Depot in Deutschland und Festgeld in Schweden: Freistellungsauftrag verteilen

  • Angenommen, du hast keinen Freistellungsauftrag eingereicht, bei keiner Bank, ziehen die jeweils die 25 % Kapitalertragssteuern + Solidaritätszuschlag + Kirchensteuer ab und das was übrig bleibt, bekommst du ausgezahlt.

    Wenn du deine Steuererklärung machst, wird geprüft, wie es mit den Kapitalerträgen ist. Wenn du unter den 1000 € (früher entsprechend weniger) bist, bekommst du eine Rückerstattung der gezahlten Steuern bzw. die Erstattung wird mit möglichen Nachzahlungen verrechnet.


    Es ist demnach völlig egal, was du mit den Freistellungsaufträgen machst oder nicht machst - nach der Steuererklärung kommt immer dasselbe raus. Die Frage ist nur, wie viel Geld du direkt bekommst und wie viel später.

  • Ich dachte auch immer, dass einem eventuell Ärger droht, wenn ich (damals) über 801€ an FSA verteilt habe, obwohl ich unter 801€ an Zinsen bekommen habe. Die Denkweise ist also nicht schlimm.

  • Ich dachte auch immer, dass einem eventuell Ärger droht, wenn ich (damals) über 801€ an FSA verteilt habe, obwohl ich unter 801€ an Zinsen bekommen habe. Die Denkweise ist also nicht schlimm.

    Wenn du über 801 € verteilt hast, ist das dahingend schlimm, als dass die Banken zu wenig Steuern abführen.

  • Ich dachte auch immer, dass einem eventuell Ärger droht, wenn ich (damals) über 801€ an FSA verteilt habe, obwohl ich unter 801€ an Zinsen bekommen habe. Die Denkweise ist also nicht schlimm.

    In der Regel reißen Finanzämtern Steuerpflichtigen nicht den Kopf ab, selbst wenn sie kleine Fehler machen.


    Eigentlich solltest Du beim Erteilen von Freistellungsaufträgen aufpassen, daß Du nicht Aufträge über zu hohe Beträge erteilst (einfaches Beispiel: 801 € bei Bank A, 801 € bei Bank B). Maßgeblich ist aber nicht der Freistellungsauftrag, sondern der freigestellte Kapitalertrag. Den bekommt das Finanzamt per Computer mitgeteilt. Wenn Du bei Bank A 400 € Kapitalbetrag bekommst und bei Bank B auch 400 €, ist alles gut.


    Wenn Du bei Bank A 500 € Kapitalertrag bekommst und bei Bank B auch 500 €, dann mußt Du Deine Kapitalerträge bei der Steuererklärung nacherklären. Du verlierst also den Vorteil der Abgeltungssteuer, nämlich daß Du Dir die Angabe der Kapitalerträge in der Steuererklärung sparen kannst, weil alles schon korrekt versteuert ist. Tust Du das nicht, dürfte der Finanzbeamte das merken (wenn es nicht schon sein Computer merkt!), wird das nachversteuern und Dich auffordern, die Freistellungsanträge anzupassen.


    Dein Kopf bleibt vermutlich drauf.


    Es ist trotzdem besser, daß Du die Freistellungsaufträge entsprechend anpaßt.


    Ich war das Gezappel leid, ich habe 1 Bank einen Freistellungsauftrag über die volle Höhe erteilt. Meistens bin ich bei der Bank über dem Freibetrag, so daß es auch sachlich richtig ist, daß die anderen vom ersten Euro an Abgeltungssteuer abziehen.

  • Soweit richtig, aber ab 2023 kannst du 1000€ freistellen ;)

    Vielen Dank für die Info. Das war mir als regelmäßigem Leser unter anderem dieses Forums völlig neu. :)


    Kleiner Hinweis: Ich habe den bis einschließlich 2022 gültigen Wert deswegen genannt, weil der Vorredner denselben in seinem Posting erwähnt hatte.

  • Vielleicht habe ich auch nur zu viel Respekt vor der Anlage KAP der Steuererklärung. Aber da ich mir das Ausfüllen der Steuererklärung seit Jahren (teilweise mühsam) selbst beibringe und ich bei den Finanzen die Steuererklärung für jeweils mehrere Banken/Depots von meiner Frau und mir selbst machen müsste (da spielen dann sicher auch noch Verlustverrechnungstöpfe mit rein), versuche ich die Anlage KAP möglichst zu vermeiden und alles mit dem Freistellungsauftrag zu regeln.

  • Vielleicht habe ich auch nur zu viel Respekt vor der Anlage KAP der Steuererklärung.

    Das mag schon sein. :)

    Aber da ich mir das Ausfüllen der Steuererklärung seit Jahren (teilweise mühsam) selbst beibringe und ich bei den Finanzen die Steuererklärung für jeweils mehrere Banken/Depots von meiner Frau und mir selbst machen müsste (da spielen dann sicher auch noch Verlustverrechnungstöpfe mit rein), versuche ich die Anlage KAP möglichst zu vermeiden und alles mit dem Freistellungsauftrag zu regeln.

    Na gut: Alles, was man kann, ist natürlich nicht mehr so schwierig. Ich halte dennoch die Versteuerung von Kapitalerträgen auf dem Niveau von uns Kleinanlegern für nicht so schwer. Klar ist natürlich, daß es am wenigsten Arbeit macht, die Kapitalerträge so hinzudeichseln, daß sie in den Freibetrag passen.


    Verlustverrechnung läßt man sinnvollerweise auch erst die Bank machen (Sprich: Man läßt eventuelle Verlustverrechnungstöpfe erstmal bei der Bank stehen). Einen Schritt aufwendiger ist es, wenn man sich Verluste bescheinigen läßt (und sie nicht beim Depotwechsel übertragen läßt, was für den Anleger einfacher ist). Wenn erstmal eine Verlustbescheinigung vorliegt, sollte diese natürlich sinnvollerweise zum Finanzamt wandern :)


    So ein Forum hat keine Augen, und meine Kristallkugel ist trübe. Wenn Du mehr wissen willst, müßtest Du konkreter werden (kannst ja die Zahlen weglassen bzw. passend zurechtstutzen).

  • Hallo,

    ich klinke mich hier einmal ein. Habe über "Weltsparen" bei der Collector Bank Geld angelegt. Natürlich wurden keine Steuern abgeführt. Hier der Auszug, der von Weltsparen dann kam



    2 Fragen hierzu:

    1. Wie zu sehen, muß ich ja in Zeile 19 (KAP) die 2,98€ eintragen. Was wird daraus dann abgezogen? Kapitalertragssteuern + Solidaritätszuschlag ?

    2. Welche Kapitalertragssteuer wird hier angewandt? 25% oder mein pers. Steuersatz?


    Denke die Berechnung wird zuerst mit 25% gemacht und wenn mein pers. Steuersatz niedriger sein sollte, dann mit dem pers. Ist das so korrekt?


    Danke eurer Antworten.