Probleme mit Wechsel Energieversorger (Strom)

  • Guten Morgen.

    Ich würde gerne Eurer Meinung dazu erfahren - denn ich rätle gerade, wie ich gegen wen vorgehen kann und soll.


    Problem: wir hatten in 2022 einen Stromvertrag online mit Laufzeit 12 Monate abgeschlossen. Der vom Versorger übersandte Vertrag enthält die Klausel "keine Verlängerung". Letzter Liefertag soll der 30.09.2023 sein. Der Kunde kündigt den bestehenden Vertrag rechtzeitig SELBST. Vertraglich war festgelegt "Mindestlaufzeit 12 Monate".


    Also wurde online frühzeitig nach neuem Versorger ab dem 1.10.2023 gesucht und temporär für knapp 3 Wochen gab es tatsächlich ein super tolles Angebot und wurde natürlich sofort zugegriffen. AUFTRAGS-Bestätigung mit den gewünschten Daten kam auch sofort und es wurde das online Kundenkonto vom neuen Versorger freigeschaltet zwecks "check Bearbeitungsstatus".


    Und dann begannen die Probleme.


    Der Kund erbat vom derzeitigen Versorger eine schriftliche Bestätigung vom Vertragende wie abgesprochen - per 30.09.2023.

    Der Versorger schickte eine solche auch mit ganz traurigem "schade, dass Sie uns verlassen wollen" --- datierte aber die Vertragsdauer plötzlich auf den 30.09.2024 d.h. es wäre eine Laufzeit von 24 statt nur 12 Monaten und somit am 1.10.2023 kein Wechsel zu einem anderen Anbieter möglich!


    Der neue Anbieter (geplant und zugesichert beginnend ab 1.10.2023) reagierte postwendend (und erhöhte taggleich seine Preise, Differenz in Summe ca 70€in dem Fall bei dem vorgegebenen Verbrauch):

    (1) wir warten die Absage Ihres Netzbetreibers ab und stornieren dann automatisch unser Angebot (--> Kunde protestierte sofort und mahnte die Belieferung ab 1.10.2023 nochmals an!)

    (2) Zufallsfund plötzlich im online Kundenkonto: Lieferbeginn soll nicht mehr am 1.10.2023 sein sondern bereits am 19.5.2023 und der angeblich angestrebte Vertrag soll plötzlich am 21.05.2024 enden! Zugleich hat der neue Versorger ohne Beauftragung eigenmächtig Kontakt zu derzeitigen Versorger zwecks Vertragsauflösung aufgenommen!


    Fragen somit:

    (1) kann ein Kunde sich auf die Zusage eines ANGEBOTES berufen und die Wandlung in einen verbindlichen Vertrag fordern?

    (2) darf ein Energieversorger ohne Absprache eigenmächtig Vertragsbestandteile (Start-Ende Laufzeit) ändern?
    ---> das gilt sowohl für den noch bestehenden Vertrag, der eigentlich am 30.09.2023 enden soll ---- und ebenso für den Vertrag, der ab dem 1.10.2023 startet soll und eben NICHT bereits am 19.05.2023

    (3) wenn der Kunde explizit erklärt hat, den alten Vertrag selbst und zwar zum 30.09.2023 zu kündigen - welche Legitimation hat dann der neue Versorger, wenn er plötzlich vorzeitig eine Kündigung erwirken will?

    ---> sollte der aktuelle Versorger die NICHT legitimierte vorzeitige Vertragsauflösung akzeptieren und bestätigen, würde der Kunde die dort ursprünglich vereinbarte Bonuszahlung 55€ verlieren

    ---> kann man als Kunde "beider" Anbieter solcher vorzeitiger Vertragsauflösung eigentlich widersprechen bzw alternativ gegen wen Regressforderungen erfolgreich durchsetzen?

    (4) welche Rolle spielt hier der Netzversorger?

    ---> falls der neue Versorger eigenmächtig auf Vertragsbeginn ab dem 19.05.2023 besteht und der Netzversorger dies verneint - kann sich der Kunde dagegen wehren, wenn der neue Versorger storniert? = für mich sieht das Verhalten des "neuen" Versorgers, der sich unbedingt um den Lieferstart per 1.10.2023 zu den einst zugesicherten guten Konditionen nachträglich winden will - wie Methoden unlauteren Wettbewerbs aus ...


