Hausbank gibt das Geld nicht frei

  • Servus zusammen,


    was würdet ihr in so einem Fall machen um an die verlorenen Zinsen zu kommen?


    In den Negativzinsen Zeiten habe ich auf Anraten meiner Hausbank das Geld vom Giro Konto auf ein SB-Konto umbuchen lassen. Vor ein paar Monaten als die Zinsen erhöht wurden wollte ich die komplette Summe auf ein Tagesgeldkonto überweisen. An das Geld konnte ich rankommen wenn ich den SB in Papierform vorlegen kann. Zusätzlich muss das SB gekündigt werden damit die volle Summe nach 3 Monaten überwiesen bzw. umgebucht werden kann, sonst sind es nur 2k pro Monat. SB habe ich vor ca. 25 Jahren zusammen mit dem Giro Konto eröffnet aber dort keinen einzigen Pfenning bzw. Cent eingezahlt. Außer vor zwei Jahren die Summe X um Negativzinsen zu umgehen. Beim Beratungsgespräch wurde nie nach einem SB in Papierform gefragt damit die Summe entsprechend nach der Umbuchung eingentragen werden kann. Die Umbuchung fand digital statt. Lt. meiner Hausbank ist das erlaubt aber beim Umbuchen von SB auf das Giro Konto benötigt die Hausbank den SB in Papierform wo auch die Summe X die "eingezahlt" wurde, vermerkt ist. Nach 25 Jahren ist mein SB leider nicht mehr auffindbar. SB konnte ich aber trotzdem kündigen. Jetzt muss meine HB den Verlust veröffentlichen. Angeblich könnte sein dass jemand den SB findet und das Geld abhebt. What? Halte ich für Quatsch aber gut. Die Geschichte ist noch nicht zu Ende. Die Kündigungsfrist endet in zwei Wochen aber die Bank benötigt angeblich mindestens weitere 4 Monate um mir das Geld freigeben zu können.

    Bei dem Beratungsgespräch wurde ich nicht darauf hingwiesen dass ich den SB in Papierform nach wie vor besitzen muss auch für den Fall dass ich später das Geld abheben oder umbuchen möchte. Die Bank macht irgendwas ohne mich aufzuklären und verlangt beim Umbuchen den SB in Papierform welches ich nicht habe. Wann ich letztendlich an das Geld kommen werde bleibt ungewiss. Die Bank sieht sich im Recht und weigert sich hier in irgendeiner Form entgegenzukommen wie bspw. den akt. Zinssatz für die Monate an den ich an das Geld nicht kommen kann, gut zu schreiben. Durch die "Aktion" entgehen mir mind. 1500 Euro an Zinsen. Genau um die geht es mir. Ja ist blöd gelaufen aber ich bin nicht die Bank. Die hat nicht nach dem Sparbuch in Papierform gefragt als die Summe übertragen wurde um es auch in Papierform schrichtlich zu halten. Also sollte die Bank gerade stehen.

    Danke

  • Was würdet ihr in so einem Fall machen, um an die verlorenen Zinsen zu kommen?

    Vermutlich ein dummes Gesicht :(

    Ich habe keine richtig gute Idee und fürchte, die anderen haben auch keine.

    In den Negativzins-Zeiten habe ich auf Anraten meiner Hausbank das Geld vom GirokKonto auf ein [Sparkonto] umbuchen lassen. Vor ein paar Monaten, als die Zinsen erhöht wurden, wollte ich die komplette Summe auf ein Tagesgeldkonto überweisen. An das Geld konnte ich rankommen, wenn ich den SB in Papierform vorlegen kann. Zusätzlich muss das SB gekündigt werden, damit die volle Summe nach 3 Monaten überwiesen bzw. umgebucht werden kann, sonst sind es nur 2k pro Monat.

    So sind die allgemeinen Bedingungen für Sparkonten mit gesetzlicher Kündigungsfrist. Schon vor etwa 20 Jahren habe ich einen Artikel gelesen: "Ein Sparkonto können Sie sich sparen."


    Viel Geld auf ein Sparkonto zu legen, ist schon seit vielen Jahren schlicht ein Fehler :( Das muß man wohl so klar sagen.


