Refinanzierung?

  • Guten Morgen! Mein Kopf ist voll und ich komme einfach nicht weiter.
    Wir hatten vor ein Haus zu kaufen. Wir haben zwei Kredite beantragt. Einer 56000 und der andere 28.000 durch KfW.
    Kurz vor Notartermin haben wir dem Eigentümer mitgeteilt, dass wir uns aufgrund des Gutachtens 3 Tage vor Notartermin anders entschieden haben. Umgehend haben wir bei der Bank widerrufen. Jedoch wurde uns mitgeteilt, wir sind 3 Tage über der Widerrufsfrist.
    Was kommt finanziell nun auf uns zu? Den Notar haben wir natürlich umgehend benachrichtigt und seine entstandenen Kosten beglichen.
    In unserem Vertrag steht nur, dass wir eine Frist von 14 Tagen haben. Weder von Refinanz. noch Vorfälligkeit und auch die Berechnung .... ist nicht angegeben.


    Kopflose Grüße ?(

  • Einen solchen - ehrlich gesagt etwas blöden Fall - hatte ich jetzt auch noch nie. Für Gewöhnlich sollte man sich an den Grundsatz halten: Finanzierung erst nach dem Notartermin unterschreiben.


    Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass es über eine "Strafgebühr" hinausgeht, müsste irgendwo im Vertrag stehen. Denn wenn Sie das Objekt nicht kaufen hat die Bank keine Sicherheit und wird das Geld daher schon auf Grund der eigenen Statuten nicht auszahlen können. Ohne Sicherheit gibts nunmal kein Geld.


    Daher sollten Sie das mit der Bank in einem gemeinsamen Gespräch klären, eine endgültige Antwort kann hier so sicher keiner geben.

  • Danke für Ihre Antwort, Herr RaphaelP.
    Wir haben den Vertrag mehrmals gelesen und auch von einem anderen (befeundeten) Banker lesen lassen. Es ist nichts vermerkt, was Vorfälligkeit- und/ oder Refinanzierung betrifft.
    Gespräche mit der Bank waren bisher erfolglos. Telefonisch wurden wir abgewimmelt und schlußendlich unfreundlich aus der Leitung "geworfen". Die XXX-Bank ist scheinbar nur freundlich zu Kreditnehmern.


    Das es "blöd" gelaufen ist, ist wohl wahr. Doch "um jeden Preis" eine Immoblie zu kaufen und vielleicht irgend wann "nicht mehr Herr der Renovierung und Sanierung zu sein", das wollten wir nach dem Gutachten nun nicht.
    Vielleicht hat ja doch schon jemand einen solchen "blöden Fall" durch gemacht oder bearbeitet......


    Kopflose Grüße

  • Ich würde mal bei der Verbraucherzentrale anrufen, welche Möglichkeiten bestehen.


    Was die Bank natürlich machen wird ist Ihnen Bereitstellungszinsen berechnen da das Darlehen ja nicht abgerufen wird/werden kann.
    Da der Kaufvertrag ja wegen Ihnen und nicht wegen des Verkäufers geplatzt ist, macht es die Situation halt leider nicht so einfach.


    Da fällt mir neben dem Gang zur Verbraucherzentrale bzw. im Anschluss zum Anwalt (kurze Erstberatungen kosten nicht die Welt) nur ein, dass Sie vielleicht mit etwas Glück in absehbarer Zeit eine neue Immobilie finden, für die Sie das Geld dann verwenden können.
    Ansonsten bin ich mit meinem Latein am Ende.

  • Wenn die Bank zutreffend darauf hingewiesen hat, dass die Widerrufsfrist abgelaufen ist, bedeutet das noch lange nicht, dass es nicht andere Möglichkeiten gäbe, aus dem Darlehensvertrag wieder herauszukommen.


    Zunächst einmal hat @RaphaelP völlig recht: ohne die Grundschuld wird die Bank das Darlehen nicht ausreichen, denn ohne Sicherheiten dürfen Banken keine Kredite vergeben.


    So wie Sie den Sachverhalt schildern, gehe ich davon aus, dass Sie der Bank den geplanten Hauskauf bei dem Vertragsabschluss angezeigt haben. Die Bank wird das Grundstück bewertet haben und danach (und nach Ihrer persönlichen Einkommenssituation) den Kreditrahmen festgelegt haben.


    Rechtlich ist jetzt - wo Sie von dem Hauskauf Abstand genommen haben - eine "Unmöglichkeit" gem. § 275 Abs. 1 BGB eingetreten. Sie haben sich als Schuldner verpflichtet, der Bank an entsprechender Rangstelle eine Grundbuchsicherheit zu verschaffen. Da Sie nun nicht in das Grundbuch eingetragen werden, ist diese Leistung für Sie unmöglich geworden.


    § 275 Abs. 1 BGB sagt aus, dass Sie das auch nicht müssen! Ein rechtlicher Grundsatz der simplen Erkenntnis, dass niemand zaubern kann.


    Daraus folgt für die Bank nach § 275 Abs. 4 BGB, dass sie bestimmte Rechte hat. Sie könnte z.B. gem. § 326 Abs. 5 BGB von dem Vertrag zurücktreten. (Und ich vermute, dass die Bank das auch tun wird.)


    Grundsätzlich könnte die Bank dann einen Anspruch auf Schadensersatz gem. §§ 280 I, III ff BGB haben.
    Dabei kommt es aber entscheidend darauf an, ob überhaupt ein Schaden entstanden ist.


    Ich bezweifle sehr stark, dass die Bank Bereitstellungszinsen berechnen darf. Nach meiner Rechtsauffassung kommen Bereitstellungszinsen erst dann in Betracht, wenn die sonstigen Voraussetzungen für die Fälligkeit der Darlehensvalutierung gegeben sind. Allerdings hängt das auch an der vertraglichen Vereinbarung, die wir hier nicht kennen.


    Was ist also zu tun?


    Teilen Sie der Bank schriftlich mit, dass sich der Hauskauf zerschlagen hat und Sie eine einvernehmliche Vertragsaufhebung ohne weitere Kosten vorschlagen. Dann warten Sie ab. Wenn die Bank sich mit Schadensersatzforderungen meldet, können Sie neu nachdenken, wie darauf zu reagieren ist.
    Spätestens dann wäre eine anwaltliche Prüfung der Bankansprüche angezeigt.


    Nur nicht bange machen lassen!

  • Herzlichen Dank, Herr/Frau Muc.
    Ich werde umgehend das Schreiben für die Bank schreiben.
    Gerne werde ich den "Ausgang" hier schreiben.
    Vielen Dank nochmals Herrn RaphaeP und Ihnen.
    LG

  • So viele haben meinen Beitrag gelesen....
    Ich möchte Ihnen sehr gerne den Verlauf bzw. Ausgang mitteilen.
    Nicht alle Unterschriften auf dem Kreditantrag/-vertrag/Sicherheitenvertrag waren Datumsgleich. Der Fehler lag hier (leider) bei der Bank, da ein Schreiben/Vertrag nachgereicht werden mußte. Nach nochmaligem Schreiben an die Zentralbank mit der Bitte um Bestätigung unseres Widerrufs sowie mit den Vorschlägen die uns Herr/Frau Muc schrieb.
    Zeitnah erhielten wir die Mitteilung, dass wir doch in der Widerrufsfrist sind. Weitere Kosten, laut Mitarbeiter/in der Bank, entstehen uns nicht.
    Herzlichen Dank nochmals!!!