Hallo Franziska,
ich habe am 06. Mai 2011 ein Fahrzeug finanziert und 120,00 Euro Bearbeitungsgebühren bezahlt.
Am 19.12.2012 forderte ich diese zurück,was jedoch abgelehnt wurde.
Kann ich jetzt, da der BGH ein Urteil gefällt hat, die Bearbeitungsgebühren zurückfordern,oder ist es jetzt schon verjährt?
Vielen Dank
gaga