Bürgschaft

  • Guten Tag, ich bin neu hier und habe eine dringende Frage. Eine gute Freundin möchte, dass ich für ihren neuen Kreditvertrag, der über 80.000 € lauten soll eine Bürgschaft übernehmen. Die Bürgschaft soll befristet sein, geht das? Wie ist das mit dem Schufa Eintrag usw. Außerdem habe ich selbst noch hohe Schulden, die ich über eine Hypothek abgesichert habe. Ist das zu empfehlen? Ich möchte die Freundschaft gerne gehalten. :?:

  • Hallo,
    wer bürgt, haftet voll. Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft, die die Regel sein dürfte, kann man noch nicht einmal verlangen, dass zunächst der Kreditnehmer in Anspruch genommen wird. Eine Bürgschaft sollte man sich also ganz genau überlegen. Mein Großvater hat schon gesagt: Wenn dich jemand nach einer Bürgschaft fragt, dann kannst du ihm das Geld auch gleich schenken. Also muss man sich fragen, ob diese Freundschaft 80.000,-€ wert ist.

  • Was das Bürgen als solches angeht, kann ich mich @Gabriele M nur anschliessen. Das würde ich nie machen, außer eventuell für Kinder, Eltern, aber selbst dann kann man die Kohle auch gleich selbst aufn Kopp hauen.


    Bei auch noch so guten Freunden, niemals bürgen, finds auch ehrlich gesagt ne Frechheit sowas von einem zu verlangen, geht gar nicht.


    Mal ganz davon abgesehen würde ich als Bank nen Teufel tun und jemanden als Bürgen akzeptieren, der selbst hohe Schulden hat und dessen Vermögen schon bei einer anderen Bank besichert ist.
    Wenn Du sonst kein Vermögen hast außer diese Immobilie wird die Bank Dich nicht nehmen (außer Du hast ein Bomben Netto).
    Man kann da nicht jeden anschleppen, sonst gabel ich (sorry für den Vergleich) einen Bahnhofspenner ohne Vermögen auf, geb dem 100 Euro für ne Pulle Schnaps und der bürgt dann für mich ;) (Vorsicht Ironie)

  • Und ja man kann eine Bürgschaft zeitlich befristen (§ 777 BGB).


    Machen Banken für gewöhnlich aber nicht mit.


    Im Übrigen: Vorsicht vor der "unechten Befristung". Hier haftet man zwar nur für die Außenstände, die innerhalb eines gewissen Zeitraums entstanden sind (bspw. Mieten/Raten innerhalb der ersten 18 Monate), für diese Außenstände jedoch unbefristet.
    Vielerorts wird das so verstanden, dass man nach diesen 18 Monaten komplett aus der Haftung ist. Dem ist aber eben nicht so, wenn innerhalb dieses Zeitrahmens der eigentlich Schulder etwas nicht bezahlt hat.