    Nein, die Option "dann lass ihn laufen und such einen anderen Anbietern" ist keine Option. (derzeitiger Versorger ebenso wie der ausgesuchte "künftige" sind große Unternehmen, keine bekannten Liquiditätsprobleme!)


    Schriftliche Widersprüche wurden eingelegt - die automatischen Eingangsbestätigungen sind gespeichert.

    (1) alter Versorger: Korrektur Vertragsende + schriftliche Bestätigung zum 30.09.2023 statt erst zum 30.09.2024 angefordert

    (2) neuer Versorger: kein vorgezogener Vertragsbeginn ab 19.05.2023 sondern Beibehaltung aller Absprachen zum 1.10.2023

    (3) Info an den Netzbetreiber (keine Ahnung, ob dieser unbekannterweise (!) mittlerweile irgendeinen Bescheid verschickt hatte ...


    Hilfe.

    Danke.

  • 1: Wenn es tatsächlich ein Angebot ohne Vorbehalt war (bei Strom selten, meinstens unter Vorbehalt der Bestätigung durch den alten Lieferanten) ja, dann ist mit der Annahme der Vetrag zustande gekommen.

    2: Nein, das wäre dann ein neues Angebot, das wieder angenommen werden muss.

    3: Im Regelfall erteilt man mit dem Auftrag die Vollmacht zur Kündigung.

    4: Ist der Netzbetreiber gemeint? keine große, der ist nur derjenige, der das technisch umsetzt.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist

  • zu 1: vorbehaltlich der Bestätigung durch den Netzbetreiber (nicht den früheren Versorger)

    Übrigens - die 14 Tage Widerspruchsfrist sind per gestern abgelaufen lt Kalender (mir wurde die "Auftragsbestätigung" mit Vertragsnummer und Kundennummer per Email vom "künftigen neuen" Versorger am 24.04.2023 übersandt


    zu 2: mit mir wurde kein neues/anderes Angebot abgesprochen - ich fand die geänderten Daten nur zufällig gestern, weil ich im Kundenkonto nach dem Bearbeitungsstand schauen wollte (ob sich endlich mittlerweile etwas getan hat)


    zu 3: bei Auftragserteilung wird doch zur Wahl gestellt (2 Kästchen anzuklicken), ob der Versorger den alten kündigen soll oder ob man es selbst macht bzw bereits getan wurde


    zu 4: Beide Stromversorger und ebenso der Netzbetreiber sind "große bekannte" Firmen ...

    (aktuell sind wir bei Vattenfall ...vielleicht wäre das Chaos nicht gestartet, wäre dem nicht der Zahlendreher 2024 statt 2023 passiert...zumindest könnte ich besser argumentieren)

  • Zu 1: Dann ist das Angebot nicht bindend, ein Vertrag also nicht zustande gekommen. Es könnte m.E. ein Schadenersatz aus c.i.c. in Betracht kommen, das wäre aber durch einen Anwalt zu prüfen und die Frage ist, ob das bei einem geringen Streitwert Sinn ergibt.


    Zu 2: beim neuen Vertrag ist kein Vertrag zustande gekommen, der alte Vertrag hat sich nicht geändert - sofern er sich nicht aus irgendwelchen Gründen (nicht rechtzeitige Kündigung o.ä.) automatisch verlängert hat.


    Zu 3: Das Kreuzchen allein reicht m.E. nicht - wichtig ist, was im konkreten Antrag steht.


    Zu 4: Der Netzbetreiber legt - bildlich gesprochen - nur den Schalter von altem auf neuen Anbieter um.


    Wie würde ich vorgehen:

    - Alten Versorger kontaktieren mit der Bitte, den richtigen Vertragsablauf zu bestätigen

    - damit zum neuen Versorger mit der Bitte, zu den beantragten Konditionen und zum richtigen Zeitpunkt zu wechseln


    Falls sich einer der beiden querstellt, müsste sich das ein Anwalt anschauen.

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    Grover Norquist

  • Danke. Dann habe ich gestern (trotz Sonntag) erstmal alles richtig vorbereitet und muss nun abwarten.

