Mietkautionskonto als Mieter

  • JackDawson

    Ich halte die Diskussion durchaus nicht für irrelevant. Das Verhalten des Vermieters im vorliegenden Fall grenzt an Nötigung/Erpressung. Wenn man das als legitime Basis für Geschäftsbeziehungen ansieht, ok. Ich bin anderer Ansicht. Verträge und Gesetze sind einzuhalten, sonst verfallen wir in Anarchie und Recht des Stärkeren. In einem Rechtsstaat sollten die Dinge anders geregelt werden.

  • JackDawson

    Ich halte die Diskussion durchaus nicht für irrelevant. Das Verhalten des Vermieters im vorliegenden Fall grenzt an Nötigung/Erpressung. Wenn man das als legitime Basis für Geschäftsbeziehungen ansieht, ok. Ich bin anderer Ansicht. Verträge und Gesetze sind einzuhalten, sonst verfallen wir in Anarchie und Recht des Stärkeren. In einem Rechtsstaat sollten die Dinge anders geregelt werden.

    Was ist daran Nötigung? Offensichtlich ist der Vermieter der Ansicht, er dürfte das aus rechtlichen Gründen nicht. Da brauche ich nicht den Hammer rausholen, sondern suche einfach mal das Gespräch oder (wie hier) mache das eben so, wie er möchte. Keinem Vermieter ist an einem schlechten Verhältnis zum Mieter gelegen.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist

  • JackDawson

    Ich zitiere "mache das so, wie er möchte" (ohne vertragliche Verpflichtung) - wobei zwischen den Zeilen die Drohung "sonst kriegst du die Wohnung nicht" mitschwingt. Wenn der Vertrag von beiden Seiten unterschrieben wurde, ist dieser verbindlich und beide Seiten haben sich daran zu halten. Alles was nicht im Vertrag steht, ist entsprechend gesetzlicher Regelungen zu gestalten.

    Früher nannte man das "Treu und Glauben". Aber auch das scheint aus der Mode gekommen zu sein.

    Keine Seite kann plötzlich mit Sonderwünschen daherkommen, die zudem mit Nachteilen für die andere Seite (Kontogebühren) verbunden sind.

  • JackDawson

    Ich zitiere "mache das so, wie er möchte" (ohne vertragliche Verpflichtung) - wobei zwischen den Zeilen die Drohung "sonst kriegst du die Wohnung nicht" mitschwingt. Wenn der Vertrag von beiden Seiten unterschrieben wurde, ist dieser verbindlich und beide Seiten haben sich daran zu halten. Alles was nicht im Vertrag steht, ist entsprechend gesetzlicher Regelungen zu gestalten.

    Früher nannte man das "Treu und Glauben". Aber auch das scheint aus der Mode gekommen zu sein.

    Keine Seite kann plötzlich mit Sonderwünschen daherkommen, die zudem mit Nachteilen für die andere Seite (Kontogebühren) verbunden sind.

    Nein, das ist heute noch so.

    Aber nochmal: Wenn der Vertrag nichts regelt, gilt zwar die gesetzliche Regelung. Die Vertragspartner können dann aber auch jederzeit eine Regelung treffen.

    Hier hat der Vermieter gesagt, der Mieter soll sich darum kümmern. Der Mieter hat sich - nachdem er hier nachgefragt hat - darauf eingelassen.

    Ich verstehe da ehrlich gesagt das Problem nicht.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist

  • Faszinierend was ich für eine emotionale Diskussion ausgelöst habe, das war nicht zu erwarten! :)


    Das Problem hat sich von selbst erledigt, ich habe die Kontoeröffnung online gestartet, brauchte aber eine Unterschrift vom Vermieter auf dem Antrag der PSD Bank. Er wollte den Antrag aber nicht einfach so unterschreiben und das ganze war ihm letztendlich zu kompliziert. Er kennt noch die Sparbuch-Variante und hat erwartet dass das so klappt...aber Sparbücher gibt's wohl in ganz Deutschland nicht mehr, jedenfalls nicht online. Daher bleibt das schon überwiesene Geld auf seinem Konto und wir halten im Mietvertrag fest, dass die Kaution eingezahlt wurde. Bzw. legt er das Geld jetzt an.

