Elster gegen Steuerprogramme WISO 2023 für Selbständige

  • Weil es nicht erlaubt ist, steuerliche Beratung zu geben. Außer man ist dazu befugt.


    Es gibt einen Katalog an Leuten, die in Steuersachen beraten oder Hilfe leisten dürfen, und der ist recht eng gefasst. Hat also seine Gründe.

    Das ist mir schon klar, aber eine Frage beantworten das ist ja keine Steuerberatung (Wiki: Steuerberatung ist die geschäftsmäßige Hilfeleistung in steuerrechtlichen Angelegenheiten). Ansonsten müsste ja das Buhl Forum gleich dicht machen. Ging mir auch eher um den Tonfall, ein einfaches "Steuerberatung darf man hier leider nicht machen" wäre wohl weniger befremdlich.

  • Generelle Frage: Ich verstehe nicht ganz warum hier im Forum Antworten auf Steuerfragen immer eher tendenziell abweisend sind, waehrend Fragen zur Anlage eher bereitwillig beantwortet werden?

    Eigentlich ganz einfach... Bei Steuerangelegenheiten gibt's konkrete Fälle, die i.d.R. auch ebenso konkret behandelt werden dürfen/sollen/müssen... und selbst, wenn man als Mitforist in solchen Angelegenheiten 'beraten' dürfte, würde das Konkrete mangels einschlägiger Erfahrung im Dunst verschwinden ;)

    Bei Fragen zu Geldanlagen gibts dieses konkrete Element nicht; da ist der Spielraum riesig und individuell.

    Ganz nebenbei, wird bei Anlagen bzw. Investitionen (von Geld) mMn viel zu oft auf Produkte geschielt. Produkte sind nicht die Lösung, sondern Vehikel.

  • Das ist mir schon klar, aber eine Frage beantworten das ist ja keine Steuerberatung (Wiki: Steuerberatung ist die geschäftsmäßige Hilfeleistung in steuerrechtlichen Angelegenheiten). Ansonsten müsste ja das Buhl Forum gleich dicht machen. Ging mir auch eher um den Tonfall, ein einfaches "Steuerberatung darf man hier leider nicht machen" wäre wohl weniger befremdlich.

    Wenn ich meiner Mutter bei der Steuererklärung helfe, dann unterschreibe ich nicht bei "Mitwirkung an der Steuererklärung". Da sehe ich mich maximal als Erfüllungsgehilfen und viel weiter lehne ich mich hier auch nicht aus dem Fenster.


    Nicht selten sind es ja auch Fragen, die in den Bereich Steuergestaltung gehen, die hier gefühlt unzureichend beantwortet werden.

  • Wenn ich meiner Mutter bei der Steuererklärung helfe, dann unterschreibe ich nicht bei "Mitwirkung an der Steuererklärung". Da sehe ich mich maximal als Erfüllungsgehilfen und viel weiter lehne ich mich hier auch nicht aus dem Fenster.


    Nicht selten sind es ja auch Fragen, die in den Bereich Steuergestaltung gehen, die hier gefühlt unzureichend beantwortet werden.

    Ich unterschreibe schon, weil ich die notwendige Vollmacht habe.

  • Hallo zusammen,

    wenn wir hier Steuerfragen besprechen ist das nicht nur enorm hilfreich, sondern selbstverständlich möglich.

    Es ist ein (Meinungs-) Austausch und dieser ist selbstverständlich erlaubt bzw. entspricht der Grundidee des Forms.

    Vielen Dank dafür.

    LG

  • P.S.:

    Ich habe 50 Quittungen usw. in Elster plus eingegeben. Das Hochlanden funktioniert nicht.

    Die Betreiber prüfen gerade, ob die Datenmenge zu groß ist.

    Also wohl besser „Haushaltsübliche“ Portion eingeben und hochladen.

    ( Es kann wohl nur alles gleichzeitig in Elster hochgeladen werden).

  • P.S.:

    Ich habe 50 Quittungen usw. in Elster plus eingegeben. Das Hochlanden funktioniert nicht.

    Die Betreiber prüfen gerade, ob die Datenmenge zu groß ist.

    Also wohl besser „Haushaltsübliche“ Portion eingeben und hochladen.

    ( Es kann wohl nur alles gleichzeitig in Elster hochgeladen werden).

    Tut das Not mit den vielen Quittungen? Reicht es nicht, wenn man die bereithält und auf Anforderung einreicht?

  • Hallo zusammen,

    stimmt genau. Die Einreichung beim Finanzamt ist nicht erforderlich.

    Um die Quittungen im Programm zu verarbeiten sind sie hochzuladen.

    Oder übersehe ich da etwas?

    LG

    Da fehlt mir die Praxiserfahrung. Aber sollte man nicht die Zahlen auch so eingeben können?

  • Hallo zusammen,

    interessanter Hinweis.

    Ja, es kann einfach so eingegeben werden.


    Wenn die Belege in Elster hochgeladen sind können sie gleich den Positionen zugeordnet werden. Sie werden dem Finanzamt nicht übertragen.


    LG