    (1) alten Versorger angeschrieben und um Korrektur gebeten (PDF Vertrag als Attachment nochmal extra mit) - soeben gefunden: noch am 30.3.2023 wurde mir in separatem Schreiben Vertragsdauer bis 30.9.2023 bestätigt mit "ohne Verlängerung, Kündigungsfrist 1 Monat" = es sollte also klappen


    (2) Kopie davon inklusive Kopie Vertrag derzeitiger Versorger mit Laufzeit bis 30.9.2023 auch an den neuen Versorger geschickt plus Widerspruch zu den nachträglich einseitig veränderten Laufzeiten (19.5.2023-21.5.2024 statt wie zuvor abgestimmt war 1.10.20223-30.09.2024).


    (3) insofern mir am 24.4.2023 die Auftragsbestätigung zugeschickt war und ich innerhalb der 14tägigen Frist diesen Auftrag nicht widerrufen habe - müsste er gelten ...


    Ich denke mal, beide Versorger werden paar Tage zur Rückmeldung benötigen ...

    Aber wie gesagt, ich bekam zumindest von gestern beide Eingangsbestätigungen und eventuell ist sowas auch etwas Wert (als Nachweis).

  • Vorhin war ich im Büro und - bin jetzt zu Hause. Ich hatte mich geirrt. Perfekt.

    Auch wenn ich nicht erwarten konnte, dass sofort heute einer der beiden Versorger antwortet - ich fand einen winzigen aber wichtigen Unterschied - im "neuen" VERTRAG.

    Hat der Versorger in allen seinen Emails immer nur von einem "Auftrag" bzw "Auftragsbestätigung" (als PDF) geschrieben - steht in dem mir am 24.4. übersandten Dokument fett als Überschrift "Vertragsübersicht". Und weiter "Widerrufsbelehrung ... diesen VERTRAG zu widerrufen ..."

    Und am 25.4. online "wir kümmern uns um Ihren Netzbetreiber .... jetzt teilen wir Ihrem lokalen Netzbetreiber mit, dass Sie in Zukunft auf xyz setzen. Danach können wir Ihren Liefertermin verbindlich bestätigen." (KEIN Hinweis zu dieser Zeit "wir kündigen den bisherigen Versorger" - DAS ist neu erst seit nachträglicher Datenänderung - und DIE war nicht abgesprochen und habe ich gestern widersprochen = darüber freut sich ganz sicher jeder Anwalt :)


    Morgen Nachmittag ist das hiesige Büro vom örtlichen Netzbetreiber besetzt (offizielle Sprechstunde). Ich gehe hin und nehme die Unterlagen mit.

  • Update - teils teils ...

    BEIDE Versorger haben sich gemeldet.

    Der bisherige Versorger (Vattenfall) hat sich entschuldigt und mir sogar Geld überwiesen (als "Schadenersatz" deklariert - ich hatte sowas gar nicht erwartet oder verlangt ...) und einen neuen Bescheid erstellt mit korrekten Daten übergeben.


    Ganz anders der "künftige" Versorger. Zwar bekam ich Rückmeldung von einem Sachbearbeiter (schriftlich!), dass er veranlasst hat, dass die ursprünglichen Daten mit Bonus wieder eingesetzt werden sollen - aber nur 5 Stunden später widersprach ein anderer dortiger Mitarbeiter und erklärt nochmal "wir haben den ursprünglichen Auftrag unsererseits storniert und behalten die geänderten Daten bei" - so auch nach wie vor im Kundenkonto. Und wieder habe ich diesen Daten - z.B. mit vorgezogenem Vertragsbeginn jetzt ab 19.5.2023 - widersprochen (und per Rundumschlag Beschwerden verteilt). Letzte Email von dort "wir versichern Ihnen, dass wir Ihr Anliegen bearbeiten und uns in den nächsten Tagen dazu äußern werden". - Ich habe nie verlangt "dass sie endlich bearbeiten" sondern dass sie korrigieren und der ursprünglich vereinbarte Vertragstext eingehalten wird. Mitnetz als zuständigen Netzbetreiber bat ich zudem um Hilfe - und übergab dort auch die Kündigungsbestätigung von Vattenfall.

  • In meinen Augen agierst Du viel zu hektisch und schreibst viel zu viel in der Gegend herum.


    Und dann immer diese elende Verschwurbelung im Text! In Deinem Threadstarter sind mir mindestens 10 Dinge unklar.


