Fahrradversicherung, geeignetes Schloß vor Diebstahlschutz

  • Im letzten News-Letter vom 21.04.2023 wurde das Thema Fahrradversicherung erläutert. Unter anderem steht dort, Zitat:

    Mit einer guten Fahrradversicherung, also einer, die Dir Rundumschutz bietet, ist Dein Rad immer dann bei Diebstahl abgesichert, wenn es mit einem geeigneten Schloss festgekettet war – egal wo es steht. Zitat Ende.

    Im Ratgeber von Henriette Neubert steht unter Punkt 4, Zitat: Einige Versicherer machen Vorgaben zu konkreten Schlössern von bestimmten Herstellern oder setzen einen Mindestpreis für das Schloss fest. Zitat Ende.

    So weit, so gut. Nun wird das Fahrrad mit samt dem Schloß gestohlen, wie geht da die Versicherung vor? Muß ich als Geschädigter die Kaufrechnung meines Schlosses als Beweis vorlegen, oder jedesmal ein Foto von meinem abgeschlossen Fahrrad machen? Könnten die Versicherungen sich auch eventuell sträuben, wenn mein Fahrrad nicht bei der Polizei mit der speziellen Fahrradnummer gegistriert, also codiert war?

    Versicherungen sind, wie allgemein bekannt, sehr erfinderisch, wenn es um Erstattungen geht.

    Von mir der Rat zur Codierung: Auf jeden Fall vornehmen lassen. Im folgenden Link die Vorgehensweise:

    https://www.adfc.de/artikel/fahrrad-codierung

  • Hallo,

    Ich habe folgende Erfahrung im Zusammenhang mit dem Leasing eines Jobrades gemacht. Als Bedingung für den Vertragsabschluss benötigt der Leasinggeber den Nachweis eines Schlosses, dass einen Wert von mindestens 49 € haben muss. Diese Bedingung erfüllt laut Leasinggeber die Anforderung des Versicherers, um im Falle eines Diebstahls Ersatz zu leisten.

    Das Vorhandensein des Schlosses soll nach Angaben des Leasinggeber durch Einreichung des Kaufbeleges nachgewiesen werden können.

  • Hallo Widder,


    wie schon geschrieben, wenn die Versicherung in den Versicherungsbedingungen Vorgaben zum Schloss macht, sind Sie gut beraten, die zu erfüllen. Ansonsten kommt es auf den Einzelfall an, was ein ausreichendes Schloss ist. Je höherwertiger das Fahrrad ist, desto höherwertiger sollte auch das Schloss sein.


    Dass Sie überhaupt ein Fahrradschloss besitzen, sollten Sie schon beweisen können – Rechnung. Ein Foto von jedem Anschließen kann aber nicht gefordert werden. Hauptsächliches Beweismittel des Geschädigten ist die Anzeige bei der Polizei incl. Strafbewehrung bei einer betrügerischen Anzeige. Meistens sind die Diebe noch so „fair“, dass sie die Schlossreste zurücklassen.


    Gruß Pumphut

  • Fällt mir gerade spontan ein. In einem Fernsehbericht wurde gezeigt und der Rat gegeben, das Fahrrad rückwärts in den Fahrradständer, falls vorhanden, abzustellen und das Hinterrad mit dem Fahrradständer verbinden. Die Diebe lösen meißtens das Vorderrad, lassen es zurück und nehmen den Rest mit. Kein Einzelfall. Darum rückwärtig abschließen.

  • Ideal ist es sicherlich, wenn man mit einem Schloss den Rahmen und das Hinterrad mit dem Fahrradständer verbindet. Ein fehlendes Vorderrad ist zwar auch nicht schön, aber immer noch der geringere Schaden verglichen mit dem Rest.


    Ein alternativer Ansatz ist übrigens das Mitnehmen des Sattels. Gibt nicht viele Leute, die ohne Sattel gerne wegfahren... :D

  • Mit dem


    https.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx


    hat kaum ein Schloss eine Chance.

    Seit dieser Produktneuheit mischen die Yakuza also den sekundären Fahrrad-Zwischenhandel neu auf - das wissen nun nicht nur wir, sondern auch die hier eingeborenen Trittbrettfahrer. Gut gemacht, iwan :thumbdown:


    Was du noch vergessen hast: Mit dem Pickup von Atoyot im Einsatz nutzt auch das Abmontieren des Fahrradsattels nichts mehr.8)


    Zur Sache: An der Erstattungspflicht nach Nutzung eines vertragsgemäß ausreichenden Schlosses ändert das jedenfalls nichts. Tragt allenfalls zur Erforschung neuer Materialien bei.

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt