falsche Restschuld durch DB berechnet für Forwarddarlehen!!!

  • Hallo und ich hoffe ich bekomme hier etwas Hilfestellung:
    Im Sept 2012 haben wir ein Forward Darlehen bei der DB abgeschlossen um ein Hypothekendarlehen nach 10 Jahren vorzeitig abzulösen und umzuschulden wegen der aktuell günstigeren Zinsen. Das soll jetzt zum 03.08.15 passieren.
    Gestern haben wir einen Brief der DB zugesandt bekommen in dem jetzt eine höhere Restschuld als Forderung steht als unser Darlehen eigentlich vorsieht. Wir sollen jetzt zusätzlich über 3000 € an die DB überweisen, weil das der Betrag ist der nicht über das Darlehen abgedeckt ist.
    Nach meiner ersten Prüfung hat sich die DB wohl in 2012 stur an den Tilgungsplan gehalten und nicht beachtet, dass das Hypothekendarlehen damals fast 1 Jahr verzögert zur Auszahlung kam und wir somit natürlich auch ein Jahr weniger getilgt hatten und somit jetzt eine höhere Restschuld offen steht.


    Meine Frage jetzt: Müssen wir der Forderung der DB auf Zahlung der über 3000 € einfach so nachkommen, oder hat nicht die Bank bei der Berechnung des Darlehens den "amateurhaften" Fehler gemacht und sich stur an einen 10 Jahre alten Tilgungsplan orientiert ohne vielleicht mal beim Darlehensgeber mal nachzufragen wie hoch denn die tatsächliche Restschuld zum Termin sein wird??? Erst Recht unverständlich für mich, weil genau dieselbe Bank und Geschäftsstelle ja unsere gesamte BauFi damals abgewickelt hatte und eigentlich doch auch wissen müsste und hätte sehen müssen in ihren Unterlagen dass dieses Hypodarlehen damals verzögert zur Auszahlung kam!!!!!
    Ist es jetzt evtl. sogar möglich, dass das gesamte Forward Darlehen von uns außerordentlich gekündigt werden kann, weil ja die Berechnung schlichtweg falsch ist??!
    Ich muss sagen dass wir schon ziemlich schockiert sind über diese Forderung.


    Im Übrigen wurden wir UND die DB damals 4 Wochen nach Vertragsunterzeichnung von der Versicherung, die das Hypothekendarlehen gestellt hatte, damals auch angeschrieben in dem die höhere Restschuld auch stand. Aber die DB hat das offenbar gar nicht beachtet oder bemerkt, wie wir auch nicht.
    Aber ich darf doch als Verbraucher, der sich von einer Bank beraten lässt und dafür sogar noch viel Geld bezahlt, erwarten können, dass die in der Lage sind eine Anschlussfinanzierung richtig zu berechnen!!!


    Haben wir jetzt evtl. ein außerordentliches Widerrufsrecht des Forward Darlehens????


    Ich freue mich auf hoffentlich hilfreiche Antworten.