    Du hast die Umbuchung damals vermutlich mit Deiner Unterschrift bestätigt, also bist Du am dransten. Es hilft Dir jetzt vermutlich nichts zu sagen: "Ich habe nur unterschrieben, weil der Bankbeamte das so wollte." :(


    Es ist tatsächlich so, daß der Inhaber eines Sparbuchs, also der, der das gedruckte Büchlein bringt, sich damit hinreichend ausweist, um auf den Bestand des Kontos zugreifen zu können. Davon wegzukommen (also etwa das Sparbuch für ungültig zu erklären und Deine Identität als Inhaber zu prüfen), ist ein bürokratisch recht aufwendiger Vorgang.

    [Das Sparbuch] habe ich vor ca. 25 Jahren zusammen mit dem Giro Konto eröffnet, aber dort keinen einzigen Pfenning bzw. Cent eingezahlt. Außer vor zwei Jahren die Summe X um Negativzinsen zu umgehen.

    Strategischer Fehler, der Dich nun Geld kostet.

    Beim Beratungsgespräch wurde nie nach einem SB in Papierform gefragt, damit die Summe entsprechend nach der Umbuchung eingentragen werden kann. Die Umbuchung fand digital statt. Laut meiner Hausbank ist das erlaubt, aber beim Umbuchen vom [Sparbuch] auf das Girokonto benötigt die Hausbank [das Sparbuch] in Papierform, wo auch die Summe X, die "eingezahlt" wurde, vermerkt ist. Nach 25 Jahren ist mein [Sparbuch] leider nicht mehr auffindbar. [Das Sparbuch] konnte ich aber trotzdem kündigen. Jetzt muss meine [Hausbank] den Verlust veröffentlichen. Angeblich könnte sein, dass jemand [das Sparbuch] findet und das Geld abhebt. What? Halte ich für Quatsch, aber gut.

    Das ist schon so.

    Die Geschichte ist noch nicht zu Ende. Die Kündigungsfrist endet in zwei Wochen, aber die Bank benötigt angeblich mindestens weitere 4 Monate, um mir das Geld freigeben zu können.

    Ob das seine Richtigkeit hat, kann ich nicht bewerten. Hat man Dir denn einen Grund für diese Verzögerung genannt?

    Bei dem Beratungsgespräch wurde ich nicht darauf hingwiesen dass ich den SB in Papierform nach wie vor besitzen muss, auch für den Fall, dass ich später das Geld abheben oder umbuchen möchte.

    "Gespräche" sind rechtlich in aller Regel Schall und Rauch.

    Die Bank sieht sich im Recht und weigert sich hier in irgendeiner Form entgegenzukommen wie [beispielsweise] den [aktuellen] Zinssatz für die Monate, in den ich nicht an das Geld kommen kann, gutzuschreiben.

    Es könnte durchaus sein, daß die Bank (oder ist es vielleicht eine Sparkasse?) diesbezüglich im Recht ist.

    Durch die "Aktion" entgehen mir mindestens 1500 Euro an Zinsen. Genau um die geht es mir. Ja ist blöd gelaufen, aber ich bin nicht die Bank.

    Aktuell gibt es für Tagesgeld als Werbeangebot 3% Zinsen, die meisten Angebote sind auf 6 Monate beschränkt. Für 1500 € Zinsen brauchst Du 100 T€ an Kapital. Alle Achtung, wenn Du all das auf ein Sparbuch gesteckt haben solltest!

    Die hat nicht nach dem Sparbuch in Papierform gefragt, als die Summe übertragen wurde,um es auch in Papierform schriftlich zu halten. Also sollte die Bank gerade stehen.

    Das sind halt die Bedingungen, die für Sparbücher gelten, eigentlich immer schon.


    Ich sehe da für Dich wenig Licht, auch wenn ich es Dir wünschen möchte. Ich kann mir nicht vorstellen, daß Dir die Bank den Zinsunterschied ersetzt. Soweit ich Deine Darstellung richtig verstanden habe, ist da auch alles korrekt abgelaufen. Einzig die 4 Monate zusätzliche Wartezeit kann ich mir nicht erklären. Ich würde da bei dem Geldinstitut nochmal nachfragen. Daß Guthaben auf einem Sparbuch gekündigt werden muß, steht in den Bedingungen.


    Du kannst übrigens das Geld schon vorher haben, mußt dann aber für die Auszahlung sog. "Vorschußzinsen" zahlen. Die sind üblicherweise ein Viertel des Sparbuchzinses. Da zu erwarten ist, daß das Sparbuch aktuell immer noch minimal verzinst ist, kann ein Viertel dieses Minimalzinses dann auch nicht viel sein. Frag doch deswegen nochmal nach. Es könnte sein, daß es sich für Dich lohnt, Vorschußzins zu zahlen, dann ist das Geld sofort frei und Du kannst es auf ein Tagesgeldkonto überweisen und dort deutlich höhere Zinsen kassieren. Allerdings: Habenzinsen mußt Du als Privatmann versteuern, Sollzinsen kannst Du als Privatmann nicht absetzen.


