Depot in Deutschland und Festgeld in Schweden: Freistellungsauftrag verteilen

  • Hallo zusammen,


    eine Frage zur Kapitalertragssteuer. Ich habe ein Depot bei einer deutschen Bank und über Weltsparen Festgeldanlagen bei schwedischen Banken. Aktuell habe ich der deutschen Bank einen Freistellungsauftrag von 999 Euro erteilt.


    Macht das Sinn oder sollte ich diesen ändern, weil ich sonst Steuern auf die Zinsen von den Festgeldzinsen zahlen muss? Oder kann ich mir alles bis 1000 Euro so oder so über die Anlage KAP zurückholen, auch wenn sich der Freistellungsauftrag im Nachhinein als ungünstig erweist?


    Danke im Voraus - gerne Rückmeldung geben, falls meine Infos unzureichend waren. :)


    Gruß

    lumant


    PS: Bitte keine Debatte über Weltsparen/Festgeld in Schweden etc. ;)

  • Oder kann ich mir alles bis 1000 Euro so oder so über die Anlage KAP zurückholen, auch wenn sich der Freistellungsauftrag im Nachhinein als ungünstig erweist?

    Jop. Ich zB habe bei sämtlichen Banken keine FSAs mehr und hole mir später alles über die Steuererklärung wieder. So muss ich mir einfach keine Gedanken mehr über die Verteilung machen...

  • Du kannst bei einer Bank, die nicht in Deutschland ansässig ist, keinen Freistellungsauftrag einreichen. Du kannst bei der Bank in Deutschland irgendwas zwischen 0 und 1000 € angeben. Am Ende erfolgt die Korrektur über die Steuererklärung.

  • Und wenn man die Angabe der Zinsen bei der Steuererklärung vergisst anzugeben?

    Ich weiß, dass das nicht korrekt ist. Eher würden mich Erfahrungsberichte interessieren, ob das jemanden schonmal passiert ist und es Konsequenzen (oder eben auch nicht) gab.

  • Und wenn man die Angabe der Zinsen bei der Steuererklärung vergisst anzugeben?

    Ich weiß, dass das nicht korrekt ist. Eher würden mich Erfahrungsberichte interessieren, ob das jemanden schonmal passiert ist und es Konsequenzen (oder eben auch nicht) gab.

    Dann schreibt dich das Finanzamt irgendwann in etwa so an:

    "Aus einer Mitteilung des Bundeszentralamtes für Steuern ergibt sich, dass sie im Jahr xxxx Kapitalerträge in Höhe von xxxx,xx € von Bank xx in xxx erhalten haben, die in der Steuerklärung nicht angegeben wurden. Es ist deshalb beabsichtigt, den Steuerbescheid vom xx.xx.xxxx entsprechend zu ändern. Sie erhalten Gelegenheit, dazu bis xx.xx.xxxx Stellung zu nehmen."

    Dann ist man am besten ganz still und wartet auf den geänderten Steuerbescheid. Mit einer Nachzahlung plus ggf. Zinsen und Säumniszuschlägen ist es meistens getan. Strafverfahren gibt es nur bei größeren Steuernachforderungen, so etwa ab fünfstelligen Beträgen. Aber auch die Hinterziehungszinsen tun weh. Das verjährt übrigens erst nach zehn Jahren und je länger es dauert, umso teurer wird es.

  • Und wie ist das, wenn ich meinen Freistellungsauftrag bei der deutschen Bank genau um den Betrag reduziere, den ich bei der schwedischen Bank als Zinsen erhalte?


    So habe ich (zumindest nach meinem Empfinden) nicht betrogen, muss aber die Anlage KAP nicht ausfüllen, wovor es mir nämlich bei der Steuererklärung graut (Daher bin ich bisher immer den Weg über den Freistellungsauftrag gegangen.)

  • Da ausländische Banken nicht automatisch die Steuern abführen, bist du verpflichtet die Zinsgewinne in der Steuererklärung einzufügen, egal was du mit deinem Freistellungsauftrag veranstaltest.

