Mobilcom/ Freenet Ihr Vertrag läuft aus, Wollen Sie weiterhin mit Ihren Lieben mit der Nummer telefonieren?

  • Grüss Gott und Guten Abend an Alle!


    Fragen über Fragen... die ganze Welt besteht aus Fragen. Hoffentlich kann sie uns der liebe Gott irgendwann mal beantworten.


    Kann ein Mobilfunkbetreiber einem sehr, sehr langjährigem Kunden eigentlich prinzipiell kündigen?


    Ist ein Marketingtrick, um Dich in einen neuen teuerren Tarif zu binden, richtig?

  • Ja, natürlich kann auch der Anbieter den Vertrag kündigen.


    Genau wie der Kunde den Vertrag fristgerecht und ohne Begründung kündigen kann, so kann es der Vertragspartner ebenfalls. Es gibt keine einseitigen Vertragsbindung.

  • Und mit welcher Begründung sollte der Vertragspartner kündigen können, der Monat für Monat fleissig abbucht?

    Du hast doch sicher eine Begründung gelesen.

    Steht irgendwo, dass ein Vertrag ewig gelten muss? Wenn du nicht einverstanden bist, hast du ein Sonderkündigungsrecht. Das monatliche Abbuchen hört dann mit Sicherheit auf.

  • Und mit welcher Begründung sollte der Vertragspartner kündigen können, der Monat für Monat fleissig abbucht?

    Also kann ein Vermieter somit einem Mieter nicht kündigen, solange die Miete fließt? :/


    Die Begründung kann ziemlich einfach sein. Z.B. kein Bock mehr auf dich. Ich kündige meinen Vertragspartnern ja auch, wenn ich keinen Bock mehr auf sie habe

  • "Fleißig" ist gut, "auskömmlich, rentierlich, kostendeckend" wäre aus Sicht des Anbieters aber wohl besser. Seine Kündigung muss irgendetwas mit solchen Vorstellungen zu tun haben.


    Und wenn @H4KlAuS schreibt, dass es keine einseitige Vertragsbindung gibt, so gilt das zwar nicht generell, aber für die Telekommunikationsbranche vermutlich schon.*


    * Nicht ausschließen will ich, dass z. B. die Telekom als ehemaliger Monopolist "unserer Oma ihren 4stelligen
    Festnetzanschluss aus der Wählscheibenära" eventuell doch nicht kündigen dürfte.

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Und weiterhin unter der bisherigen Nummer mit den Lieben telefonieren geht auch nach der Kündigung. Die kann zum nächsten Anbieter mitgenommen werden.

  • MOMENT MAL!!

    Mein Provider hat mir NICHT gekündigt! Im Gegenteil!! Er hofiert mich ständig mit neuen Angeboten. Neues Smartphone? Noch immer kein Interessantes dabei??


    Worüber ich mich wundere ist der Satz:" Ihr Vertrag läuft bald aus." Den ich übrigens schon seit Jahren immer wieder per mail lese. Was soll das??

  • Aber deine Frage war doch, ob dein Provider dir prinzipiell kündigen kann?


    Oder doch nicht? Kann ja sein, dass ich mich irre. Aber davon überzeugt bin ich noch nicht.

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • MOMENT MAL!!

    Mein Provider hat mir NICHT gekündigt! Im Gegenteil! Er hofiert mich ständig mit neuen Angeboten. Neues Smartphone? Noch immer kein interessantes dabei?


    Worüber ich mich wundere, ist der Satz:"Ihr Vertrag läuft bald aus." Den ich übrigens schon seit Jahren immer wieder per mail lese. Was soll das?

    Dein Anbieter möchte, daß Du einen neuen Vertrag abschließt, möglicherweise mit dem Hintergrund, daß damit dann eine neue Mindestlaufzeit anfängt. Wenn Du im alten Vertrag bleibst, kannst Du mittlerweile jeden Monat kündigen.

  • MOMENT MAL!!

    Mein Provider hat mir NICHT gekündigt! Im Gegenteil!! Er hofiert mich ständig mit neuen Angeboten. Neues Smartphone? Noch immer kein Interessantes dabei??


    Worüber ich mich wundere ist der Satz:" Ihr Vertrag läuft bald aus." Den ich übrigens schon seit Jahren immer wieder per mail lese. Was soll das??

    Hast du deinen Vertrag richtig gelesen? Nach der Mindestvertragsdauer, meist 24 Monate, kannst du monatlich kündigen. Der Anbieter kann aber auch seine Konditionen ändern. Wenn es nicht akzeptabel ist, kündigst du oder er, wenn du geänderte Bedingungen nicht akzeptierst. Man darf hier durchaus beide Interessenlagen einer temporären Vertragspartnerschaft betrachten. Ist ja kein Bund fürs Leben. Immerhin, du kannst deine Nummer mitnehmen.

  • Und mit welcher Begründung sollte der Vertragspartner kündigen können, der Monat für Monat fleissig abbucht?

    Mit überhaupt keiner Begründung.

    Ihr habt einen Vertrag über eine Laufzeit abgeschlossen die von beiden Seiten fristgerecht zum Laufzeitende gekündigt werden kann.


    Es ist nunmal eine befristete Geschäftsbeziehung die sich automatisch verlängert wenn beide nach wie vor damit "Glücklich" sind. Ist es einer von beiden nicht, kann er diese eben, unter Einhaltung der Bedingungen und gesetzlichen Regelungen, beenden.


    Und wenn er schreibt: Ihr Vertrag läuft bad aus, dann bezieht er sich auf das Vertragsende welches du in deiner Rechnung sehen solltest.

    Wenn keiner Kündigt verlängert sich der Vertrag wieder.

