Bürokratieabbau bei Inbetriebnahme von Balkonsolaranlagen

  • Welche Bürokratie soll denn da abgebaut werden? So eine Anlage muss per Formblatt beim Netzbetreiber angemeldet werden und gut ist. Die Unterstützung der Petition ist mit mehr bürokratischem Aufwand verbunden.

  • Welche Bürokratie soll denn da abgebaut werden? So eine Anlage muss per Formblatt beim Netzbetreiber angemeldet werden und gut ist. Die Unterstützung der Petition ist mit mehr bürokratischem Aufwand verbunden.

    Nö. Das Markstammregister muss ebenfalls ausgefüllt werden. Alle möglichen unnötigen Informationen, insbesondere auch für EU-Statistiken, wie wenn man ein Atomkraftwerk anmelden würde.

  • Welche Bürokratie soll denn da abgebaut werden? So eine Anlage muss per Formblatt beim Netzbetreiber angemeldet werden und gut ist. Die Unterstützung der Petition ist mit mehr bürokratischem Aufwand verbunden.

    Darüber hinaus ist eine Registrierung beim Marktstammdatenregister zwingend erforderlich; erst wenn der 1. Betreiber und dann 2. die Anlage dort registriert ist, kann man sie beim Netzbetreiber anmelden. In Deutschland darf eine Balkonsolaranlage max. 600 W Leistung haben, im Rest Europas sind es 800 Watt. Es gibt da also weitaus mehr Optimierungsbedarf.


    Das und mehr steht im Text der Petition.