  • Du musst doch nur 2 Zeilen ausfüllen... :/

    Naja, ist das wirklich ausreichend dann nur die Erträge aus dem Ausland anzugeben?

    Ich hätte gedacht, dass ich, wenn ich einmal die Anlage KAP ausfülle, dann auch alle Erträge, sprich auch die von deutschen Banken/Depots, angeben muss?! (Da kommt dann u.a. mit Aktiendividenden einiges hinzu.)

  • Nö, das Finanzamt kennt ja alle deine deutschen Erträge.

    Das ergibt Sinn. Danke!


    Letzte Frage dazu, um auf Nummer sicher zu gehen: Um den Sparerpauschbetrag bestmöglich auszunutzen, ist es wahrscheinlich dennoch sinnvoll, den Freistellungsauftrag bei den deutschen Banken/Depots um die zu erwartenden Zinsen bei der schwedischen Bank zu reduzieren, richtig?

  • Um den Sparerpauschbetrag bestmöglich auszunutzen, ist es wahrscheinlich dennoch sinnvoll, den Freistellungsauftrag bei den deutschen Banken/Depots um die zu erwartenden Zinsen bei der schwedischen Bank zu reduzieren, richtig?

    Wie genau erreichst Du damit eine bestmögliche Ausnutzung des Sparerpauschbetrages? Das musst Du mir bitte mal erklären.

    Der Sparerpauschbetrag verhindert, dass du für Erträge die du über das Jahr erzielst vorab Steuern zahlst. Je höhe der Sparerpauschbetrag ist, umso besser weil du dadurch für in Deutschland erzielte Erträge keine Steuern vorab bezahlst (und somit einen Zinsgewinn hast, wenn der auch sehr klein ist).

    Der in Deutschland nicht genutzte (!! hier geht es nicht um den verteilten Pauschbetrag !!) Sparerpauschbetrag steht Dir dann bei der Endabrechnung in der Steuererklärung zur Reduzierung deiner Steuerlast für die ausländischen Erträge zur Verfügung.

  • Wie genau erreichst Du damit eine bestmögliche Ausnutzung des Sparerpauschbetrages? Das musst Du mir bitte mal erklären.

    Der Sparerpauschbetrag verhindert, dass du für Erträge die du über das Jahr erzielst vorab Steuern zahlst. Je höhe der Sparerpauschbetrag ist, umso besser weil du dadurch für in Deutschland erzielte Erträge keine Steuern vorab bezahlst (und somit einen Zinsgewinn hast, wenn der auch sehr klein ist).

    Der in Deutschland nicht genutzte (!! hier geht es nicht um den verteilten Pauschbetrag !!) Sparerpauschbetrag steht Dir dann bei der Endabrechnung in der Steuererklärung zur Reduzierung deiner Steuerlast für die ausländischen Erträge zur Verfügung.

    Danke für die Rückmeldung. Das von dir geschriebene habe ich soweit verstanden (denke ich zumindest).


    Ich meinte mit der "bestmöglichen" Ausnutzung des Sparerpauschbetrags insgesamt, dass ich in jedem Kalenderjahr sehr nahe (exakt ist mMn aufgrund zu vieler Variablen kaum möglich) an die 2000 € (verheirateter Fall) komme, d.h. nicht deutlich darunter, denn dann hätte ich ja einen ungenutzten Teil, den ich nicht in die Folgejahre mitnehmen kann, aber auch nicht deutlich darüber, denn dann würde ich ja jetzt schon vorab Steuern zahlen, die sich langfristig negativ bemerkbar machen (ich möchte also bewusst den Steuernstundungseffekt nutzen).

    Dass man ab einem gewissen Vermögen nicht darum kommt, schon aktuell Steuern zahlen zu müssen, ist mir klar (z.B. wenn die jährlichen Dividendenerträge eine entsprechende Höhe haben), aber noch bin ich an dem Punkt nicht angelangt. Daher halte ich es aktuell für sinnvoll, den Sparerpauschbetrag eben "bestmöglich" auszunutzen.


    War das verständlich?

