Was bedeutet Höhe der gesam- ten Absicherung bei Berufsunfähigkeit?

  • Als angemessen gilt zum Beispiel bei Arbeitnehmern: Die Höhe der gesam-
    ten Absicherung bei Berufsunfähigkeit und Erwerbsminderung beträgt nicht
    mehr als 70 % des Bruttoeinkommens des letzten Kalenderjahrs. Bei Selb
    ständigen gelten 70 % des Gewinns vor Steuern.

    Quelle: https://www.alte-leipziger.de/…ynamik-modus-p-pm2230.pdf

    Ist damit der Gesamtbetrag bis zum Regelrentenalter gemeint oder der monatlich abgesicherte Betrag im Verhältnis zum monatlichen Einkommen?

  • Hallo Pascal , hier geht es darum, nicht übermotiviert zu sein, lieber BU zu werden, als zu arbeiten. Daher wird die absicherbare Berufsunfähigkeitsrente bei der Alte Leipziger im Rahmen der Dynamikerhöhungen nach oben gedeckelt auf 70% des letzten Jahresbruttoeinkommens.


    Mehr zum Thema finden Sie unter Dynamik Berufsunfähigkeitsversicherung auf unserer Website.


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    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Danke, also mal an einem Beispiel.


    Gehalt sind 1000€

    Jahresbruttogehalt = 12.000€

    Die BU-Rente beträgt 700€, der Beitrag 100€

    Eine Beitragserhöhung auf 120€ käme also nicht in Frage, da die BU-Rente dann 712€ betragen würde. Korrekt?


    Kann der Kunde denn den BU-Renten-Betrag so einfach aus dem Beitrag errechnen? Was ist, wenn nach einer Weile festgestellt wird, dass die Erhöhung zu viel war, weil der Kunde z.B. den Beruf gewechselt hat und nur noch 500€ monatlich verdient?

  • Ihre Zahlen verwirren mich etwas Pascal . Sie erhöhen den Beitrag um 20%, die BU Rente jedoch nur auf 712 EUR und nicht entsprechend auf 840 EUR? :) Es geht bei der Deckelung um die BU Rente, nicht um den Beitrag. So ganz grob kann man das schon linear umrechnen. Dabei muss man aber berücksichtigen, dass sich das Preis-/Leistungsverhältnis späterer Dynamikerhöhungen mit den Jahren sukzessive verschlechtert, da jedes Mal das ein Jahr höhere Eintrittsalter zu Grunde gelegt wird. Daher sind Beitragsdynamiken auch keine sinnvolle Alternative dazu, sich von Anfang an in ausreichender Höhe (= Nettoeinkommen) gegen BU zu versichern.

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  • P.S.: Die Deckelung bezieht sich nur auf Dynamikerhöhungen und auf diesen Zeitpunkt. Wenn man später weniger verdient, muss man die BU Rente nicht wieder reduzieren.

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  • P.P.S.: In dem von Ihnen gewählten Beispiel wäre die BU Rente ganz schön teuer. Bei einer so geringen BU Rente von nur 700 EUR würde ich mir auch überlegen, ganz darauf zu verzichten und komplett aufs Bürgergeld zu setzen, auf das eine BU Rente angerechnet wird.

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  • Die Deckelung bezieht sich nur auf Dynamikerhöhungen und auf diesen Zeitpunkt. Wenn man später weniger verdient, muss man die BU Rente nicht wieder reduzieren.

    Dankesehr! Das verstehe ich noch nicht. Die Zahlen waren nur beispielhaft.


    Jahresverdienst 2022: 20.000€ - Bu-Rente: 2000€

    Jahresverdienst 2023: 5.000€ - Bu-Rente: durch Dynamisierung: 2100€

    Jahresverdienst 2034: 1€ - Bu-Rente: durch Dynamisierung 3255€


    Was bezieht sich nun auf was genau? Was ist möglich, was nicht?

  • Die Frage ist einfach zu beantworten: Die Pflicht zum Dynamikwiderspruch bei Überschreiten von 70% des Bruttoeinkommens im letzten Kalenderjahr greift bei der AL i.d.R. erst wenn alle bei der Alte Leipziger versicherten BU Renten 40.000 EUR pro Jahr überschreiten. Damit ist in diesem Beispiel alles möglich. :)


    Darf ich mal fragen wie viel Prozent Ihres Einkommens Sie gegen BU abgesichert haben Pascal und weshalb Sie ein so ausgeprägtes Interesse an der Dynamikregelung entwickeln? Es gibt nämlich durchaus ein paar relevantere Details von Berufsunfähigkeitsversicherungen. :)

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