    Du hattest einen Vertrag mit Vattenfall, der ohne Verlängerungsmöglichkeit bis zum 30.09.2023 gehen sollte (das ist ja noch ein Weilchen hin!). Das ist nun klar. Nachdem Vattenfall das Vertragsende zunächst auf den 30.09.2024 datiert hat (den Stunt haben sie bei mir auch mal versucht). bestätigen Sie nun das Vertragsende zutreffend auf den 30.09.2023 (also in knapp 5 Monaten).


    Der Nachfolgeversorger will Dich aber gern schon jetzt bei sich haben (statt ab dem 01.10.2023). In dieser Firma weiß offenbar die Linke nicht, was die Rechte tut. Immerhin: Sie haben noch immerhin 5 Monate Zeit, um sich zu sortieren.


    Das kriegen die dann schon hin, ansonsten bekommst Du das für sie hin. Es handelt sich ja um eine rein bürokratische Angelegenheit. Wenn Du die Zählerstände an den passenden Tagen dokumentierst, läßt sich das ja alles nachvollziehen und ggf. rückwirkend korrekt berechnen.

  • Das Problem ist ja eher das, dass der "künftige" Versorger seit dem mir unterbreiteten (sehr guten) Angebot bereits 2x die Preise angehoben und zwischendurch auch den Neukundenbonus gestrichen hat. Darum das ganze Geschiebe ... darum auch deren Bestreben, den Vertragstext komplett zu stornieren und völlig neu und anders datiert einen Vertrag zu sichern ... darum meine "Hektik". Ich war ja wirklich dankbar über die Post "klar erkennen wir an und alles bleibt wie gehabt" - und fiel aus allen Wolken, als paar Stunden danach prompt von einem anderen Mitarbeiter die rigorose Ablehnung folgte. 2 Tage danach mit Blick ins online Kundenkonto: der ursprüngliche Vertrag existiert dort nicht mehr (der liegt nur noch mir hier am Laptop vor!) und keine Korrektur der irren Änderung. Plus die Drohung - dass "sie" ihrerseits mein Vattenfall vorzeitig kündigen wollen - DAS aber will ich nicht (und weiß nicht, wie und ob ich das blocken kann!). Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Stromversorger den Kündigungswunsch eines andern Versorgers ablehnt mit der Begründung "der Kunde will es nicht" ... und der 19.5. (das falsche Start-Datum!) ist ja nun bald. Sonst wäre ich auch relaxt ...

  • Es wurde doch schon gesagt es ist kein Vertrag!

  • Du erlaubst mir ein Schmunzeln, wenn ich von Dir lese, daß der neue Stromversorger den gerade abgeschlossenen Vertrag bricht. Da denke ich doch sofort an den User Wanderslust, der mir neulich so nachhaltig ans Herz gelegt hat, daß Verträge zu halten seien ("pacta sunt servanda!") und mir partout nicht glauben wollte, daß kalkulierter Rechtsbruch in der Wirtschaft gang und gäbe ist.


    Normalerweise reicht mir eine gespeicherte Datei, aber wenns um Rechtsdinge geht, drucke ich mir Sachen trotzdem aus. Das würde ich mit dem abgeschlossenen Vertrag auch machen. Toter Baum ist sicherer als SSD.


    Es geht in Deinem Fall um schlichtes Geld, und zwar vermutlich um relativ wenig. Bis Ende September sollte Dich der alte Versorger Vattenfall versorgen (das dürfte problemlos funktionieren), danach müßte der nun gewählte Versorger zum vereinbarten Preis liefern. Das läßt sich jederzeit auch noch nach vielen Monaten rekonstruieren, denn es handelt sich hier ja nur um ein buchhalterisches Problem. Der Strom, der aus der Steckdose kommt, ist ja nicht irgendwie markiert.


    Macht der neue Anbieter nun Zicken, bricht er also den Vertrag, bevor er eigentlich angefangen hat, mag Dir daraus ein finanzieller Schaden entstehen, den Du im Vorfeld bereits abschätzen kannst. Zeit zur Klärung bleibt genug, Zeit dafür, die Schlichtungsstelle anzurufen, bleibt auch genug.