  • Und wie ist das, wenn ich meinen Freistellungsauftrag bei der deutschen Bank genau um den Betrag reduziere, den ich bei der schwedischen Bank als Zinsen erhalte?


    So habe ich (zumindest nach meinem Empfinden) nicht betrogen, muss aber die Anlage KAP nicht ausfüllen, wovor es mir nämlich bei der Steuererklärung graut (Daher bin ich bisher immer den Weg über den Freistellungsauftrag gegangen.)

    Doch, musst du.
    Die schwedische Bank führt keine Steuern ab und damit musst du es selbst über die Anlage KAP machen.
    Der Ausweg für dich wäre, nur Banken auszuwählen, die die Steuer selbst abführen.

  • Ok, du möchtest also den Pauschbetrag wenn möglich nicht überschreiten und dazu möchtest Du den Pauschbetrag bei den deutschen Banken als Erinnerungsstütze reduzieren. Das kannst Du aber auch mit einer Excel-Tabelle erreichen oder mit einem Papierblock mit der/dem Du deine Erträge verwaltest.

    Die Anpassung der Pauschbeträge ist dafür kein Muss.


    Deine Fragestellungen sind bisweilen etwas verwirrend. Dieser Beitrag begann mit dem Grauen vor dem Ausfüllen der Anlage KAP und jetzt sind wir bei der Fragestellung, was die sinnvollste Gedächtnisstütze ist, um den jährlichen Steuerfreibetrag für Kapitalerträge nicht zu überschreiten ;)

  • Zumal da

    Daher halte ich es aktuell für sinnvoll, den Sparerpauschbetrag eben "bestmöglich" auszunutzen.

    Das ist ja auch nicht verkehrt.

    Nur hat das gar nichts mit dem FreistellungsAuftrag zu tun.

    Dafür sind ausschließlich deine Erträge verantwortlich. Darum verstehe ich den Zirkus mit der Reduzierung des FSA auch nicht.

  • Um den Sparerpauschbetrag bestmöglich auszunutzen, ist es wahrscheinlich dennoch sinnvoll, den Freistellungsauftrag bei den deutschen Banken/Depots um die zu erwartenden Zinsen bei der schwedischen Bank zu reduzieren, richtig?

    Nee, ist Mumpitz ... Du hast das System scheinbar noch nicht verstanden. Woran genau hapert es?

  • Die 1000 Euronen bekommst du auch ohne jeglichen Freistellungsauftrag, bei welcher Bank auch immer, indem deine Gewinne bei der Steuererklärung angegeben werden. Wo der Freistellungsauftrag gestellt wird ist egal, allerdings nur bei Banken die Steuern automatisch abführen. Diese haben das aber auch in ihren Kleingedruckten zu stehen.

  • Zumal da

    Das ist ja auch nicht verkehrt.

    Nur hat das gar nichts mit dem FreistellungsAuftrag zu tun.

    Dafür sind ausschließlich deine Erträge verantwortlich. Darum verstehe ich den Zirkus mit der Reduzierung des FSA auch nicht.

    Okay, mein Denkfehler.

    Ich kann den FSA also auch so belassen, entscheidend sind die Erträge.

    Mein Gedankengang war folgender (um das ganze ein wenig aufzudröseln): Da ich bisher nie die Steuererklärung KAP ausgefüllt habe, wollte ich mir das auch zukünftig ersparen (was ich aufgrund der schwedischen Bank in diesem Jahr aber nicht kann, wie ich gelernt habe). Ich hatte bisher immer den Sparerpauschbetrag bei den deutschen Banken entsprechend verteilt, sodass im Laufe des Jahres keine Steuerzahlung angefallen ist. So wollte ich das auch für dieses Jahr machen.

    Und nun kommt wohl der entscheidende Fehler: Es reicht aus die Erträge der ausländischen Bank "gedanklich" von den 2000 € abzuziehen, um den Sparerpauschbetrag bestmöglich auszunutzen. Eine Reduzierung des FSA bei den deutschen Instituten ist dafür nicht nötig.


    Danke für die Mithilfe. Sollte ich immer noch einen groben Denkfehler haben, dann gerne Bescheid geben :)