    War nicht böse gemeint von ihm, selbe Unwissenheit wie bei mir, Fazit: alle haben dazu gelernt ;)

  • Wie alle Kapitalerträge sind auch die auf einem Mietkautionssparbuch entstehenden Zinsen zu versteuern. Die Bank überweist die Abgeltungssteuer direkt an das Finanzamt, und der Vermieter als Inhaber des Mietkautionssparbuchs ist verpflichtet, dem Mieter über die gezahlten Steuern einen Bescheinigung zu erstellen, die der Mieter dann seinem Finanzamt mit der Steuererklärung zu Verrechnung vorlegen kann.

    Weitere Details unter

    https://www.mietkaution.org/mietkautionssparbuch/vermieter/

  • Aber nochmal: Wenn der Vertrag nichts regelt, gilt zwar die gesetzliche Regelung. Die Vertragspartner können dann aber auch jederzeit eine Regelung treffen.

    Hier hat der Vermieter gesagt, der Mieter soll sich darum kümmern. Der Mieter hat sich - nachdem er hier nachgefragt hat - darauf eingelassen.

    Ich verstehe da ehrlich gesagt das Problem nicht.


    Es hat doch niemand bezweifelt, dass die Vertragspartner das freiwillig auch nachträglich anders regeln dürfen - im Gegenteil. Ich habe auch nie dem Vermieter bösen Willen unterstellt.


    Ich habe einzig und allein einigen nassforschen Behauptungen anderer Forenteilnehmer widersprochen, die meinten, ein Mieter müsse alles tun, was der Vermieter verlange, auch ohne Rechtsgrundlage, weil er sonst die Wohnung nicht mehr bekomme (trotz gültigem Mietvertrag).


    Ich denke, solche Kommentare kann man nicht unwidersprochen stehen lassen, denn sie sind schlicht falsch und irreführend und haben das Potenzial Fehlvorstellungen zu befördern und das Vertrauen in den Rechtsstaat und die Gültigkeit von Verträgen und Gesetzen zu untergraben.


    Ich freue mich, dass sich der Fragesteller und sein Vermieter konstruktiv geeinigt haben. So ist es absolut vorbildlich und so kenne ich es auch.

  • Verträge muß man nicht einhalten, man sollte es, und die meisten Leute tun das erfreulicherweise auch. Aber es gibt eben auch Fälle von kalkuliertem Rechtsbruch. Es wäre naiv, das nicht sehen zu wollen.

    Wenn Du das so lieber hörst, modifiziere ich den Spruch halt und sage:

    Verträge muß man einhalten, aber nicht jeder hält sich an diese Verpflichtung.

    Da offenbart sich der wahre Kenner der Materie...

    Julian Nagelsmann ist bis 2026 der Trainer der Bundesliga-Fußballmannschft des FC Bayern Jedenfalls hat er einen Vertrag, in dem das so steht. :)

    "Pacta sunt servanda" heißt genau was

    "Pacta sunt servanda" ist eine juristische Idealvorstellung. Die Wirklichkeit aber beweist: Nicht alle Verträge werden eingehalten, obwohl sie es eigentlich sollten. Und man muß dann halt damit umgehen, wenn ein Vertragspartner vertragsbrüchig wird. Julian Nagelsmann beispielsweise muß das auch.

    Selbstverständlich werden Hotelaufenthalte und Einlagerungskosten als Schadenersatz zugesprochen. ... Natürlich muss der Vertragsbrecher für alle Kosten aufkommen. Notfalls wird der Gerichtsvollzieher die eintreiben.