    Ich würde vermutlich eine gewisse Zeit warten, bis die Herren der Gegenseite sich sortiert haben, und dann nochmal nachhaken, den Vertrag beilegen und nachfragen, warum dieser nicht mehr im Deinem elektronischen Postfach liegt (dessen Inhalt Du natürlich gesichert hast). Ein Hinweis auf die Schlichtungsstelle kann bei dieser E-Mail vermutlich nicht schaden.


    Und dann würde ich schon sehen, was kommt.


    Ein Verfahren bei der Schlichtungsstelle ist für Privatkunden kostenfrei, für Firmen kostet es Geld (und Zeit, die auch Geld ist). Wenn es in Deinem Fall um allenfalls etwas kleines Dreistelliges geht, ist ein Energieversorger, der möglicherweise im Unrecht ist, vermutlich gut beraten, es gleich garnicht zu einem Schlichtungsverfahren kommen zu lassen.


    Ich bin gespannt darauf, wie die Chose weiter- und ausgeht.

  • Ich habe, ehrlich gesagt, den etwas verworrenen Sachverhalt nicht verstanden. Vielleicht lässt er sich noch einmal klarer darstellen.


    Die kurze Antwort ist, dass der alte Versorger sich an den geschlossenen Vertrag halten muss und diesen im Falle einer rechtzeitigen und wirksamen (!) Kündigung nicht einseitig verlängern kann. Wie eine rechtzeitige und wirksame Kündigung aussieht, steht im Zweifel im Vertrag. Dass und wann und wie genau wie wirksam erfolgt ist, müsstest Du ggf. beweisen können.


    Ob Du mit dem neuen Anbieter einen Vertrag geschlossen hast oder dieser Dir nur ein Angebot gemacht hat, kann ich nicht erkennen. Im Falle eine Angebots kann man dieses nur vollständig annehmen, d.h. so wie es gemacht wurde. Eine Annahme mit Bedingungen wäre im Zweifel eine Ablehnung, verbunden mit einem neuen Angebot an die Stromgesellschaft, die es wiederum annehmen oder ablehnen kann. Einzelheiten müssten sich aus den konkreten Angebotsbedingungen und der Korrespondenz dazu ergeben.


    Im schlimmsten Fall hättest Du jetzt zwei gültige Verträge (oder auch gar keinen mehr). Vielleicht guckst Du Dir alles noch einmal in Ruhe an und berichtest?

  • Soweit ich verstehe ist folgendes passiert:


    - Alter Anbieter (Vattenfall) hat - versehentlich oder absichtlich sei dahingestellt - die Kündigung mit falschem Datum, ein Jahr später als tatsächlich, bestätigt.

    - Neuer Anbieter ändert daraufhin sein Angebot ab.

    - Alter Anbieter korrigiert die Kündigung auf das korrekte Datum

    - Neuer Anbieter sichert zu erst die Daten des alten Angebots zu, um später die Rolle rückwärts zu machen und auf dem geänderten Angebot zu bestehen.


    (Der Fall könnte glatt eine BGB-Klausur sein)


    Die Frage ist, ob mit dem neuen Anbieter überhaupt schon ein Vertrag zustande gekommen ist. Das Angebot war ja mit Vorbehalt der Freigabe durch den Versorger, der ebenfalls Vattenfall ist.

    Das kann man aber ohne Blick in die Unterlagen nicht abschließend beantworten.

    Falls nein, dürfte der neue Anbieter im Recht sein.


    Das Vorgehen, das @AchimWeiss vorgeschlagen hat, halte ich für das sinnvollste.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist

  • Alter Anbieter (Vattenfall) hat per 9.5. korrigierte Daten Vertragsende bestätigt und separat auch noch PDF mit den Abbuchungsterminen bis letztmals am 5.9.2023 zugeschickt.

    (Achtung - insofern dieser Vertrag komplette 12 Monate wie vereinbart läuft - folgt anschließend Auszahlung/Verrechnung 55,00€ "Neukundenbonus" von Vattenfall. Die gehen verloren bei vorzeitigem Lieferstopp (wie vom neuen Versorger mittlerweile angestrebt wird, aber nicht von mir!)


    Neuer Versorger hatte am 23.4.2023 VERTRAG zugeschickt. Somit nachträglicher Vertragsbruch.