    Und der Anbieter muss dich jedesmal, bevor der Vertrag sich verlängert darauf hinweisen.


    Zitat der Bundesnetzagentur:

    Zitat

    Ihr Anbieter muss Sie rechtzeitig vor einer stillschweigenden Verlängerung des Vertrages auf Folgendes hinweisen:

    • die stillschweigende Verlängerung des Vertrages
    • die Möglichkeit, die Verlängerung des Vertrages durch eine rechtzeitige Kündigung zu verhindern
    • das Recht, einen verlängerten Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat zu kündigen
  • Danke an Alle.

    Eigentlich weiss ich das ja auch alles. Der Punkt ist nur, dass ich seit 5 Tagen kein funktionierendes handy mehr habe. Hardware-Schaden. Lässt sich nicht mehr einschalten. Als eingefleischter Nachhaltigkeitsfan musste ich von 2 competitiven Providern erfahren, dass mein Nokia 6700 Slider Schrott sei. Nix mit Akku raus und wieder rein etc.:(

    Ist ja nicht so, dass ich mir nicht endlich (ich bin halt ein Nostalgiker) ein smartphone leisten könnte. Aber wozu und vor allem welches? Ich werde morgen mal in den Provider-Laden gehen und auskunftschafften, was möglich ist. Ist ja schon blöd ohne handy:huh: oder doch8)?

    Hat jemand einen Tip für mich?


    P.S. Ich hasse die Alltäglichkeiten des Lebens..

  • Tipps für was?


    Achte auf das Übliche, das Smartphone darf nicht zu alt sein wegen den Sicherheitsupdates. Nicht vom Bling Bling der Werbung ablenken oder verführen lassen, wichtig ist was du brauchst nicht was Modell xy Megasupercool bietet.

    Wer mit Raten kauft der kauft doppelt, meist ist es deutlich günstiger Smartphone und Mobilfunkvertrag getrennt voneinander zu kaufen. Bei manchen 24-Monats-Verträgen inklusive Gerät zahlt man in 12 Monaten schon so viel wie Gerät separat + günstiger Sim-Only Vertrag gekostet hätte.


    Rufnummermitnahme muss möglich sein, schau nach wie die Netzabdeckung dort ist wo du lebst und dich bewegst und entscheide dann welches Netz du brauchst. Viele Anbieter haben günstige Marken als Zwischenhändler, wo man recht günstig an gute Tarife kommen kann. Monatlich kündigbar, Mindestlaufzeit 1 Jahr oder 2 Jahre, gibt es alles. Zu Ostern, Weihnachten, Black friday und so weiter gibt es oft was bessere Aktionsangebote.


    Aufs Kleingedruckte achten, gibt Verträge wo auch nach den Mindestvertragslaufzeiten die Konditionen weiter gelten, gibt welche wo es danach Änderungen gibt was preis oder Leistung angeht.


    Was Service angeht dass selbe Spiel wie zwischen Filialbank und Direktbank oder Neobroker, Wenn man weiß was man will und braucht finden sich online meist gute Anbieter und Angebote ohne das man ne Filiale vor Ort braucht.

  • Das (eve: "Nach der Mindestvertragsdauer, meist 24 Monate, kannst du monatlich kündigen.") gilt weiterhin (wie ich schon an anderen Stellen hier geschrieben habe) nicht für Altverträge (vor März 2022).

    Doch. Gerade bei der Telekommunikation geht es:


    "Das neue Gesetz gilt auch für bereits bestehende Verträge, die Sie vor dem 1. Dezember 2021 geschlossen haben. Denn das neue Telekommunikationsgesetz (TKG-neu) enthält keine Übergangszeit und wirkt somit unmittelbar auf alle Verträge. Ist also die Mindestvertragslaufzeit bereits abgelaufen, wäre der Kündigungstermin das Datum, das einen Monat nach Zugang Ihrer Kündigung beim Anbieter liegt. Am besten schreiben Sie "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" in Ihre Kündigung." https://www.verbraucherzentral…d-internetvertraege-65879

  • Doch. Gerade bei der Telekommunikation geht es:


    "Das neue Gesetz gilt auch für bereits bestehende Verträge, die Sie vor dem 1. Dezember 2021 geschlossen haben. Denn das neue Telekommunikationsgesetz (TKG-neu) enthält keine Übergangszeit und wirkt somit unmittelbar auf alle Verträge. Ist also die Mindestvertragslaufzeit bereits abgelaufen, wäre der Kündigungstermin das Datum, das einen Monat nach Zugang Ihrer Kündigung beim Anbieter liegt. Am besten schreiben Sie "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" in Ihre Kündigung." https://www.verbraucherzentral…d-internetvertraege-65879

    Besten Dank.

    Dann bin ich anscheinend auf einen alten Artikel der Bundesnetzagentur gestoßen. :(

  • Es ging bei dem Thema etwas Louis-de-Funes-mäßig zu: Nein-doch-oooh. --


    Die Anbieter wissen sich allerdings zu wehren und bieten nun gerne Verträge mit eingebauter Preiserhöhung nach zwei Jahren an, die aber als anfänglicher Nachlass konstruiert ist. So nach dem Schema offiziell 30 € pro Monat, aber in den ersten 24 Monaten gibt es 10 € Rabatt und Du zahlst nur 20. Auf diese Weise haben sie eine Win-win-Situation: Entweder der Kunde pennt und zahlt nach 2 Jahren den erhöhten Preis weiter. Oder er kündigt und schließt einen neuen Vertrag ab mit wieder 2 Jahren Mindestvertragslaufzeit und das Spiel beginnt von vorne. Auf diese Weise hat sich die Situation für die Kunden im Moment sogar verschlechtert.