Welcher Wert wird bei der Teilung einer Rentenversicherung bei Versorgungsausgleich herangezogen?

  • Hallo Experten,

    meine Ex-Frau hatte 1999 eine Rentenversicherung abgeschlossen. Die Scheidung beinhaltet den Versorgungsausgleich, welcher vor sieht, dass der Vertrag geteilt wird und ich die Hälfte erhalte. Die Versicherung hat den Vertrag geteilt, meinen Vertragsteil in einen neuen Vertrag umgewandelt und mich etwa ein Jahr später darüber informiert. Der neue Vertrag basiert auf einem Index Fond. Die Versicherung stellte mich vor die Wahl, den neuen Vertrag zu akzeptieren oder das Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen. Ich habe den neuen Vertrag gekündigt und mir das Geld auszahlen lassen. Allerdings habe ich starke Zweifel an der korrekten Abwicklung. Die Index basierte Versicherung lief bereits ein Jahr und die Indexbeteiligungsquote war 0%.


    Welcher Wert der Rentenversicherung wird für die Teilung herangezogen? Rückkaufswert? Leistung bei Kündigung?

    Was ist mit Überschußanteilen oder erwirtschafteten Gewinnen?


    Vielen Dank und Grüße