Rechtssichere Sept22Prognose für Dezemberhilfe und Energiebremsen
Die Probleme mit der Ermittlung der Prognose wird hier im Forum an verschiedenen Stellen beiläufig diskutiert.
Ich bin überzeugt, dass es für Strom und Gas des Normalhaushalts pro Lieferstelle und Zähler je nur eine geben kann.
d.h. beim Strom eine und beim Gas eine, die für die Dezemberhilfe und die Preisbremse gleich ist.
Hier die diesbezüglichen Auszüge aus den beiden Gesetzen:
EWSG vom 15.11.22 (Dezemberhilfe für Gas)
…………………….von einem Zwölftel des Jahresverbrauchs, den der Erdgaslieferant für die Entnahmestelle im Monat September 2022 prognostiziert hat, …………………………..
Verfügt der Erdgaslieferant nicht über die in Satz 2 genannte Verbrauchsprognose, hat er ersatzweise ein Zwölftel des am 30. September 2022 nach § 24 Absatz 1 und 4 der Gasnetzzugangsverordnung geltenden und dem Erdgaslieferanten mitgeteilten prognostizierten Jahresverbrauchs der Entnahmestelle anzusetzen.
EWPBG 20.12.22 Preisbremse für Strom und Gas
……………………………….80 Prozent des Jahresverbrauchs, den der Erdgaslieferant für die Entnahmestelle im Monat September 2022 prognostiziert hat.
(2) Verfügt der Erdgaslieferant nicht über die in Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 oder 2 genannte Verbrauchsprognose, hat er den nach § 24 Absatz 1 und 4 der Gasnetzzugangsverordnung geltenden und dem Erdgaslieferanten mitgeteilten prognostizierten Jahresverbrauch der Entnahmestelle anzusetzen.
………………………………………………………………………………………………..
§ 24 Abs. 4 der Gasnetzzugangsverordnung
Standardlastprofile
(4) Örtliche Verteilnetzbetreiber sind verpflichtet, für jeden Lastprofilkunden des Transportkunden eine Prognose über den Jahresverbrauch festzulegen, die in der Regel auf dem Vorjahresverbrauch basiert.
Im Internet gibt es häufig leichter zu verstehende Erklärungen, wie die Prognose vom Energielieferanten bestimmt werden sollte:
z.B. hier:
Die Gaspreisbremse einfach erklärt (enercity.de)
Ermittelt wird das 80-Prozent-Kontingent anhand des geschätzten Jahresverbrauchs der Kunden, der der Abschlagszahlung aus dem September 2022 zugrunde lag.
Ich hatte den Text
„…………Jahresverbrauchs, den der Erdgaslieferant für die Entnahmestelle im Monat September 2022 prognostiziert hat ……….“„
zunächst so missverstanden, dass es sich um die Prognose handelt, die der Lieferant ‚im September erstellt hat‘.
Gemeint ist aber, davon bin ich überzeugt, dass es besser heißen würde:
„……die der Lieferant für September aus dem letzten davor liegenden für diese Lieferstelle prognostizierten Jahresverbrauch errechnet hat. (oder so)
Ich würde mich freuen, wenn Forumsteilnehmer hier neben Ihren Meinungen und Erkenntnissen auch von den Lieferanten und Netzbetreibern gelieferte Aussagen zusammentragen würden.
Auch ich verspreche noch hoch interessante Aussagen von E.ON über die "Anpassung der Prognosen in der Zukunft"
berghaus 16.05.23