Im letzten News-Letter vom 21.04.2023 wurde das Thema Fahrradversicherung erläutert. Unter anderem steht dort, Zitat:
Mit einer guten Fahrradversicherung, also einer, die Dir Rundumschutz bietet, ist Dein Rad immer dann bei Diebstahl abgesichert, wenn es mit einem geeigneten Schloss festgekettet war – egal wo es steht. Zitat Ende.
Im Ratgeber von Henriette Neubert steht unter Punkt 4, Zitat: Einige Versicherer machen Vorgaben zu konkreten Schlössern von bestimmten Herstellern oder setzen einen Mindestpreis für das Schloss fest. Zitat Ende.
So weit, so gut. Nun wird das Fahrrad mit samt dem Schloß gestohlen, wie geht da die Versicherung vor? Muß ich als Geschädigter die Kaufrechnung meines Schlosses als Beweis vorlegen, oder jedesmal ein Foto von meinem abgeschlossen Fahrrad machen? Könnten die Versicherungen sich auch eventuell sträuben, wenn mein Fahrrad nicht bei der Polizei mit der speziellen Fahrradnummer gegistriert, also codiert war?
Versicherungen sind, wie allgemein bekannt, sehr erfinderisch, wenn es um Erstattungen geht.
Von mir der Rat zur Codierung: Auf jeden Fall vornehmen lassen. Im folgenden Link die Vorgehensweise: