Hallo,
1&1 hat mir per E-Mail überraschend eine Preiserhöhung für meinen DSL-Anschluss angekündigt - und zwar noch während der Mindestvertragslaufzeit. Kann mir jemand sagen, ob das zulässig ist? Und was ich tun sollte oder kann, um diese Mehrkosten zu vermeiden oder zu begrenzen?
Ich bin seit vielen Jahren Kunde bei 1&1 und habe den Vertrag immer wieder mal neu verhandelt - zuletzt im Sommer 2022. Da hat mich die Kundenrückgewinnungs-Abteilung mit ziemlich guten Konditionen zum Bleiben bewogen. Dazu gehörte eine neue Mindestlaufzeit von 24 Monaten, die im August 2024 endet.
Meine Konditionen:
1. Jahr 9,99 Euro pro Monat
2. Jahr 34,99 Euro pro Monat
Jetzt aber schrieb mir 1&1:
"Sie haben Ihren DSL-Anschluss vor einiger Zeit im Rahmen einer Preisaktion bestellt und Ihr monatlicher Grundpreis liegt 5 EUR unter unserem Listenpreis. Diesen Preisvorteil können wir zukünftig leider nicht mehr gewähren. Der monatliche Grundpreis für Ihren 1&1 DSL-Anschluss entspricht daher ab dem (konkretes Datum im) Juni 2023 unserem üblichen Angebot von 39,99 EUR statt des bisherigen Sonderpreises von 34,99 EUR. Ihr Vertrag läuft zu diesen Konditionen einfach weiter und Sie müssen nichts tun."
1&1 will also nicht nur den regulären Preis um 5 Euro erhöhen, sondern mir offenbar sogar für die letzten zwei Monate den Sonderpreis von 9,99 Euro streichen. Als "Goodie" bietet mir 1&1 an, dass ich für 39,99 Euro künftig 100 MBit/s statt der derzeitigen 50 MBit/s bekommen könnte. Begründet wird das Ganze mit den "stark gestiegenen Energie- und Beschaffungskosten".
In den AGB von 2022 steht:
"1&1 hat das Recht, die Vertragsbedingungen nach billigem Ermessen und zu ändern, sofern die Ausgewogenheit des Vertrages hierdurch in nicht nur unbedeutendem Maße geändert wird. Ändert 1&1 die Vertragsbedingungen einseitig, kann der Kunde den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung ohne Einhaltung einer Frist und ohne Kosten kündigen, es sei denn, die Änderungen sind
2.1.1. ausschließlich zu seinem Vorteil,
2.1.2. rein administrativer Art und haben keine negativen Auswirkungen auf den Kunden oder
2.1.3. unmittelbar durch Unionsrecht oder deutsches Recht vorgeschrieben."
Erlauben diese AGB also die jetzt geplante Preiserhöhung? Ich verstehe ja, dass das Unternehmen irgendwann die Preise anheben können muss. Aber gilt das auch während der Mindestvertragslaufzeit? Dann wären die ausdrücklich für 24 Monate vereinbarten Preise im Vertrag ja das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt sind.
Danke für jeden Rat!