Mietkautionskonto als Mieter

  • Hallo,


    ich ziehe bald um, im Mietvertrag wurde eine Kautionssumme x vereinbart (ohne weitere Details).


    Die Kautionssumme habe ich daher vorab an den Vermieter überwiesen. Jetzt kam die Rückmeldung dass das rechtlich nicht zulässig wäre und ich doch bitte selbst ein Konto eröffnen und die Kaution dort einzahlen soll.


    Das ist mir aber komplett neu. Bislang 5 Mietverhältnisse gehabt, jedes Mal ging die Kaution an den Vermieter und die Sache war erledigt. Kann der Vermieter von mir verlangen ein Konto zu eröffnen? Und was nutzt es ihm? Ich habe doch vollen Zugriff auf die Gelder und könnte das Konto jederzeit leer räumen…



    Eine erste Google Suche hat gezeigt dass Mietkautionskonten a) kaum oder keine Zinsen erzielen (0,000x %) und b) auch noch Gebühren kosten (einmalig/jährlich, teils 50-70 €). Ich bin nicht wirklich gewillt das zu akzeptieren, daher die Frage muss ich das akzeptieren?



    Wie kann ich geschickt mit dem Vermieter sprechen, ich möchte nicht von Anfang an das Verhältnis dadurch vergiften. Aber mir passt das so gar nicht damit jetzt noch Zeit und Geld zu verschwenden. Die Kaution dient doch der Sicherheit des Vermieters, warum soll ich dafür zahlen?



    Gibt es generell andere Alternativen, wie z.B. Tagesgeldkonten die man nutzen kann? Wie überträgt man die Vollmacht an den Vermieter? Welche Lösungen kennt ihr?



    Danke für Tipps!

  • DKB ist raus, mein Girokonto ist bei einer anderen Bank und ich bin auch nicht bereit mein Konto zu wechseln um dem Vermieter Arbeit zu ersparen.


    Darf er denn überhaupt verlangen/erwarten/darauf bestehen dass ich das Konto eröffne? Im Mietvertrag wurde nichts vereinbart, sonst hätte ich direkt Veto eingelegt vor Unterschrift.

    Ich möchte den klassischen Weg - Vermieter eröffnet ein Konto und parkt die Kaution. Gebühren für das Konto - Vermietersache, nicht meine.


    Ich will echt keinen Streit, aber das einfach schlucken, machen und die Gebühren dafür tragen sehe ich auch nicht ein.

  • ich ziehe bald um, im Mietvertrag wurde eine Kautionssumme x vereinbart (ohne weitere Details).


    Die Kautionssumme habe ich daher vorab an den Vermieter überwiesen. Jetzt kam die Rückmeldung dass das rechtlich nicht zulässig wäre und ich doch bitte selbst ein Konto eröffnen und die Kaution dort einzahlen soll.

    Du stehst nun also vor der Frage, ob der Prophet zum Berge gehen soll oder der Berg zum Propheten kommt.

    ich möchte nicht von Anfang an das Verhältnis dadurch vergiften. Aber mir passt das so gar nicht damit jetzt noch Zeit und Geld zu verschwenden. Die Kaution dient doch der Sicherheit des Vermieters, warum soll ich dafür zahlen?

    Und weil das so ist, fragst Du den Vermieter, wie seine anderen Mieter das machen, und dann machst Du das genau so. Selbst wenn Dich das kleines Geld (sagen wir mal 50 Euro im Jahr) kosten würde, machst Du das so, denn dann passiert nichts weiter, als daß Deine Miete im Monat 4 Euro teurer ist. Hättest Du die Wohnung für 4 Euro im Monat auch genommen? Wenn ja, sollten so kleine Gebühren, von denen Du schreibst, kein Problem sein.


    (In aller Regel kostet ein Sparbuch auf den eigenen Namen keine Gebühr).

  • Der Vermieter hat da einige Probleme.

    Das Geld darf (eigentlich) nicht auf seinen Namen laufen, denn es ist ja weiterhin Deins. und Du willst ja auch nicht, dass Deine Kaution z.B. gepfändet wird wenn der Vermieter in Insolvenz geht.

    Auch muss er sich darum kümmern, dass die Kaution zu üblichem Zinssatz verzinst wird (und ist sich damit Streit ausgesetzt was "üblich" ist). Die Zinsen werden dann aber gerade dem Vermieter gut geschrieben und er muss sie versteuern.

    Um da etwas unproblematischer aufgestellt zu sein gibt es im Prinzip zwei Varianten:


    1. Mitkautionskonto (wie z.B. bei der DKB).

    Die können, wie Du schon gesehen hast, ganz schön ins Geld gehen, gibt es aber auch (ich kenne nur die DKB) kostenlos.