    Was bei einem Gerichtsprozeß hinterher herauskommt, weiß man nicht, wenn man in ihn hineingeht. Und es ist keineswegs sicher, daß der Geschädigte alle seine Kosten zugesprochen bekommt.


    Wenn man vor einer Entscheidung steht, beurteilt man sie ex ante. Die Justiz beurteilt sie ex post. Das ist ein fundamentaler Unterschied.


    Ich hatte das ja schon erwähnt: Der prospektive Mieter ist bei der Schlüsselübergabe ausfällig geworden. Daraufhin hat ihm der Vermieter die Schlüssel nicht gegeben. Traust Du Dir zu, die Sachlage nur anhand dessen allgemeingültig juristisch zu bewerten? Ich traue mir das nicht zu.


    Traut sich der abgewiesene Mieter in dieser Situation (ex ante!), sich voller Gottvertrauen in ein Hotel einzumieten (dessen Kosten er erstmal vorschießen muß), weil er sich sicher sein kann, daß er das Geld später zurückbekommt? Es mag Leute geben, die das tun, aber mit Sicherheit trauen sich das nicht alle. Und wenn die horrenden Hotelkosten nicht entstanden sind, gibt es dafür auch keinen Schadenersatz.


    Ein Vertragsbruch ist normalerweise ein buchhalterisches Problem: Man überschlägt, was es einen kosten kann, wenn man einen Vertrag nicht einhält, man kalkuliert die Wahrscheinlichkeit, mit der man für den Vertragsbruch in Anspruch genommen wird und entscheidet dann. Meistens ist es teuer, wenn man einen Vertrag nicht einhält. Und doch kann der Vertragsbruch dem Betreffenden den Preis wert sein. Habe ich in diesem Zusammenhang schon einmal den FC Bayern erwähnt?


    Daß ein Vermieter im Moment der Schlüsselübergabe den Vertrag bricht, dürfte eine extreme Seltenheit sein, wenngleich es nichts Denkbares geben dürfte, das überhaupt nie vorkommt.

    Für eine durch Vertragsbruch ausgelöste unfreiwillige neue Wohnungssuche wird selbst ein vorsichtiger Richter locker 2-3 Monate als angemessen ansehen, denn so sind ja schon die gesetzlichen Kündigungsfristen bemessen. Natürlich kann der Mieter in dieser Zeit im Hotel oder Airbnb unterkommen, was preislich auf dasselbe hinauslaufen wird - im Falle von Familie usind völlig vorhersehbar ggf. auch mehrere Zimmer notwendig.

    Ich halte das so lange für eine rechtssystematisch theoretische Überlegung, bis Du mir ein Aktenzeichen nennst, in dem ein solcher Fall entschieden worden ist. Ich hatte Dich weiter oben im Thread bereits darum gebeten, aber Du konntest kein entsprechendes Urteil nennen.

    Weiter oben hattest Du noch behauptet, es gäbe gar keine Richter, weil es keine Kläger gäbe.

    Ich habe weiter oben von dem uralten Juristengrundsatz berichtet: "Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter." Du wirst die Richtigkeit dieses Satzes wohl eher nicht bezweifeln wollen. Oder etwa doch?


    Bisher fehlt mir noch etwas Deine Stellungnahme zum Thema "kalkulierter Rechtsbruch". Aber Du dürftest vermutlich weiterhin nicht sehen wollen, wie häufig Verträge in der Realität gebrochen werden.

  • JackDawson

    Ich halte die Diskussion durchaus nicht für irrelevant. Das Verhalten des Vermieters im vorliegenden Fall grenzt an Nötigung/Erpressung.

    Im vorliegenden Fall hat der zukünftige Mieter dem Vermieter die Kaution komplett überwiesen. Das wollte der Vermieter aber nicht, sondern forderte den Mieter auf, das Geld selber anzulegen. Und da hat der prospektive Mieter massiv Probleme bekommen, weil eine Bank 20 € Einmalgebühr für ein Kautionssparbuch verlangt hat.


