Postbank Jahressteuerbescheinigung

  • Hallo,
    wann erhaltet Ihr die Jahressteuerbescheinigung von der Postbank?
    Eigentlich haben sie das in ihren Dokus für Anfang April avisiert.

    Das ist nun aber vorbei und ich möchte meine Steuererklärung nun endlich abschicken!
    Mit Gruß und danke für eine Antwort!
    Hans

  • Inländische Banken haben die Kapitalerträge nicht zu melden, sondern die anfallenden Steuern an der Quelle einzubehalten. Entsprechend gibt es da auch nichts "über Elster zu ziehen".

  • Hallo Hans, hast Du mal versucht, die Daten über Elster zu ziehen? Wenn die darüber schon gemeldet sind (und stimmen), kannst Du beim Versand der Steuererklärung auf das Papier verzichten.


    Inländische Banken haben die Kapitalerträge nicht zu melden, sondern die anfallenden Steuern an der Quelle einzubehalten. Entsprechend gibt es da auch nichts "über Elster zu ziehen".

    :thumbup:

  • Inländische Banken haben die Kapitalerträge nicht zu melden, sondern die anfallenden Steuern an der Quelle einzubehalten. Entsprechend gibt es da auch nichts "über Elster zu ziehen".

    :thumbup:

  • Inländische Banken haben die Kapitalerträge nicht zu melden, sondern die anfallenden Steuern an der Quelle einzubehalten. Entsprechend gibt es da auch nichts "über Elster zu ziehen".

    Die Aussage ist so nicht ganz richtig. Wenn du deinen Sparerpauschbetrag über mehrere Banken verteilst,dann kann es durchaus passieren, dass ein Teil überschritten und der der andere unterschritten wurde. Dann erfolgt logischerweise eine Verrechnung in der Steuererklärung. Dies melden die Banken selbstverständlich.


    Das gleiche passiert, wenn Ehepartner 1 2000 Euro verbraten hat und Ehepartner 2 0 Euro. Auch dies wird gemeldet und in der Steuererklärung wieder erstattet.

  • Nein, melden sie nicht. Dem Staat ist das auch egal, denn er bekommt auf keinen Fall mehr als die abgezogene Kapitalertragsteuer. Was gemeldet wird, aber nicht beim Finanzamt, sondern beim Bundeszentralamt für Steuern, das sind die in Anspruch genommenen Freistellungsaufträge. Wenn bei verschiedenen Banken mehr freigestellt wird als insgesamt freigestellt werden darf, fällt das dort auf und dann bekommt das örtliche Finanzamt vom Bundeszentralamt für Steuern eine entsprechende Kontrollmitteilung. Die Kapttalerträge selbst und die Steuerabzüge auf die Kapitalerträge werden aber von den Banken nicht gemeldet. Wer davon etwas über die Steuererklärung zurück haben will, muss das selbst deklarieren, darum kümmern sich weder die Banken noch die Finanzverwaltung von sich aus.

  • Nein, melden sie nicht. Dem Staat ist das auch egal, denn er bekommt auf keinen Fall mehr als die abgezogene Kapitalertragsteuer. Was gemeldet wird, aber nicht beim Finanzamt, sondern beim Bundesamt für Finanzen, das sind die erteilten Freistellungsaufträge. Wenn bei verschiedenen Banken mehr freigestellt wird als insgesamt freigestellt werden darf, fällt das dort auf und dann bekommt das örtliche Finanzamt vom Bundesamt für Finanzen eine entsprechende Kontrollmitteilung. Die Kaptalerträge selbst werden aber nicht gemeldet. wer etwas über die Steuererklärung zurück haben will, muss das selbst deklarieren, darum kümmern sich weder die Banken noch die Finanzverwaltung von sich aus.

    Das ist nicht korrekt. Wenn du bei deiner Bank deine Steuer-id angibst, dann werden die verbrauchten Anteile im Sparerpauschbetrag sehr wohl gemeldet. Wenn du den automatischen Datenabruf nutzt, dann klappt das in der Steuererklärung tadellos.


    Das gilt für jeden deutschen Broker und Bank in Deutschland. Keine Ahnung wie du darauf kommst?! Probiere es doch einfach mal aus.

  • Inländische Banken haben die Kapitalerträge nicht zu melden, sondern die anfallenden Steuern an der Quelle einzubehalten. Entsprechend gibt es da auch nichts "über Elster zu ziehen".

    Da muss ich widersprechen.