    Dann muss der Vermieter aber das Konto auf Deinen Namen eröffnen, mit Geburtsdatum und allem.*

    Bei Auflösung will die DKB dann ein SEPA-Lastschriftmandat vom Mieter, wenn die Kaution direkt an diesen ausgezahlt werden soll, der praktische Weg (Auflösung an Vermieter-Giro und der überweist an Mieter) könnte als doppelte Schenkung gesehen werden.

    Du siehst warum der Vermieter das gar nicht gerne mag, das ist sehr viel Aufwand...

    * Da hattest Du einen Gedankenfehler, nicht Du brauchst das Kautionskonto bei der DKB, sondern der Vermieter


    2. Verpfändetes Konto

    Das ist der Weg den Dein Vermieter gehen will. Du machst ein Konto wie es Dir gefällt (Zinsen etc sind Dein Problem) und verpfändest es an den Vermieter, d.h. Du kannst eben nicht einfach so drauf zugreifen ohne Freigabe durch den Vermieter. Das war klassisch ein Sparbuch, was man dann dem Vermieter in die Hand gedrückt hat. So konnte keiner ohne den anderen ran. Wie das heute geht mit der Verpfändung weiß ich nicht.


    Fazit: Da spricht erstmal nichts gegen Deinen Vermieter, wenn er Variante 2 möchte. Vielleicht hat er schlechte Erfahrungen mit zickigen Mietern gemacht und möchte sich das nicht mehr antun oder er hat sich einfach zuviel informiert. Die meisten privaten Vermieter nehmen sich einfach das Geld, merken sich wieviel und zahlen es am Ende wieder aus.

    Aber wie ich ansatzweise geschildert habe stehen sie damit (theoretisch) mit einem bein im Knast. ;)

  • Ich bin immer noch geschockt dass man als Mieter einen zusätzlichen Verwaltungsakt der auch noch Geld kostet aufgedrückt bekommt für etwas das m.M. zu 100% in der Verantwortung des Vermieters liegt (dient ja seiner Sicherheit, nicht meiner).


    Es gibt wie es aussieht keine kostenlosen Mietkautionskonten mehr. Jedenfalls nicht ohne gleichzeitig ein Girokonto (mit monatlichem Mindest-Geldeingang) zu besitzen (DKB).

    Die Sparkasse vor Ort will z.B. 75€ Bearbeitungsgebühr, zahlt wahnsinnige 0.001% Zinsen und man muss auch noch ein (kostenpflichtiges) S-Girokonto haben. Zu Sparbüchern finde ich gleich gar nichts online.


    Hier und da wird Werbung gemacht das Geld auf einem Tagesgeldkonto zu parken, aber dann scheitert es an der Verpfändung dem Vermieter gegenüber. Keine Bank akzeptiert das bzw. bietet es an.


    Mir war nicht bewusst wie viel Glück ich mit meinen Ex-Vermietern hatte die einfach die Kautionssumme per Überweisung akzeptiert haben. Man lernt nie aus.

  • Gucke mal bei der PSD Bank München.

    Meine Schwester hatte das gleiche Problem und hat dort ein Mietkautionskonto eröffnet.


    Einmalig 19,- € und keine Verpflichtungen für weitere Konten und Kosten. Allerdings auch quasi null Verzinsung mit 0,001 %

    Antrag schriftlich (wird ausgedruckt und unterschrieben) und Kontoführung Online (für Auszüge etc.)

  • Verpflichtet bist Du definitiv nicht, wenn es im Mietvertrag nicht explizit so geregelt ist.


    Mit der Bezahlung der Mietkaution hast Du Deine Pflicht zur Zahlung der Kaution erfüllt. Wenn der Vermieter sie Dir zurücküberweist, ist er im Annahmeverzug.


    Wenn Du ihm freiwillig entgegenkommen willst, kannst Du ihn ja fragen, wer die zusätzlichen Kosten trägt. Vielleicht sind diese für ihn ja das kleinere Übel. Verlangen, dass Du das tust, kann er definitiv nicht, sondern ist auf Deine freiwillige Bereitschaft dazu angewiesen, ihm einen Gefallen zu tun.

  • Ein Vermieter ist in der Regel kein Altruist. Er muss das Geld zwangsweise anlegen, darf aber die Kosten dafür nicht vom Mieter einfordern.


    Also erhöht er entweder die Miete um die Kosten oder er nimmt den Mieter in die Pflicht.

  • Sparbuch + Verpfändung scheint mir da am günstigsten zu sein.

    Das erlaubt aber kaum noch jemand von den Banken.

    Die meisten schließen Abtretung und Verpfändung ihrer Produkte aus.

    Zuviel Bürokratie.

  • Soweit ich weiß werden die Kosten so oder so von der Kaution abgezogen, dass du sie letztlich so oder so zahlst...