    Ach je!

    Nötigung ist ein bedeutungsschweres Wort.


    In meinen Augen ist es Nötigung, Mietinteressenten zu sagen: "Wer die Kaution nicht vor Schluß des Mietvertrags bar auf den Tisch legen kann, braucht sich keine Hoffnung auf einen Mietvertrag zu machen." Das ist auch klar gegen Buchstaben und Sinn des entsprechenden BGB-Paragraphen - und allgemein übliche Praxis :(

  • Wie alle Kapitalerträge sind auch die auf einem Mietkautionssparbuch entstehenden Zinsen zu versteuern.

    Zinsen? Auf einem Sparbuch? Was war das nochmal?

    Die Bank überweist die Abgeltungssteuer direkt an das Finanzamt, und der Vermieter als Inhaber des Mietkautionssparbuchs ist verpflichtet, dem Mieter über die gezahlten Steuern einen Bescheinigung zu erstellen, die der Mieter dann seinem Finanzamt mit der Steuererklärung zu Verrechnung vorlegen kann.

    Mein Vermieter ist ein korrekter Mensch. Auf dem Kautionssparbuch sind im Jahr 2022 5 ct Zinsen verbucht worden (brutto), darauf ist eine Kapitalertragsteuer von 1 ct angefallen. Solidaritätszuschlag ist keiner angefallen. Kurz nach dem Jahreswechsel hat mir mein überkorrekter Vermieter die Zinsbescheinigung zugeschickt (85 ct Porto).


    Immerhin: Der Nettozinsertrag von 4 ct erhöht laut BGB die Mietsicherheit.


    Sicherheit ist für die meisten Deutschen ja so wichtig! :)

  • john_doe

    Bleibt zu hoffen, daß dem Vermieter klar ist, daß er die Kaution getrennt von seinem Privatvermögen anlegen muß.

    Bestimmt nicht.

    Das hier ist ein Fall von zwei Menschen, die große Angst vor vermeintlich komplizierten Verwaltungsakten haben (im Nachbarthread gab es jemandem, der gefühlt sein halbes Leben damit zubringt sich Konstrukte auszudenken um keine KAP auffüllen zu müssen).

    Ich glaube nicht, dass man beiden einen Gefallen tut, wenn man ihnen erklärt wie kompliziert eigentlich alles im Leben ist.


    Vielleicht ist es besser, wenn der eine nicht weiß, dass er 2 Eur zuviel Steuern zahlt und der andere nicht weiss, dass ihm 8 Eur Zinsen entgehen und es Konstrukte gibt bei denen einer von beiden in die Bedroullie kommen könnte.


    Manchmal ist es schön, nicht zuviel zu wissen.

    Also, lasst doch die beiden einfach ein einfacheres Leben führen!


    (Das ist nicht zynisch oder so gemeint, man muss nicht jedes Detail ins letzte durchdenken. In 98% der Fälle geht alles gut und in den Knast kommt deswegen auch keiner..

  • So ist es natürlich auch nicht, Verträge sind einzuhalten.

    Und zwar von beiden Seiten.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist

  • In meinen Augen ist es Nötigung, Mietinteressenten zu sagen: "Wer die Kaution nicht vor Schluß des Mietvertrags bar auf den Tisch legen kann, braucht sich keine Hoffnung auf einen Mietvertrag zu machen." Das ist auch klar gegen Buchstaben und Sinn des entsprechenden BGB-Paragraphen - und allgemein übliche Praxis :(

    Ich habe dafür aber durchaus Verständnis - wer schon eine Kaution nicht auf einmal aufbringen kann, dem darf man voraussichtlich bei jeder Nebenkostenabrechnung hinterherlaufen. Würde ich mir nicht antun.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist

  • Ich hatte das ja schon erwähnt: Der prospektive Mieter ist bei der Schlüsselübergabe ausfällig geworden. Daraufhin hat ihm der Vermieter die Schlüssel nicht gegeben. Traust Du Dir zu, die Sachlage nur anhand dessen allgemeingültig juristisch zu bewerten? Ich traue mir das nicht zu.


