Hallo zusammen,
auch mir wurde durch die BHW mein BSV Dispo Plus, abgeschlossen im April 1999 mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt. Begründet wurde dies damit, dass mit dem aktuellen Bausparguthaben sowie dem Bonusanspruch die Bausparsumme erreicht ist und der Vertrag erfüllt ist. Allerdings erreicht das Sparguthaben noch nicht die Bausparsumme.
Der Vertrag ist seit März 2006 zuteilungsreif.
Ist es rechtens, das Bonusguthaben zur Erreichung der Bausparsumme heranzuziehen ? Vielleicht kann mir jemand dazu Hinweise oder zu anderen Ansatzpunkten geben. Ich habe natürlich auch nicht vor, diese Kündigung widerspruchslos zu akzeptieren.