    Wenn Du glaubst, daß Du von Deiner Bank ungerecht behandelt worden bist (was ich aus Deiner Schilderung nicht letztlich beurteilen kann), dann kannst Du ein Schlichtungsverfahren beim Ombudsmann der Deutschen Banken anstrengen. Der ist aber wirklich nur für die Banken zuständig, für Sparkassen nicht. Für Sparkassen gibt es auch einen Schlichter, denn müßtest Du Dir dann über Google heraussuchen.


    Das dauert dann aber auch. Es ist vermutlich besser, daß Du Dich mit Deiner Bank einigst.


    Für die Zukunft wäre Dir zu raten, daß Du Dich schlauliest. Ich hätte das mit dem Sparbuch beispielsweise niemals gemacht, sondern eine andere Möglichkeit gefunden, der "Aufbewahrungsgebühr" zu entkommen. Aber das Kind ist ja nun in den Brunnen gefallen, Du kannst jetzt allenfalls noch versuchen, das am wenigsten Schlechte daraus zu machen. :(

  • Das ist mal wieder so ein Thread, bei dem sich zu allererst die Frage stellt, ob das ernst gemeint ist oder nur der Publikumsveräppelung dient.


    Dass bei einem Sparbuch 2.000 € monatlich ohne Kündigung abgehoben werden können und für die Auszahlung höherer Beträge eine dreimonatige Kündigungsfrist gilt, ist so. Ich bin ziemlich sicher, dass das auch jedem Inhaber eines Sparbuchs bekannt ist.


    Aber auch das ist kein Problem, denn die Verzinsung des Guthabens wird ja sicher irgendwo zwischen 0,0% und 0,5% liegen. Entsprechend minimal sind die Vorschusszinsen (1/4 der Guthabenzinsen), die für eine sofortige Verfügung gezahlt werden müssen. Gehen wir mal von 50.000 € Guthaben und optimistischen 0,5% Guthabenzinsen aus. Dann beträgt der Vorschusszins 1/4 von 0,5, also 0,125% p.a. für drei Monate und es kostet somit ganze 15,63 €, um über die 50.000 € ohne Einhaltung der Kündigungsfrist sofort verfügen zu dürfen.


    Dass bei einem Sparbuch die Sparurkunde (also das klassische "Buch" oder neuerdings auch der letzte Kontoauszug) vorgelegt werden muss, ist auch so. Auch das sollte hinreichend bekannt sein.


    Aber eine verloren gegangene Sparurkunde ist auch kein Problem. Dann wird eben das Formular für die Verlustmeldung ausgefüllt, die Bank erklärt die verloren gegangene Sparurkunde für unwirksam, stellt eine neue aus und schon kann wieder verfügt werden. Ich hatte das mal mit einem Kautionssparbuch, das wegen mehrerer Eigentümerwechsel irgendwann verschütt gegangen war. Der Prozess hat ziemlich genau zehn Minuten gedauert. Die haben nicht einmal eine Gebühr dafür verlangt. Aber auch wenn das zwei Tage dauert und/oder ein paar Euro kostet, wäre es in Ordnung. Schließlich kann die Bank nichts dafür, dass der Inhaber das Buch verbaselt hat.


    Aber immerhin kriegt der Fragesteller es noch auf die Reihe, blödsinnige und auch noch unpassende ("der" SB) Abkürzungen zu erfinden.

  • Bei vielen deiner Punkte stimme ich zu.

    Die Bank kann aber auch beim Verlust der Urkunde auf eine Kraftloserklärung vom Gericht bestehen.

    I.d.R. bei größeren Beträgen.

    Dies ist mit ordentlich Kosten und Zeitaufwand verbunden.

    Ich würde einen netten Brief schreiben und auf Kulanz hoffen, kann funktionieren.


    Generell ist die Bank hier im Recht.

  • Hallo kbbd,


    man muss nüchtern feststellen, der Hauptfehler liegt bei Ihnen. Weder waren und sind Sie sich über den Rechtscharakter eines Sparbuches im Klaren – suchen Sie einmal nach dem Begriff Inhaberpapier – noch haben Sie sich über die Möglichkeiten der vorzeitigen Erlangung des Guthabens informiert.