    In der Tat traue ich mir zu, allgemeingültig zu behaupten, dass jedes Gericht die Bezeichnung "ausfällig" für ein völlig vertragstreues Verhalten eines Mieters (= Überweisung der Kaution) als unhaltbar ansehen wird, ebenso wie einen darauf gestützten Vertragsbruch seitens des Vermieters.


    Ein Blick ins Gesetz fördert die Rechtskenntnis.

  • In der Tat traue ich mir zu, allgemeingültig zu behaupten, dass jedes Gericht die Bezeichnung "ausfällig" für ein völlig vertragstreues Verhalten eines Mieters (= Überweisung der Kaution) als unhaltbar ansehen wird, ebenso wie einen darauf gestützten Vertragsbruch seitens des Vermieters.


    Ein Blick ins Gesetz fördert die Rechtskenntnis.

    Ich glaube, du vermischt hier zwei unterschiedliche Ereignisse?

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist

  • Es gilt die goldende Regel: Im Netz zu fragen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man gern lesen möchte. :)

    Für mich hat das eher was von Wadenbeißern die nicht locker lassen können. ;)

    Ohne Frage! Mir ist schon bewußt, daß meine feste Überzeugung "gelebtes Recht ist etwas anderes als geschriebenes Recht" jeden Paragraphenjuristen aufstiefen muß.


    Ob Wanderslust uns allen wohl noch erläutert, wie die übliche Praxis des Trainerrausschmeißens in der Bundesliga mit seinem ehernen "pacta sunt servanda" zusammenpaßt?


    Vermutlich nicht. :)

  • So ist es natürlich auch nicht, Verträge sind einzuhalten.

    Und zwar von beiden Seiten.

    Und wenn einer das nicht tut, obwohl es ja verboten ist, passiert genau dann etwas, wenn der andere Vertragspartner dagegen klagt. Nimmt der den Vertragsbruch hin (aus welchen Gründen auch immer), passiert nichts.


    Es gibt Leute, die es genau darauf anlegen.

  • In meinen Augen ist es Nötigung, Mietinteressenten zu sagen: "Wer die Kaution nicht vor Schluß des Mietvertrags bar auf den Tisch legen kann, braucht sich keine Hoffnung auf einen Mietvertrag zu machen." Das ist auch klar gegen Buchstaben und Sinn des entsprechenden BGB-Paragraphen - und allgemein übliche Praxis :(

    Ich habe dafür aber durchaus Verständnis - wer schon eine Kaution nicht auf einmal aufbringen kann, dem darf man voraussichtlich bei jeder Nebenkostenabrechnung hinterherlaufen. Würde ich mir nicht antun.

    Ich gehe in der Sache mit Dir konform: Wenn ein Vermieter die Wahl hat zwischen einem (relativ) finanzstarken Mietinteressenten und einem, der Probleme damit hat, bereits die Mietkaution aufzubringen, werden die meisten Vermieter die Wohnung vermutlich eher dem ersten geben.


    Ich halte die Regelung nach §551 (2) BGB für Gutmenschentum. Woher sollte ein Mietinteressent, der von der Hand in den Mund lebt, drei Monate lang doppelt Miete zahlen können, wenn er die 3 Monatsmieten Kaution nicht bereits beim Abschluß des Mietvertrags hat? Aber so steht die Regelung nun einmal im Gesetz. Aber die Armen dieser Republik, denen der Gesetzgeber mit dieser Klausel helfen wollte, haben davon nichts.


    In meinen Augen ist auch das wieder mal ein Beleg für den Unterschied zwischem geschriebenem und gelebtem Recht.