    Ursprüngliche Zusage war hier 2x Bonus (10,00€ + 50,00€) ---> würde ich somit nicht solcher nachträglicher Vertragsänderung widersprechen, ginge mir in Summe 115,00€ flöten. Das wäre dann die alternative Schadenersatzforderung wegen Vertragsbruch. Notfalls zieh ich das aus Prinzip tatsächlich auch durch :) - bislang stoisches Schweigen ...

    Auf der am 23.4. zugeschickten PDF steht "Vertrag" - lediglich die Überschriften der Emails vom Versorger bezeichnen das als "Angebot". Klar kann man den "Vertrag" auch ausdrucken ...

    Ich hab persönlich etwas gegen solche Hintertüren ...

  • Hast Du bei der Bonusregelung des alten Vertrags überprüft, dass der Bonus auch bei Kündigung vor Ablauf der 12 Monate gezahlt wird? Bei meinem Vattenfall-Vertrag war es noch so, dass er nur bei ungekündigtem Vertrag fällig wurde (d.h. im 13. Monat). Aber das kann sich ja ändern...


    Hast Du bei dem neuen Vertrag (oder Angebot) auch überprüft, dass dieser keine einzige weitere Voraussetzung mehr für sein Wirksamwerden enthält und auch der Bonus ohne weitere Bedingung schon am 1. Tag fällig wird (des Vertragsschlusses? oder des Lieferbeginns?).


    Findet sich etwas in dem neuen Vertrag (oder Angebot?), dass der Vertragsschluss oder gar der Lieferbeginn noch innerhalb des 3-wöchigen Aktionszeitraums liegen muss, um von den Aktionspreisen zu profitieren? Oder behielt sich der neue Vertrag (das Angebot?) evtl. die dann gültigen Preise vor (d.h. ohne Sonderrabatt), falls Vertrags- oder Lieferbeginn erst später eintreten?

  • Hast Du bei der Bonusregelung des alten Vertrags überprüft, dass der Bonus auch bei Kündigung vor Ablauf der 12 Monate gezahlt wird? Bei meinem Vattenfall-Vertrag war es noch so, dass er nur bei ungekündigtem Vertrag fällig wurde (d.h. im 13. Monat). Aber das kann sich ja ändern...

    Vattenfall schreibt in seinen Verträgen: "Sofern der Vertrag innerhalb der 12 Monate beendet wird, wird kein Treue-Bonus gewährt." Verschiedene Versorger (nicht nur Vattenfall) haben argumentiert: Werde ein Vertrag fristgerecht z.B. 6 Wochen vor dem Ende des Belieferungsjahres gekündigt, sei dieser Fall gegeben, der Bonus werde also nicht fällig. Diese juristische Spitzfindigkeit ist aber kassiert worden: Es zählt nicht der Zeitpunkt der Kündigung, sondern der Zeitpunkt, an dem die Kündigung wirksam wird.


    Vattenfall ist ein wirtschaftlich starker Versorger, bei dem man als Kunde wohl keine Pleite befürchten muß. Es sind allerdings Fälle bekannt geworden, in denen Vattenfall Interessenten abgelehnt hat, die bereits in der Vergangenheit mal für nur 1 Jahr Vattenfall-Kunden waren.


    Was den Thread-Ersteller angeht, kann er in aller Ruhe abwarten, was passiert. Vattenfall liefert ja nun wohl vertragsgemäß bis Ende September 2023 (und wird dann sicherlich auch den Bonus zahlen), der neue Versorger hat bis dahin auch noch reichlich Zeit zu überlegen, ob er den Vertrag halten will oder nicht. Ich rechne damit, daß sich die Preissituation beim Strom weiter entspannt, so daß sich der TE noch lange überlegen kann, ob er auf Vertragserfüllung besteht oder ein möglicherweise vergleichbar gutes Angebot eines anderen Versorgers wählt.

  • Ich war mir sicher, es klar formuliert mitgeteilt zu haben: der Vattenfall-Vertrag MUSS exakt 12 Monate laufen, oder man verliert den 55,00€ Bonus. Genau darum will ich ja auch keinen einzigen Tag früher wechseln. Genau darum das Theater. Den Kundenservice von Vattenfall kann ich nur loben. Und wenn anfangs halt ein Zahlendreher (2024 statt 2023) passiert war - auch dort arbeiten nur Menschen und Tippfehler passieren nunmal ...Mit Vattenfall ist alles perfekt geklärt.