    Nun kann man diskutieren, ob die Bank noch verpflichtet ist, einem sehr langjährigen Inhaber eines Sparbuchs das Einmaleins zu erklären. Daraus einen Entschädigungsanspruch ableiten zu wollen, sehe ich aber nicht. Minimalkenntnisse des Verbrauchers kann der Geschäftspartner schon voraussetzen.


    Wie schon andere Foristen geschrieben haben, versuchen Sie die vorzeitige Auflösung zu erreichen, ggf. bei Beibehaltung einer Mindestsumme. Und die 2k pro Monat heben Sie doch taggenau ab?


    Gruß Pumphut

  • Sorry,

    das Leben kann ja sooo einfach sein, denn Schuld haben immer die Anderen!:/

    Wer Fehler macht, muss auch mit den Konsequenzen leben.


    Meine Mutter hatte auch einen Großteil Ihres Geldes auf dem SB geparkt. Das mit der 3 monatigen Kündigungsfrist von SB ist schon seit Ewigkeiten so und nicht erst seit gestern.


    Zum Thema Papiersparbuch und Nachweispflicht. Ich habe 2020 bei einer Aufräumaktion mein altes Sparbuch aus den 90'ern wiedergefunden. Waren noch nen paar Mark drauf.;) Ich habe mich also an die örtliche Sparkasse gewandt.

    Dort gab es keine Unterlagen zu diesem Sparbuch mehr. Das Sparkonto war längst erloschen und das Guthaben auf ein Sammelkonto geflossen. Das ist wohl so üblich, wenn es lange Zeit keine Kontobewegungen mehr gibt und der Kunde keine weitere Geschäftsbeziehung mit der Sparkasse mehr unterhält.

    Ich mußte schließlich das Originalsparbuch an den Hauptstandort der Sparkasse schicken um das Sparbuch auflösen zu können.

    Ein paar Wochen später hatte ich dann die Überweisung auf meinem Konto.

  • Naja eher der Mangel an Eigeninitiative und nachdenken bevor dir schuld auf andere geschoben wird.


    Kann doch nicht nen Benziner bestellen und dann rumheulen das der günstige Diesel da nicht funktioniert.


    Problem Sitz hier vor dem Rechner.

  • Und dann wundern sich die Filialbanken, warum die Kunden zu den Direktbanken abwandern.

    Na ja, das Sparbüchlein einer Direktbank hätte unser Threadstarter vermulich nicht verlegen können, denn sowas gibts bei einer Direktbank nicht. Ob es denn besser gewesen wäre, er hätte die Sparkarte verlegt in Unkenntnis dessen, daß so ein Ding wichtig ist?

  • Was ist denn "SB"? Sparbuch? Sparbrief? Wenn es "Sparbuch" ist, stimmt die Grammatik jedenfalls nicht.


    Wie auch immer.


    Du schreibst, dass du das Ding vor 25 Jahren eröffnet hast und nichts eingezahlt hast. Demnach steht im "SB" nur eine null.

    Du schreibst dann, dass ein Betrag darauf gebucht wurde, um den Negativzinsen zu entgehen. Das muss vor nicht allzu langer Zeit passiert sein. Da du den/das "SB" nicht hattest, kann das nur rein elektronisch gebucht worden sein.

    Als nächstes fordert die Bank dann "den SB in Papierform wo auch die Summe X die "eingezahlt" wurde, vermerkt ist." Wie soll das denn gehen, wenn vor 25 Jahren null eingezahlt wurde und vor 2-3 Jahren die Buchung nicht im "SB" erfasst wurde?

  • ...

    Die Bank kann aber auch beim Verlust der Urkunde auf eine Kraftloserklärung vom Gericht bestehen.

    I.d.R. bei größeren Beträgen.

    Dies ist mit ordentlich Kosten und Zeitaufwand verbunden.

    ...