    Ich kenne das aber auch nur so, dass der Vermieter das Konto eröffnet.


    Edit: Ja, ich weiß, das ist noch nicht durch Rechtsprechung geklärt. Wer das nicht schluckt, wird im Regelfall aber die Wohnung nicht bekommen.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist

  • Postbank einmalig 30€.

    Falls man ein Giro dort hat 20€.

    Wird seit ende 2020 angeblich nicht mehr angeboten und nur der Bestand wird noch verwaltet.

    Hatten wir auch angefragt.


    Edit: Bei Biallo.de steht das es zu 10/2020 eingestellt wurde.

  • Es ist ungewöhnlich, dass der Vermieter verlangt, dass Du selbst ein Konto für die Kaution eröffnest. Normalerweise legt der Vermieter die Kaution auf einem separaten Konto an, um Deine und seine Interessen zu schützen. Du könntest vorschlagen, dass der Vermieter ein Mietkautionskonto eröffnet und Du die Kaution dorthin überweist. Dabei handelt es sich um ein spezielles Konto, das für beide Parteien Sicherheit bietet und üblicherweise vom Vermieter eröffnet wird.

    Sprich offen mit dem Vermieter über Deine Bedenken und versuche, gemeinsam eine Lösung zu finden. Es ist wichtig, ein gutes Verhältnis aufzubauen. Erkläre, dass Du bereit bist, die Kaution auf ein vom Vermieter eröffnetes Konto zu überweisen, aber nicht selbst eines eröffnen möchtest. Alternativ könnt ihr auch eine Mietkautionsversicherung oder -bürgschaft in Betracht ziehen, bei der eine Versicherung oder Bank die Kautionssumme für Dich hinterlegt.

  • Bei Mietkautionskonten (und Depots) gibt es zwei gängige Verfahren:

    - Verpfändungsverfahren: Mieter eröffnet das Konto und verpfändet es zu Gunsten Vermieter

    - Treuhandverfahren: Vermieter eröffnet das Konto treuhänderisch zu Gunsten des Mieters

    In beiden Fällen sind anfallende Erträge das wirtschaftliche Eigentum des Mieters (ist auch der Steuerpflichtige), erhöhen aber die Kautionssumme und verbleiben "im Zugriff" des Vermieters.


    Beide Verfahren können auf Basis von (Sicht-)Einlagenkonten, Sparkonten/-büchern und oder auch Depots dargestellt werden - sofern sich beide Parteien einig sind und die gewählte Bank dies anbietet.


    Daneben gibt es noch Kautionsschutzbriefe (Versicherungen), Mietbürgschaften (Avale von Banken oder speziellen Anbietern), sowie ein paar weitere Möglichkeiten.


    Kosten für Kautionskonten und -depots (Kautionsgegenwert vorhanden) gehen in der Regel zu Lasten des Vermieters, Kosten für Versicherungs- oder Bürgschaftslösungen (Kautionsgegenwert nicht vorhanden) gehen in der Regel zu Lasten des Mieters.


    Anfangs-/Einrichtungskosten dürfen nicht die anfängliche Kautionssumme schmälern.


    Laufende Kosten werden bei Konten und Depots mit den Bruttoerträgen verrechnet - der Ausgleich überschüssiger Kosten sind Verhandlungssache.


    Laufende Kosten bei Versicherungen und Bürgschaften sind Sache des Mieters.

  • Zum Eingangspost:


    Eine Zahlung der Kaution auf das Konto des Vermieters (und Verbleib) ist tatsächlich rechtlich nicht richtig, da damit das Eigentum komplett auf den Vermieter übergeht und er auch mögliche Erträge zu versteuern hat. Du als Mieter möchtest doch bestimmt nicht das Eigentum an der Kaution verlieren und darauf hoffen, dass das Eigentum irgendwann mal wieder zurück übertragen wird (mit über den Vermieter versteuerten Erträgen über die Du keinen Nachweis hast).


    Richtig wäre es, wenn der Vermieter nach dem Treuhandverfahren ein Konto eröffnen würde und darauf eingezahlt wird oder wie der Vermieter es möchte, dass der Mieter im Verpfändungsverfahren ein Konto eröffnet.


    Im Prinzip sitzt der Vermieter am längeren Hebel und kann vorgeben, was er akzeptiert und was nicht. Wenn Dir die Erträge auf einem Kautionskonto zu niedrig sind, kannst Du den Vermieter fragen, ob er auch ein verpfändetes Depot akzeptiert (wahrscheinlich nicht) oder auch eine Bankbürgschaft/Aval (eher wahrscheinlich).


    Vorteil, das Aval kostet jedes Jahr einen niedrigen einstelligen Prozentbetrag von der Kautionssumme und Du kannst das Geld das Du ja scheinbar über hast ggf. höher rentierend anlegen.