Unterhalt für volljährigen Sohn

  • Hallo,
    mein Sohn ist letzten Monat 18 geworden und da ändert sich ja so einiges. Ich bin alleinerziehend und bekomme für meinen Sohn Unterhalt vom Vater.
    Ich habe den Kindsvater das letzte Mal zur Offenlegung seines Einkommens aufgefordert, als mein Sohn 13 wurde.
    Wie immer lief alles über den Anwalt. Der Kindsvater ist selbstständiger Immobilienmakler und hat selber noch zwei Kinder. Mein Sohn zählt also als drittes Kind und da der Vater unter Berücksichtigung des Selbstbehaltes, so wenig verdiene, konnte er bisher nur 174,-€ je Monat bezahlen.
    Nun müsste er laut Düsseldorfer Tabelle 298,-€ bezahlen, da mein Sohn noch zur Schule geht und ab dem Wintersemester studieren und weiter bei mir wohnen bleiben wird.
    Nun habe ich den Vater zum neuen Sachstand angeschrieben und hoffe er zahlt den Betrag auch ohne die Aufforderung des Anwaltes.
    Jetzt müsste nämlich mein Sohn selbst gegen seinen Vater klagen. Die beiden haben sich erst vor ca. 1,5 Jahren das erste Mal gesehen, was nicht an mir lag.
    Mein Sohn hat den Kontakt zu ihm gesucht. Sie sehen sich nur 2x im Jahr und er hat nicht einmal zu Weihnachten oder zu Geburtstagen etwas von seinem Vater bekommen.
    Wie sieht es aus, wenn er sich weigern würde diesen Betrag an ihn zu zahlen? Soll ich warten, bis mein Sohn Bafög beantragt und er aufgefordert wird, seine finanziellen Verhältnisse offen zu legen?
    Bringt es etwas, ihn jetzt unter Verzug zu setzen? Ich vermute nämlich, dass es wieder darauf hinauslaufen wird, dass er immer noch zu wenig Geld hat oder zumindest, so wenig, dass mein Sohn sich weiterhin mit den 174,-€ "zufrieden geben" müsste.
    Kann mir jemand raten, was ich machen könnte, damit mein Sohn zu seinem Recht kommt?
    LG

  • Hallo kobra,


    die Situation tut mir sehr Leid für euch. In Sachen BaföG kann ich euch leider wenig Hoffnung machen.
    Aus der Erfahrung einer Freundin heraus zwingt das BaföG-Amt niemanden, seine Vermögensverhältnisse
    offenzulegen. In ihrem Fall lebt ihr Vater lebt nicht in Deutschland und gibt keine Einsicht in seine Vermögensverhältnisse,
    das BaföG-Amt hat dagegen (noch) nichts unternommen.
    Ich gehe mal davon aus, dass der bürokratische Aufwand die ohnehin schon zahlreichen Anträge schlichtweg zu groß wäre