Elster gegen Steuerprogramme WISO 2023 für Selbständige

  • Hallo zusammen,

    Elster hat sich gut weiterentwickelt und lässt noch einige Wünsche offen.


    Gut ist, dass Belege immer sofort verarbeitet werden können, nicht erst zur Steuererklärung selbst.


    Kann WISO 2023 das auch?


    Leider hat Elster kein Steuerbescheidprüfmodul. Oder übersehe ich da etwas?

    Wie nützlich ist das?


    Wie kommt Ihr mit Elster zurecht. Mit etwas Erfahrung müsste es gehen.

    Oder?


    LG

  • Was verstehst du unter "Belege verarbeiten"? Die laufenden Ausgaben und Einnahmen für EÜR? Werbungskosten für Arbeitseinkünfte? Einnahmen/Ausgaben für Vermietung und Verpachtung?

    Für EÜR lautet die Antwort ja, für die beiden anderen Einkunftsarten nein.

  • Hallo zusammen,

    vielen Dank für die Rückmeldung.

    Wie hilfreich ist das Bescheid-Prüfungsmodul?


    Rechnet WISO die AfA aus?


    Frage:


    Für einen Drucker auf drei Jahre.

    Linear 3/00 33,33 Prozent


    Gekauft 2021 für 306,54 Euro


    Wieso ist da die Abschreibung 94,54 Eurof für 2021 ?


    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.


    LG

  • Ob die Bescheidprüfung für sinnvoll gehalten wird, muss jeder selbst wissen. Bei mir kommt im Steuerbescheid immer das heraus, was ich bei der Erklärung eingegeben habe. Und wenn das Finanzamt etwas absetzt, wird es (spätestens) im Steuerbescheid mitgeteilt. Unerklärliche Fehler habe ich noch nie erlebt. Da sowieso alles maschinell berechnet wird, nachdem es der Sachbearbeiter beim Finanzamt abgehakt hat, sind solche Fehler auch nicht zu erwarten. Insofern brauche ich die Bescheidprüfung nicht, das kann ich selbst. Andere sehen das vielleicht anders.


    Wann war denn die Anschaffung im Jahr 2021? AfA wird im Anschaffungsjahr zeitabhängig berechnet. Also bei Anschaffung am 01.03.2021 und Abschreibung linear über drei Jahre:

    AfA 2021 10/36,

    AfA 2022 12/36,

    AfA 2023 12/36,

    AfA 2024 2/36, jeweils des Anschaffungspreises ohne Umsatzsteuer.

    Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug komplett im Anschaffungsjahr.

  • Hallo zusammen,

    vielen Dank für Ihre Rückmeldung.


    Am 26.02.2021war die Anschaffung.


    Es wird also monatlich genau berechnete. Sehr hilfreich. Vielen Dank.

    Ich komme dabei immer noch nicht auf den Betrag von 94,54 Euro.


    306,54: 36 X 11 = 93,665 Euro


    Was übersehe ich?


    LG

  • So kenne ich das auch und würde ich das bei einem Drucker auch machen. Deswegen wundere ich mich ja, daß mit diesem kleinen Posten oben im Thread so viel herumgemacht wird. Ok: Man könnte argumentieren, daß ein Drucker nicht "selbständig nutzbar" ist, sondern nur in Zusammenhang mit einem Rechner benutzt werden kann, somit dessen Abschreibungsdauer teilt. Andererseits: Der durchschnittliche PC kostet ja auch unter 800 € netto, geht also auch im Anschaffungsjahr komplett durch.

  • Hallo zusammen,

    vielen Dank für die Rückmeldungen.


    Dachte ich auch eigentlich.


    Der Posten wurde in die Beweglichen Wirtschaftsgüter gebucht.


    Warum verstehe ich noch nicht.


    Summe Anschaffungskosten 2.019,71 Euro

    Buchwert zu Beginn 1.217,00 Euro

    Summe Zugang Drucker. 306,54 Euro


    Summe AfA. 581,54 Euro


    Buchwert am Ende. 942,00 Euro


    Wie kommt man hier auf die AfA Summe?


    Auch ohne passte 94,54 und meine errechnete

    Summe 93,665 Euro

    nicht zusammen. Was mache ich falsch?


    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.


    LG

  • Weil sie falsch rechnen.

    Sie haben das Gerät im Februar gekauft daher ohne Januar.


    Sie rechnen durch 36 mal 11


    Das geht nicht denn das 1. Jahr hat nur 11 Monate gehabt ergo 35


    Macht für 1. Jahr 96,34

  • Der Drucker ist als eigenständiges Wirtschaftsgut zu verbuchen. Da dürfte der Fehler liegen, der zu der kleinen Abweichung führt.


    Für alles weitere muss ein wenig ausgeholt werden, weil es Herr Lindner unnötig kompliziert gemacht hat, um sich als Digitalisierungsfreund darzustellen.


