Deka Bonusrente Abrechnung der Rentenhöhe

  • Mal ein bisschen in diesem Internet zu diesem Riesterkündigungssteuernthema gesucht:


    https://www.finanzamt.nrw.de/s…erwendung-und-ihre-folgen



    Daraus folgender Text:


    Im Falle der schädlichen Verwendung müssen Sie sämtliche Ihrem Altersvorsorgevertrag gutgeschriebenen Zulagen und die gesondert festgestellten Steuerermäßigungen zurückzahlen. Die ZfA ermittelt die Höhe der Rückforderung und teilt den Rückzahlungsbetrag Ihrem Anbieter mit. Ihr Anbieter ist dann verpflichtet, den von der ZfA mitgeteilten Rückforderungsbetrag von Ihrem auszuzahlenden geförderten Altersvorsorgevermögen einzubehalten.

    Außerdem müssen Sie Ihre im Altersvermögen angesammelten Erträge und Wertsteigerungen versteuern. Ihr Eigenbeitrag ist nicht steuerpflichtig.

    Hinweis:
    Der Anbieter Ihres Riestervertrages übermittelt Ihre zu versteuernden Leistungen wegen Ihrer schädlichen Verwendung elektronisch an die Finanzverwaltung. Seit 2019 ist eine Angabe der elektronisch übermittelten Daten in der Anlage R-AV/bAV (bis einschließlich 2019: Seite 2 der Anlage R) der Einkommensteuererklärung nicht mehr erforderlich.
    In der Leistungsmitteilung („Mitteilung über steuerpflichtige Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag oder aus einer betrieblichen Altersversorgung“) informiert Sie Ihr Anbieter über die zu versteuernden Leistungen wegen der schädlichen Verwendung. Möchten Sie von diesen Daten abweichen, sind die Eintragungen weiterhin in der Anlage R-AV/bAV vorzunehmen.