Was kann ich von einem Riestervertrag ohne Rentenfaktor erwarten?

  • Du musst m.E. unterscheiden zwischen Riester-Versicherungen, -Banksparplänen und -Fondssparplänen.


    Bei Versicherungen endet mit dem Tod idR die Rentenzahlung, es sei denn es ist eine Hinterbliebenenrente o.ä. vereinbart.


    Bei Fonds- und Banksparplänen wird eine solche Rentenversicherung aber erst ab 85 abgeschlossen.


    Vor 85 wird bei Fonds- oder Banksparplänen ein Auszahlplan vereinbart, d.h. es wird Geld aus dem Fondsguthaben (= Sondervermögen) oder dem Bankguthaben (= Darlehen) durch Verkauf entnommen bzw. zurückgezahlt.


    Im Todesfall erlöschen weder die Fonds noch das Bankkonto, denn das Geld gehört weder der Bank noch der Fondsgesellschaft.


    Was am Ende für die Erben übrig bleibt (zB nach Steuern oder ggf. Rückzahlung der Förderung, falls sie das Guthaben nicht auf einen eigenen Riestervertrag übertragen können/dürfen), ist natürlich eine andere Frage und abhängig von den dann geltenden Gesetzen.

  • Danke für Eure Beiträge!


    Bei dem Deka Zukunftsplan handelt es sich um einen Fondsparplan.

    Im Produktinformationsblatt heißt es weiter: "Auszahlungsform: lebenslange Rente in Form eines Auszahlungsplans bis zum 85. Lebensjahr und ab dem 85. Lebensjahr eine lebenslange Rente".


    Ich verstehe eure bisherigen Antworten demnach so, dass bei einem Tod in der Auszahlungsphase aber vor dem 85. Lebensjahr ein evtl. Restkapital nicht verloren geht, sondern vererbt wird.


    Das sagt natürlich immer noch nichts über den ominösen Rentenfaktor aus... ;)

  • Ich verstehe eure bisherigen Antworten demnach so, dass bei einem Tod in der Auszahlungsphase aber vor dem 85. Lebensjahr ein evtl. Restkapital nicht verloren geht, sondern vererbt wird.

    Dazu würde ich genau den Vertrag studieren.

    Ich habe 2006 eine Versicherung abgeschlossen, die eine spätere lebenslange Rentenzahlung an mich garantiert.

    Sollte ich vorzeitig sterben, konnte ich einen Begünstigten angeben, dem meine Rente für 20 Jahre ausgezahlt wird. Stirbt dieser Begünstigte aber innerhalb dieser Rentenbezugszeit von 20 Jahren, geht die Restsumme dann an das Versichertenkollektiv über.

    In den Bedingungen meines Vertrags steht nix von einer generellen Vererbung meiner Rente bzw. des Restkapitals.