    Der mir vom neuen Versorger per Email am 23.4.2023 übersandte "Vertrag" enthält keine Klauseln, die irgendeiner Weise etwas einschränken. Preisgarantie zudem 18 Monate sogar ab Lieferbeginn (es gab etliche Kritiken, dass die nur 18 Monate ab Angebot etc im Kleingedruckten hätten!).

    Einzige Klausel "Stornierung innerhalb von 14 Tagen durch den Kunden möglich" - sonst nichts.

    Und ich bin beim Lesen pingelig ... auch in den übersandten AGB finde ich keine Klausel, die es dem Versorger nachträglich erlaubt, Vertragsteile zu ändern oder dortige Bonuszusagen nachträglich zu widerrufen. Nix nix. Mittlerweile sehe ich es etwas lockerer --- noch ist ja Zeit ... Mal sehen, was nächste Woche kommt.

  • Problem per heute Mittag (vorsichtig gesagt!) gelöst.

    Lapidare Email vom neuen Versorger, dass sie 1.10.23-30.09.24 liefern wollen. Jubelnde Begrüßungs-Email mit "wir bestätigen".

    Jene verschwurbelten ominösen Daten (19.4.23-21.4.24) sind im Kundenkonto spurlos kommentarlos verschwunden - die standen heute Morgen dort noch drin!

    Dafür wollte ich vorhin beim Netzbetreiber vorsprechen und --- trotz großem Schild mit Öffnungszeiten leeres Büro (nur paar Kabel baumelten von der Decke) und verrammelte Glastür ...

    Ohne die zeitgleich hier angekommene Email vom künftigen Versorger wäre ich prompt wieder im Kreis gesprungen ... (können Netzbetreiber Insolvenz anmelden und abtauchen? :-)))

  • Problem per heute Mittag (vorsichtig gesagt!) gelöst.

    Lapidare Email vom neuen Versorger, dass sie 1.10.23-30.09.24 liefern wollen.

    Jubelnde Begrüßungs-Email mit "wir bestätigen".

    Wunderbar! Das freut mich für Dich.


    Marketing-Geklingel wird Dich nicht aus der seelischen Balance bringen, wenn ich Dich richtig einschätze. Ein Großtat ist das ja nicht, wenn ein Anbieter den geschlossenen Vertrag tatsächlich einhalten will (Hallo Wanderslust!), aber letztlich ist das ja das, was Du wolltest und auch erwarten konntest. Abhaken. Jetzt muß nur noch der Strompreis so bleiben, wie er ist, damit Du auch tatsächlich ein gutes Geschäft gemacht hast. :)

    Jene verschwurbelten ominösen Daten (19.4.23-21.4.24) sind im Kundenkonto spurlos kommentarlos verschwunden - die standen heute Morgen dort noch drin!

    Sachen gibts!

    Dafür wollte ich vorhin beim Netzbetreiber vorsprechen ...

    Die Mühe hätte ich mir nicht gemacht. In rechtlichen Dingen sind Besprechungen/Telefonate/Aussagen von Kundenabwimmlern ohnehin unbedeutend. Viel wichtiger ist, daß man von Anfang an Beweissicherung treibt.


    Mir reicht es bei normalen Vertragsschlüssen, die jeweiligen E-Mails mit Anhängen separat zu sichern. Wenn es allerdings irgendwelchen Ärger gibt oder es danach aussieht, drucke ich mir die relevanten Daten aus. Es wäre ja zu ärgerlich, daß ich im Fall, daß ich diese "Papiere" vorlegen muß, feststellen müßte, daß mein Backup kaputt ist.


    Man hat schon Pferde sich übergeben sehen - direkt vor der Apotheke. Murphy ruL3Z!

  • So isses und - aus Fehlern lernt man. Ich bin nicht grundlos seit vielen Jahren Messi im Bereich "Beweissicherung". Jahrzehnte ... BHW, Energie, Unfallklärung (Amtsgerichte, Landgericht, Aussagen/Zusagen Anwalt, Behauptungen Gegenseite ...) - und trotzdem nervts, dass nichts einfach einfach geht ...

    Die versuchte Vorsprache beim Netzbetreiber war kein Aufwand - deren (geräumtes?) Servicebüro hier vor Ort liegt zwischen Wohnung und Supermarkt ...