Guten Morgen.
Ich würde gerne Eurer Meinung dazu erfahren - denn ich rätle gerade, wie ich gegen wen vorgehen kann und soll.
Problem: wir hatten in 2022 einen Stromvertrag online mit Laufzeit 12 Monate abgeschlossen. Der vom Versorger übersandte Vertrag enthält die Klausel "keine Verlängerung". Letzter Liefertag soll der 30.09.2023 sein. Der Kunde kündigt den bestehenden Vertrag rechtzeitig SELBST. Vertraglich war festgelegt "Mindestlaufzeit 12 Monate".
Also wurde online frühzeitig nach neuem Versorger ab dem 1.10.2023 gesucht und temporär für knapp 3 Wochen gab es tatsächlich ein super tolles Angebot und wurde natürlich sofort zugegriffen. AUFTRAGS-Bestätigung mit den gewünschten Daten kam auch sofort und es wurde das online Kundenkonto vom neuen Versorger freigeschaltet zwecks "check Bearbeitungsstatus".
Und dann begannen die Probleme.
Der Kund erbat vom derzeitigen Versorger eine schriftliche Bestätigung vom Vertragende wie abgesprochen - per 30.09.2023.
Der Versorger schickte eine solche auch mit ganz traurigem "schade, dass Sie uns verlassen wollen" --- datierte aber die Vertragsdauer plötzlich auf den 30.09.2024 d.h. es wäre eine Laufzeit von 24 statt nur 12 Monaten und somit am 1.10.2023 kein Wechsel zu einem anderen Anbieter möglich!
Der neue Anbieter (geplant und zugesichert beginnend ab 1.10.2023) reagierte postwendend (und erhöhte taggleich seine Preise, Differenz in Summe ca 70€in dem Fall bei dem vorgegebenen Verbrauch):
(1) wir warten die Absage Ihres Netzbetreibers ab und stornieren dann automatisch unser Angebot (--> Kunde protestierte sofort und mahnte die Belieferung ab 1.10.2023 nochmals an!)
(2) Zufallsfund plötzlich im online Kundenkonto: Lieferbeginn soll nicht mehr am 1.10.2023 sein sondern bereits am 19.5.2023 und der angeblich angestrebte Vertrag soll plötzlich am 21.05.2024 enden! Zugleich hat der neue Versorger ohne Beauftragung eigenmächtig Kontakt zu derzeitigen Versorger zwecks Vertragsauflösung aufgenommen!
Fragen somit:
(1) kann ein Kunde sich auf die Zusage eines ANGEBOTES berufen und die Wandlung in einen verbindlichen Vertrag fordern?
(2) darf ein Energieversorger ohne Absprache eigenmächtig Vertragsbestandteile (Start-Ende Laufzeit) ändern?
---> das gilt sowohl für den noch bestehenden Vertrag, der eigentlich am 30.09.2023 enden soll ---- und ebenso für den Vertrag, der ab dem 1.10.2023 startet soll und eben NICHT bereits am 19.05.2023
(3) wenn der Kunde explizit erklärt hat, den alten Vertrag selbst und zwar zum 30.09.2023 zu kündigen - welche Legitimation hat dann der neue Versorger, wenn er plötzlich vorzeitig eine Kündigung erwirken will?
---> sollte der aktuelle Versorger die NICHT legitimierte vorzeitige Vertragsauflösung akzeptieren und bestätigen, würde der Kunde die dort ursprünglich vereinbarte Bonuszahlung 55€ verlieren
---> kann man als Kunde "beider" Anbieter solcher vorzeitiger Vertragsauflösung eigentlich widersprechen bzw alternativ gegen wen Regressforderungen erfolgreich durchsetzen?
(4) welche Rolle spielt hier der Netzversorger?
---> falls der neue Versorger eigenmächtig auf Vertragsbeginn ab dem 19.05.2023 besteht und der Netzversorger dies verneint - kann sich der Kunde dagegen wehren, wenn der neue Versorger storniert? = für mich sieht das Verhalten des "neuen" Versorgers, der sich unbedingt um den Lieferstart per 1.10.2023 zu den einst zugesicherten guten Konditionen nachträglich winden will - wie Methoden unlauteren Wettbewerbs aus ...
Nein, die Option "dann lass ihn laufen und such einen anderen Anbietern" ist keine Option. (derzeitiger Versorger ebenso wie der ausgesuchte "künftige" sind große Unternehmen, keine bekannten Liquiditätsprobleme!)
Schriftliche Widersprüche wurden eingelegt - die automatischen Eingangsbestätigungen sind gespeichert.
(1) alter Versorger: Korrektur Vertragsende + schriftliche Bestätigung zum 30.09.2023 statt erst zum 30.09.2024 angefordert
(2) neuer Versorger: kein vorgezogener Vertragsbeginn ab 19.05.2023 sondern Beibehaltung aller Absprachen zum 1.10.2023
(3) Info an den Netzbetreiber (keine Ahnung, ob dieser unbekannterweise (!) mittlerweile irgendeinen Bescheid verschickt hatte ...
Hilfe.
Danke.