    Bis 2020 musste ein Drucker unabhängig von der Höhe der Anschaffungskosten über drei Jahre abgeschrieben werden. Als eigenständiges Wirtschaftsgut ohne selbständige Nutzungsmöglichkeit hat die Anschaffung weder nachträglich die Anschaffungskosten der Computeranlage erhöht noch war es zulässig einen Drucker als geringwertiges Wirtschaftsgut zu behandeln oder in einen Sammelposten einzustellen. Also: Drucker waren immer über drei Jahre abzuschreiben, egal wieviel das Ding gekostet hat.


    Ab 2021 darf für bestimmte Computerperipherie, wozu auch Drucker gehören, eine einjährige Nutzungsdauer angesetzt werden. Grundlage ist ein BMF-Erlass vom 26.02.2021, aktuell geltend in der Fassung eines weiteren BMF-Schreiben vom 22.02.2022. Grundsätzlich gilt aber weiterhin: Der Drucker ist ein eigenständiges Wirtschaftsgut ohne selbständige Nutzbarkeit, die Druckeranschaffung erhöht deshalb nicht nachträglich die Anschaffungskosten der Computeranlage, die Sofortabschreibung als geringwertiges Wirtschaftsgut ist nicht möglich, auch nicht die Einstellung in Sammelposten. Die 800,00 €-Grenze ist also weiterhin für Drucker bedeutungslos.


    Ein Jahr Nutzungsdauer müsste in deinem Fall heißen, 11/12 in 2021 und 1/12 in 2022.


    Grundsätzlich ist es aber weiter auch für Computerperipherie erlaubt, eine längere Nutzungsdauer anzusetzen. Es darf also ein Jahr angesetzt werden, muss aber nicht. Wenn es sinnvoll erscheint, Ausgaben in die Zukunft zu verschieben, können auch drei oder mehr Jahre angesetzt werden.


    Hier ist die aktuelle Lage ganz gut dargestellt.

  • In welchem Zusammenhang setzt das Finanzamt das denn fest? Festgesetzt wird erstmal das, was in der EÜR deklariert wird, beanstandet werden kann das höchstens nachträglich im Rahmen einer Betriebsprüfung.


    Und ist denn die Umsatzsteuer richtig heraus gerechnet worden? Bei dem angegebenen Netto-Preis müsste der Endpreis 364,78 € betragen haben. Dass sowohl der Netto- als auch der Brutto-Preis so krumm sind, kommt selten vor.

  • Hallo zusammen,

    vielen Dank für Ihre hilfreiche Unterstützung und Rückmeldung.

    Es ist so vom Finanzamt durchgewirkt worden.

    Das wundert mich auch.

    Umsatzsteuer fällt nicht an.


    Also bei der ersten Rechnung AfA 94,54 Euro gehen Sie von einem Rundungsfehler aus.

    Oder wird im ersten Jahr der Januar gestrichen, also dividiert durch 35.

    Auch dann ist die AfA leicht abweichend.


    Noch weniger verstehe ich die AfA

    in der zweiten Rechnung.


    Summe Anschaffungskosten 2.019,71 Euro

    Buchwert zu Beginn 1.217,00 Euro

    Summe Zugang Drucker. 306,54 Euro


    Summe AfA. 581,54 Euro


    Buchwert am Ende. 942,00 Euro


    LG

  • Das Finanzamt winkt erst mal alles durch, geprüft wird - wenn überhaupt - nachträglich.


    Keine Umsatzsteuer? Wie soll das gehen?


    Rundung? Daran hatte ich auch schon gedacht. Es kann auf einen vollen Euro aufgerundet werden, das Programm macht das normalerweise auch von sich aus. Aber auch mit 307 € stimmt die Rechnung nicht.


    Die Zuschreibung zu den Computeranschaffungskosten ist nicht zulässig, siehe oben. Aber das Programm denkt nicht selbstständig, das macht, was ihm vorgegeben wird. Gib den Drucker doch mal eigenständig ein, so wie es sein muss.

  • Hallo zusammen,

    vielen Dank.


    Er wurde von privat gekauft.


    Der Drucker ist auch ein Kopierer, sehe ich gerade und damit eigenständige zu nutzen.

    An was man(n) alles denken muss.


    Er wurde den

    Beweglichen Wirtschaftsgütern (ohne GWG)

    zugeschlagen.


    Summe Anschaffungskosten 2.019,71 Euro

    Buchwert zu Beginn 1.217,00 Euro


    Summe Zugang Drucker. 306,54 Euro


    Summe AfA. 581,54 Euro


    Buchwert am Ende. 942,00 Euro


    Wie kommt hier die AfA 581,54 zustande.

    Fragen über Fragen. Vielen Dank für Ihre Geduld.


    LG

  • Hallo zusammen,

    ich weiter oben erfahren, dass es auf den Monat umgelegt wird.

    Anschaffung im Februar. 10 Monate im Anschaffungsjahr 2021


    Also 306,54 : 36 x 10


    Oder wie auch jemand geschrieben hat:


    306,54 Euro: 35 x 11


    Was würde aus Ihrer Sicht stimmen.


    Wobei beide Rechnungen nicht genau die AfA des Finanzamtes erreichen.


    94,54 Euro


    Vielen Dank.


    LG