Balkonkraftwerke

  • Hallo,

    Danke für die Informationen zu Balkonkraftwerken.

    Was mir fehlt ist ein Hinweis auf etwaig notwendige Beschlüsse von Eigentümerversammlungen zur Installation solcher Anlagen. Können Sie da helfen?

    Viele Grüße


    Ralf

  • Hallo,


    um es zu vereinfachen: Noch ist die Zustimmung der WEG zur Installation eines (im wahrsten Sinne) Balkonkraftwerkes erforderlich. Die Balkonbrüstung ist Gemeinschaftseigentum.


    Ich bin selbst Miteigentümer einer WEG, bei der ein Eigentümer so eine Anlage installieren will. Bisher hat die Eigentümerversammlung es zweimal abgelehnt. Die Klage gegen den Beschluss der Eigentümerversammlung ist noch nicht entschieden.


    Gruß Pumphut

  • um es zu vereinfachen: Noch ist die Zustimmung der WEG zur Installation eines (im wahrsten Sinne) Balkonkraftwerkes erforderlich. Die Balkonbrüstung ist Gemeinschaftseigentum.

    Je nach Gegebenheiten muss so eine Anlage ja nicht zwingend an der Balkonbrüstung installiert werden, womit somit die optische Beeinträchtigung verringert werden kann.

  • Es gibt auch Aufständerungen die nur ein Gegengewicht benötigen, dann muss man weder bohren noch sonst was.

    Oder wenn man irgendwelche Dachgauben mit Blechdach hat (so wie bei mir), gibt es spezielle Klemmen, mit denen man die Module befestigen kann, ohne ein einziges Loch bohren zu müssen. Und von "unten" ist's wirklich unsichtbar, daher habe ich diesen Weg gewählt und somit auch das Okay von der WEG bekommen. Der Winkel (Elevation) ist zwar nicht optimal, da die Solarmodule in Bezug zum Horizont fast flach liegen, aber das ist mir relativ egal. Entsprechende Winkel (im wahrsten Sinne des Wortes) kosten ja auch erstmal Geld - und man würde dann die Anlage sehen.

  • Festschrauben sollte man den Ständer schon, sonst gibts Scherben beim nächsten Sturm.

    Wenn ich richtig informiert bin, dürfen Balkonsolaranlagen, die höher als 4m über dem Erdboden installiert sind, aus versicherungstechnischen Gründen keine Glasscheibe haben:


    Du allein bist dafür verantwortlich, die Solarmodule sicher zu befestigen. Beachte: Normale Solarmodule dürfen nicht an Balkonen oder Fassaden in über 4 Metern Höhe befestigt werden. Das besagt die Norm DIN 18008 für Glas im Bauwesen. Darunter fallen handelsübliche Glas-Folien-Module: Diese haben einen festen Rahmen, auf der Oberseite eine Glasschicht, sind von unten durch eine Folie geschützt und wiegen meist zwischen 15 und 22 Kilogramm. Ohne allgemeine Baugenehmigung oder Einzelfallgenehmigung darfst Du diese in so großer Höhe nicht befestigen.


    Quelle: https://www.finanztip.de/photovoltaik/balkon-solaranlage/

  • Wenn ich richtig informiert bin, dürfen Balkonsolaranlagen, die höher als 4m über dem Erdboden installiert sind, aus versicherungstechnischen Gründen keine Glasscheibe haben:

    Doch, dürfen schon. Diese müssen aber speziell zugelassen sein.
    Und diese Regelung gilt, wenn sich darunter Passanten aufhalten könnten.

  • wenn man irgendwelche Dachgauben mit Blechdach hat (so wie bei mir), gibt es spezielle Klemmen, mit denen man die Module befestigen kann, ohne ein einziges Loch bohren zu müssen. Und von unten ist's wirklich unsichtbar, daher habe ich diesen Weg gewählt und somit auch das Okay von der WEG bekommen. Der Winkel (Elevation) ist zwar nicht optimal, da die Solarmodule in Bezug zum Horizont fast flach liegen, aber das ist mir relativ egal.

    Flachliegende Module sind aber vermutlich anfälliger gegen Hagel, oder?

  • Flachliegende Module sind aber vermutlich anfälliger gegen Hagel, oder?

    Der Hagel kommt ja selten im 90 Grad Winkel gerade von oben.

    Und auch wenn sie z.b mit 35 Grad Neigung auf dem Dach montiert sind können sie, bei Seitenwind, genauso im 90 Grad Winkel voll getroffen werden.


    Nur bei noch mehr Neigung ist es irgendwann physikalisch nicht mehr möglich das ein Gegenstand der vom Himmel fällt, trotz "schräger" Flugbahn, frontal auftrift.

  • Hallo,


    update

    Ich bin selbst Miteigentümer einer WEG, bei der ein Eigentümer so eine Anlage installieren will. Bisher hat die Eigentümerversammlung es zweimal abgelehnt. Die Klage gegen den Beschluss der Eigentümerversammlung ist noch nicht entschieden.

    Die Klage ist vom Amtsgericht im Sinne des Klägers entschieden worden, d.h. Balkonkraftwerke dürfen unter Einhaltung einiger Randbedingungen installiert werden.


    Gruß Pumphut