Versehentliche Einzahlung in Rürup über den Freibetrag hinaus nachträglich korrigieren

  • Hallo zusammen,


    mir ist leider folgender Fehler unterlaufen: Ich habe als Freiberufler mit einer Sonderzahlung in meine Rürup Rente für die Jahre 2021 und 2022 sowohl meinen Freibetrag und auch den Freibetrag meiner Frau voll ausgeschöpft. Nun hat sich nachträglich im Steuerbescheid ergeben, dass ich zu viel einbezahlt habe, da der Freibetrag meiner Frau (verbeamtet) vom Finanzamt um einen fiktiven Betrag von 18,6 % gekürzt wurde. Das heißt für mich, dass ich zum einen den "überbezahlten" Betrag für die Jahre 2021 und 2022 wegen Überschreiten des Freibetrags nicht steuerlich geltend machen kann, zum anderen ich bei der Auszahlung der Rürup Rente den Betrag zusätzlich noch einmal versteuern muss.


    Die Versicherung (GeneraIi) vertritt den Standpunkt, dass eine geleistete Sonderzahlung, die auch bereits an das Finanzamt gemeldet ist, nicht korrigiert werden kann.


    Meine Wunschvorstellung wäre, dass der überbezahlte Betrag mir zurücküberwiesen wird und ich ihn sofort wieder für das Jahr 2023 einbezahle, so dass ich ihn dann 2023 steuerlich geltend machen kann.


    Hat jemand Erfahrung mit so einer Situation? Stimmt die Aussage der Generali, dass die Meldung an das Finanzamt nicht korrigiert werden kann?


    Mit freundlichen Grüßen


    Stefan Reitberger

  • Hallo.


    Steuerlich gilt das Zufluss- bzw. Abfluss-Prinzip, wie soll denn nachträglich eine Auszahlung in den Vorjahren erfolgen?


    Nach meinem Verständnis ist der Drops gelutscht.

    Vielleicht findet sich noch ein Steuer-Experte, der einen Ausweg kennt.