    Zumindest über den Dokumentenabruf bekommt man vom Finanzamt die Mitteilung der Bank über den Freistellungsauftrag.


    edit: Vermutlich Missverständnis. Du sprichst über die Kapitalerträge und ich über den Freistellungsauftrag.

  • Der Umfang der Freistellungsaufträge, ist aber etwas anderes als die erzielten Kapitalerträge und die dafür einbehaltenen Steuern. Eigentlich sogar gerade das Gegenteil.

  • Wenn du bei deiner Bank deine Steuer-id angibst, dann werden die verbrauchten Anteile im Sparerpauschbetrag sehr wohl gemeldet.

    Der verbrauchte Anteil am Pauschbetrag ist aber uninteressant und bingt den TE im Zweifel nicht weiter.


    Wie R.F. schon richtig schrieb: die Erträge werden nicht gemeldet und können somit auch nicht über ELSTER abgerufen werden.

  • Hallo Hans, hast Du mal versucht, die Daten über Elster zu ziehen? Wenn die darüber schon gemeldet sind (und stimmen), kannst Du beim Versand der Steuererklärung auf das Papier verzichten.

    Man verzeihe mir bitte die saloppe Ausdrucksweise und die trotz nicht ganz vollständigem Wissen gemachte Aussage. Im Kern wollte ich sagen, dass man nicht auf die Papier-Jahressteuerbescheinigung der Postbank warten muss. (Und aus Erfahrung weiß ich, dass es immer gut ist, wenn man nicht auf etwas von der Postbank warten muss.)


    "Über Elster zu ziehen" müsste lauten "mithilfe der VaSt-(vorausgefüllte Steuererklärung-)Schnittstelle unter Verwendung der meinElster-Anmeldedaten in Dein Steuerprogramm importieren". Wie das so ganz genau heißt, weiß ich aber immer noch nicht. Danach waren sowohl die Gewinne als auch der in Anspruch genommene Freibetrag importiert im Steuerfall. Wenn jemand eine genauere Beschreibung des Verfahrens hat, wäre ich über eine Verlinkung dankbar.


    Die Anlage KAP wegzulassen ist in vielen Fällen möglich. Aber Gründe, sie abgeben zu müssen oder zu wollen, gibt es reichlich. https://www.finanztip.de/steuererklaerung-anlage-kap/ kennt etliche. "Irgendwas mit den Freistellungsaufträgen schiefgelaufen" dürfte der häufigste sein. Ich vermute, dass viele KAP auch zur Sicherheit oder aus Gewohnheit ausfüllen.

  • Vielen Dank Pantoffelheld, Ich mache VaST, aber zum Thema Kap wird dort nichts angeboten, was ich abrufen kann. Ich habe aber auch keine Freistellungen beantragt, vielleicht sollte ich das tun?

    VG Hans

  • Ich warte auch noch auf die Jahresteuerbescheinigung. Alle anderen Banken haben sie schon zugesandt. Die Postbank hat leider z. Zt. andere Sorgen.

    Keine Panik:).

    Und Elster brauche ich nicht. Genauso wenig wie der Rückschritt ins Mittelalter die Bargeldabschaffung

  • Vielleicht aus dem Vorjahr?

    Volltreffer. Aber es wurde noch etwas weiter verschleiert. Es handelte sich um die Erklärung meiner Partnerin. Ich hatte ihr das so weit eingerichtet, dass sie loslegen konnte - mit Datenübernahme aus dem Vorjahr und VAst. Sie hatte schon angefangen, Daten zu überprüfen und nachzutragen. Was hat sie zuerst gemacht? Genau.


    Damit kommt allerdings die Frage hoch, warum das nach fast 10 Jahren VaSt immer noch nicht funktioniert.

  • Weil es die Leute in eine Scheinsicherheit wiegen würde. Man meldet das, was das System kennt und lässt den Rest weg. "Das System hat mir doch die Zahlen gegeben. Woher sollte ich wissen, dass das nicht alle Zinseinkünfte sind?"


    Man darf die Leute in der Beziehung nicht aus der Verantwortung nehmen.

  • Wenn die Zinseinkünfte weniger als 10 Euro betrugen, bekommst du nicht automatisch eine Jahressteuerbescheinigung von der Postbank.


    Macht aber nichts, seit man diese nicht mehr im Original beim Finanzamt einreichen muß.

    In den Kontoauszügen sind die Steuerabzüge ausgewiesen. Also einfach zusammenzählen und in die Anlage KAP eintragen. Wenn man unterm Strich weniger als 10.000 Euro zu versteuerndes Einkommen hat, bekommt man den Steuerabzug erstattet. Liegt man weit drüber, kann man sich die Anlage KAP sparen.