PKV für Beamte: "Genau für Sie" Tarif der Barmenia

  • Fun Fact: Von 9 Lebenszeichen von Donald T. hier in der Community sind 7 gesenkte Daumen zu meinen Beiträgen (zwei davon hier in diesem Thread) und eines ein negativer Kommentar zu einem Beitrag von Referat Janders : https://community.finanztip.de…-donald-t/#recentActivity.


    Donald T. , würden Sie aus Ihrem Herzchen zu meinem Beitrag RE: Anstehendes Elterngespräch bei TECIS vielleicht auch noch einen gesenkten Daumen machen? Das bringt doch sonst die ganze Systematik durcheinander und lässt Sie ungewöhnlich freundlich und differenziert erscheinen. :)

    Hey, wie lässt mich dass denn dastehen? =O


    Da erwarte ich aber mindestens 4-5 zusätzliche (gerne auch willkürliche) :thumbdown::thumbdown: bei mir.


    (Wenn's nicht zuviel Aufwand macht.) :saint:

  • Na gut, bitteschön::thumbdown::thumbdown::thumbdown::thumbdown::thumbdown::)

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  • Als Laie hatte ich das anderes verstanden. Hier beziehe ich mich jetzt mal auf den "Genau-Für-Sie" Tarif der Barmenia, jetzt wenn man zusätzlich den Ergänzungstarif Plus ergattern könnte. Dann lese ich das ein wenig anderes, bzw. durchaus vorteilhafter. Wenn ich mich nicht irre, heißt es bei den Hörgeräten dann, dass die verbleibenden Kosten bis maximal (weiteren) 2.000 Euro erstattet werden.


    Wenn wir davon ausgehen, dass die Beihilfe höchstens 1.500 Euro und der Genau-Für-Sie-Grundtarif 2.000 Euro erstattet, kommen wir bei einem Beihilfesatz von 50% auf folgende Werte:


    Beihilfe: 750 €

    Grundtarif: 1.000 €

    Ergänzungstarif: 2.000 €


    Somit könnten meinem Verständnis nach für Hörgeräte dann insgesamt höchstens 3.750 € pro Ohr erstattet werden, was ich für einen beachtlichen Betrag halte und der durchaus die Premiummodelle ermöglicht. Wenn wir zum vergleich beachten, dass die Kassengeräte um die 750-800 Euro pro Ohr kosten.


    Ähnliches verstehe ich das mit den Hilfsmitteln, die genauen Werte suche ich jetzt nicht mal raus, aber gehen wir davon aus, dass hier ebenso die Beihilfe und den Grundtarif ihren prozentualen Anteil erstatten. Dann würden, sagen wir mal fiktiv, 50 Euro (pro Behandlung) übrig bleiben, die würde dann der Ergänzungstarif Plus nochmals erstatten und zwar hier natürlich nochmals auf 1,1 fachen Satz des Bundes begrenzt.


    Hier also auch:


    Beihilfe: 50% von 1,0 lt. Beihilfeverzeichnis

    Grundtarif: 50% von 1,1 lt. Beihilfeverzeichnis Bund

    Ergänzungstarif: 100% von 1,1 lt. Beihilfeverzeichnis Bund


    Wenn also eine Sitzung 50€ kostet, zahlt vielleicht die Beihilfe 20 €, der Grundtarif 22 Euro und der Ergänzungstarif dann de Restkosten hier 8 € bzw. halt bis zum 1,1 fachen Höchstsatz aus 100% also 44 Euro.


    Meinem Verständnis nach käme man dann bei dem fiktiven Beispiel des einen Heilmittels auf eine maximale Erstattung von 86 € pro Sitzung/Behandlung/Einheit.


    Also im Zusammenspiel mit dem Ergänzungstarif Plus halte ich das schon für gut, ansonsten würde ich als Laie hier noch unter anderem als Anbieter R+V oder ARAG in den Ring, jeweils mit Ergänzungstarif, werfen.


    Ansonsten kann man ja den Optionstarif "Mehr Optionen" sichern und dann wo anderes umschauen.