Kreditbearbeitungsgebühr

  • Guten Abend,
    ich habe im Jahr 2006 bei der Labo Bayern einen Kredit über 89100,00 Euro aufgenommen. Hierauf zahlte ich 891,00 Euro Bearbeitungsgebühren also 1%.
    Am 15.07.2014 reichte ich ein Musterschreiben bei der Labo Bayern ein, und forderte Sie auf, mir innerhalb 2 Wochen die Bearbeitungsgebühr von 891,00 Euro plus Verzinsung auf mein Girokonto zu überweisen,da ich sonst einen Anwalt einschalten werde. Nun bekam ich ein Schreiben der Labo, das dieses Urteil in meinem Fall nicht zuträfe,da diese Entscheidungen des BGH nicht auf Förderinstitute wie die BayernLabo, die Förderdarlehen zu staatlich festgelegten Konditionen vergibt anzuwenden ist. Was kann ich jetzt machen, da ich keinen Rechtsschutz habe

    Vielen Dank im voraus für Ihre Hilfe

  • Hallo,


    die Frage, ob die Rechtsprechung auch auf Förderdarlehen anwendbar ist, ist neben der Verjährung eine noch ungeklärte Frage - darüber wird viel gestritten.


    Es ist zwar richtig, dass es sich bei Förderkrediten nicht um Verbraucherkredite im Sinne des BGB handelt. Das hat allerdings für die Frage der Kreditgebühren keine Bedeutung. Der BGH hat gerade keine Einschränkung auf Verbraucherkredite vorgenommen. Es geht bei den Kreditgebühren gerade nicht um spezifisch verbraucherkreditrechtliche Fragen. Selbst wenn das Förderdarlehen nach § 491 Abs. 2 Nr. 5 BGB kein Verbraucherdarlehensvertrag ist, kann eine AGB-Kontrolle dennoch erfolgen.


    Es ist aus meiner Sicht nicht relevant, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften dem Kreditvertrag zugrunde liegen. Die AGB-Kontrolle gilt nicht bei Gesetzen, Satzungen und Verordnungen. Das ist richtig. Es geht aber bei Ihnen um einen privatrechtlichen Kreditvertrag, der für eine Vielzahl von Fällen vorformuliert war.
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist die Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff BGB und die Billigkeitskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Entgeltbestimmungen nicht schon allein dadurch ausgeschlossen, dass die entsprechenden Regelungen auf öffentlich-rechtlichen Vorgaben beruhen. (BGH, Urteil vom 24. Mai 2007, Az. III ZR 467/04, RdNr. 19)


    Der BGH hat in seinem Urteil zu den Kreditgebühren eine AGB-Kontrolle durchgeführt. Es ist aus meiner Sicht kein Grund ersichtlich, warum eine solche Kontrolle nicht auch für Förderdarlehen gelten sollen.


    WAS JETZT TUN? Ich würde der Bank nochmal schreiben, dass Sie die Sachlage anders sehen und dass der BGH gerade nicht gesagt hat, seine Rechtsprechung sei nicht auf Förderdarlehen anwendbar. Es wird aber nicht leicht sein, die Bank davon zu überzeugen. Sie wird das im Zweifel gerichtlich klären lassen und hat einen langen Atem. Ohne Rechtsschutz müssen Sie sich das gut überlegen. Vielleicht gibt es ja bald die ersten Urteile zu Kreditbearbeitungsgebühren bei Förderdarlehen... :)


    Beste Grüße,
    Britta

  • Vielen Dank Britta,
    werde die Bank nochmal anschreiben. Bei negativem Ausgang werde ich warten, bis die ersten Urteile zu Kreditbearbeitungsgebühren bei Förderdarlehen feststehen. Sie haben mir damit sehr geholfen.
    :)

  • Hallo gaga,


    es freut mich, dass Ihre Frage beantwortet wurde! Vielleicht schildern Sie uns, wie es mit der Bank weitergeht? Je mehr Erfahrungen wir hier sammeln, desto besser können Sie als Kunden vorgehen!


    Viele Grüße


    Franziska

  • Hallo Britta,
    ich habe für meine Rückforderung der Darlehensgebühr der Wüstenrot Bausparkasse den Ombudsmann der privaten Bausparkassen eingeschaltet. Heute habe ich den Ablehnungsbescheid erhalten. Er bezieht die Urteile des BGH auf Formularverträge allgemeiner Bankinstitute und führt an, dass die Gültigkeit für Bauspardarlehen noch nicht abschließend geklärt ist. Er hat auch einen Satz gedichtet, der schon für die Abschlussgebühr strapaziert wurde: " Der Kunde gibt mit der Darlehensgebühr eine Leistung an das Kollektiv zurück, die er selbst in der Phase, in der er den Vertrag ansparte, von der damaligen Generation der Darlehensnehmer erhalten hat."
    Gibt es schon Urteile gegen Bausparkassen. Das Urteil LG Frankfurt gegen die DB Bausparkasse von 2014 ist mir bekannt, dieses habe ich dem Ombudsmann ohne Erfolg weitergeleitet.
    MfG Egbert326

    • Offizieller Beitrag

    Solange es kein spezielles Urteil gibt, wird es sicherlich schwierig in diesen Produkten etwas zurückzuerhalten. Auch der Ombudsmann kann nur auf diesen Aspekten agieren.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • Hallo,
    habe ich das richtig verstanden auch eine Bereitstellungsprovision von 0,25% pro Monat welche gezahlt wurde kann zurück gefordert werden?
    Der Verwaltungskostenbeitrag von 4,50 € pro drei Monate ebenso?
    Danke

    • Offizieller Beitrag

    Die Frage was sich hinter der Bereitstellungsprovision verbirgt, handelt es sich lediglich um eine Provision ohne Gegenleistung dann dürfte diese wohl zurückzufordern sein.


    Handelt es sich aber um einen Bereitstellungszins, dann verweise ich auf folgenden Post:


    Zusätzliche eimalige Kosten

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • Hallo zusammen,


    auch ich habe einen Labo-Ktredit, für den ich im Laufe des Jahres 2005 insgesamt über 750 Euro Bearbeitungsgebühren ("als Bearbeitungskosten" deklariert) gezahlt habe.
    Leider habe ich erst vor einer Woche von diesem Thema (Möglichkeit der Rückforderung) gehört und nun drängt die Zeit:
    Ich habe Labo-Bayern letzte Woche mit dem Musterbrief angeschrieben aber noch keine Reaktion erhalten.
    Zu Labo ist die Rechtslage offenbar noch nicht ganz klar: Ich lese in den Threads:
    "...Ablehnene LG-Urteile, Revision beim BGH ist eingereicht.."
    "Aktuell gibt es keine Rechtsgrundlage um diese Kosten von den Förderbanken einzufordern."
    Einen Ombudsmann für Labo-Bayern scheint es nicht zu geben, die nehmen offenbar an dieser Art Schlichtungsverfahren nicht teil.


    Frage 1:
    Ist es sinnvoll, einen Mahnbescheid (noch in diesem Jahr) zu erwirken um eine Verjährung zu hemmen?
    Frage 2:
    Was passiert mit dem Mahnbescheid, wenn er ungerechtfertigterweise von mir erwirkt wird?
    (36 Euro Gebühr wären okay, aber entstehen evtl. weitere Forderungen an MICH?)
    Frage 3:
    Wenn momentan noch kein definiteves Uretil zu Gebühren von Förderbanken besteht, können dann diese Ansprüche überhapt jetzt schon verjähren?


    Vielen Dank für eine (baldige) Antwort
    HoNiKi