Fondsgebundene Lebensversicherung geerbt - Rückabwicklung möglich?

  • Guten Abend,


    Wie fange ich am besten an? Ich versuche es mal :)


    Mein "alter Herr" hat als Versicherungsnehmer am 13.05.2002 einen Antrag auf Abschluss einer Deutschen Fondspolice mit mir als erster versicherten Person unterschrieben.
    Ein Schreiben (nicht Versicherungsschein) wurde dann, laut Datum auf der Police, zum 11.07.2002 zugestellt. Aus diesem Schreiben geht hervor, dass die Abbuchung des 1.Beitrages für die Zeit von 01.06.2002 bis 31.05.2003 innerhalb 4 Wochen ab dem 11.07.2002 erfolgen wird. Dort ist auch ein Widerspruchsrecht aufgeführt.


    "Wie Ihnen bereits auf Grund unseres Hinweises im Versicherungsantrag bekannt ist, können Sie innerhalb von 14 Tagen nach erhalt des Versicherungsscheines dem Versicherungsvertrag widersprechen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs."

    Auf dem Versicherungsantrag finde ich folgenden Hinweis auf den möglichen Widerspruch.


    "Sie können innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins dem Versicherungsvertrag widersprechen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs (§ 4AVB)"


    Der Versicherungsschein enthält keine direkten Hinweis auf eine Widerrufs-Möglichkeit. Allerdings einen Absatz über Mitteilungen, die das Versicherungsverhältnis betreffen.


    "Mitteilungen, die das Versicherungsverhältnis betreffen, müssen stets schriftlich erfolgen. Für uns bestimmte Mitteilungen werden wirksam, sobald sie uns zugegangen sind. Versicherungsvertreter sind zu ihrer Entgegennahme nicht bevollmächtigt. Bitte senden sie entsprechende Mitteilungen an die für Sie zuständige Zweigniederlassung unter Adresse: xxx.yyy.zzz"


    Ab dem 01.08.2002 wurden die ersten Beiträge abgebucht. Zum 01.07.2005 wurde der Beitrag reduziert und bis zum 14.08.2013 bezahlt. Die letzte Buchung deckte den Versicherungsschutz bis einschließlich Mai.2014 ab. Danach wurde der Beitrag auf 0€ gesenkt. Die Versicherung ist bis heute, den 13.05.2015 beitragsfrei.


    Die Versicherungspolice habe ich aufgrund der Erbschaft erst einmal auf meinen Namen umschreiben müssen.
    Einen Miterben muss ich noch auszahlen und wollte daher die Versicherung kündigen.
    Leider orientiert sich der Rückkaufwert nicht annähernd an den eingezahlten Beiträgen.
    Finanztip.de sei dank, habe ich die Versicherung zum Verkauf angeboten. Angebot steht allerdings noch aus.


    Da ich hier nun sehr viel über diese Widerspruchsklausen las, habe ich nun die Hoffnung, dass ich die gesamte Versicherung Rückabwickeln kann.


    Nun Meine Frage an Euch:
    Meine Brüder hatten ebenfalls die selbe Police mit einem Unterschied:
    Bruder 1 hat die Versicherung bereits vor ca. 4 Jahren gekündigt,
    Bruder 2 hat die Versicherung vor ca. 2 oder 3 Wochen gekündigt.


    Wie schätzt Ihr denn die Situation ein?


    Kann ich die gesamten Beiträger zurück erhalten und wie sieht es bei meinen Brüdern aus.


    Ganz lieben Gruß schon mal,
    Hashimi ?(

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    vorab: Der für Sie relevante Artikel ist der hier:
    http://www.finanztip.de/widers…cht-lebensversicherungen/


    Das beste Einfallstor scheint mir zu sein, dass evtl. nicht auf die Textfrom des Widerspruchs hingewiesen wurde. Schauen Sie nahc, ob das drin steht. Das könnte man für einen Widerspruch benutzen.


    Probieren geht auf jeden Fall über studieren! Das Musterschreiben ist im Artikel.
    Das gilt auch für Ihre Brüder. Leider kann ich nicht beurteilen, ob hier schon eine Verjährung gegriffen hat.
    Wenn es sich um hohe Verträge handelt, können Sie überlegen ob Sie einen Anwalt für Versicherungsrecht einschalten.


    VG