    Richtig. Aber die förmliche Kraftloserklärung soll verhindern, dass ein Unbefugter sich das auf dem verschollenen Sparbuch eingetragene Guthaben holen kann. Nach der erzählten Geschichte ist aber bereits die Einzahlung gar nicht eingetragen worden. Wenn auf dem Sparbuch kein Guthaben (oder kaum Guthaben, früher musste mindestens 1 DM Guthaben verbleiben) ist, gibt es auch für das Aufgebotsverfahren keinen Grund und, da es Geld kostet, wäre es nicht zulässig, wenn die Bank trotzdem darauf besteht. Außerdem stammt das aus einer Zeit, als die Kontoführung noch mit Karteikarten stattfand. Heute kann jede Filiale die Kontodaten online abfragen und da ohne diese Abfrage auch nichts ausgezahlt wird, genügt es, einen Sperrvermerk in der EDV zu hinterlegen, um Mißbrauch mit einem abhanden gekommen Buch auszuschließen.

  • andiii_98, @R.F.

    All diese Überlegungen helfen dem in meinen Augen etwas naiven Threadstarter nicht so recht weiter. Andererseits liefert er den hilfsbereiten Mitlesern die notwendige Information nicht, so daß man ihm nicht recht helfen kann. Also kreisen wir (wie öfters mal) nur umeinander. :)

  • Es macht nichts, wenn die Einzahlung auf dem Sparbuch (Urkunde) noch nicht eingetragen ist. Vor jeder Verfügung wird diese immer erst aktualisiert und die Umsätze nachgetragen, wenn es sein muss über die letzten 30 Jahre (wie bei den Zinsgutschriften auch).

    Das Sparbuch ist ein hinkendes Inhaberlapier und der Besitzer der aktualisieren Urkunde kann dann über den dann vorhanden Betrag verfügen, unter Berücksichtigung des Kündigungsfreibetrages und eventuellen Vorschusszinsen.

    Deshalb auch die förmliche Kraftloserklärung.


    Der TO hat sich nicht informiert, was er da für ein Produkt abschliest, wie ss funktioniert und sieht die Schuld darüber nicht bei sich.


    Genausogut hätte er auch vor Jahren ein Auto kaufen, in einer Lagerhalle einlagern und den Zugangsschlüssel verlieren können. Nun ist der Lagerverwalter schuld, dass der Schlüssel weg ist und der TO nicht weiß wie man das Auto tankt oder gar fährt.

  • Nun kann man ja gern die Schuld dem naiven/ahnungslosen SB-Eigentümer zuweisen (nach dem Motto, der Kunde ist ohnehin immer ein Depp). Ich würde aber gerade von einer Filialbank schon erwarten, daß sie den Kunden mit Respekt behandelt und gangbare Wege aufzeigt, wie man sein Problem lösen kann. Ein stures "Basta! Ist so, und damit mußt du eben leben" dürfte das Vertrauensverhältnis zum Kunden massiv beschädigen, und ich frage mich schon, ob es im Sinne einer Bank (die ja letzthin auch von ihren Kunden lebt) ist, ihre Kunden auf diese Art und Weise zu vergraulen (von dem Imageverlust gar nicht zu reden).

  • Nun kann man ja gern die Schuld dem naiven/ahnungslosen SB-Eigentümer zuweisen (nach dem Motto, der Kunde ist ohnehin immer ein Depp).

    Selbsterkenntnis ist der erste Weg zur Besserung.

    Ich würde aber gerade von einer Filialbank schon erwarten, daß sie den Kunden mit Respekt behandelt und gangbare Wege aufzeigt, wie man sein Problem lösen kann. Ein stures "Basta! Ist so, und damit mußt du eben leben" dürfte das Vertrauensverhältnis zum Kunden massiv beschädigen, und ich frage mich schon, ob es im Sinne einer Bank (die ja letzthin auch von ihren Kunden lebt) ist, ihre Kunden auf diese Art und Weise zu vergraulen (von dem Imageverlust gar nicht zu reden).

    Sehr viele Dienstleister in verschiedenen Branchen leben gut von den sogenannten "Schläfern" (das sind Kunden, die einem Dienstleister die Treue halten, egal wie schlecht er diese auch behandelt). Spricht man so einen Schläfer an und sagt etwa: "Warum zahlst Du für Deinen Mobilfunkvertrag so viel? Ich bin bei xxx und zahle für deutlich mehr Leistung weniger als die Hälfte!" bekommt man dann die Antwort: "Aber da müßte ich ja den Anbieter wechseln! Das ist mir zu viel Aufwand." Damit ist dann doch alles klar. :)


    Jeder zahlt seine Rechnungen selbst. Wer zuviel für eine bestimmte Leistung ausgeben will, hat alles Recht, das zu tun. Letztlich erhöht das den Gewinn des Unternehmens - gut für die Aktionäre. :)