Haftpflichtschaden bei geringer SF-Klasse über Versicherung regeln oder selbst tragen?

  • Hallo,


    ich würde mich über eure Einschätzungen zu folgendem Sachverhalt freuen:


    Im Zuge eines selbst verursachten Einpark-Unfalls ist auch ein Schaden an einem anderen Fahrzeug entstanden (konkret: v.a. Stoßstange, Lackschäden, Kratzer). Das eigene Fahrzeug befindet sich in der (niedrigen) SF-Klasse 5 und ist vollkaskoversichert. Von dem Schaden beim anderen Fahrzeug liegt zwar noch kein Gutachten/kein Kostenvoranschlag vor, es wird sich aber vermutlich im Bereich um 3.000-5.000 EUR bewegen (Austausch Stoßstange, lackieren und ggf. Austausch Scheinwerfer, falls notwendig). Die eigene Versicherung kann angeblich aus "Abrechnungsgründen" erst Ende des nächsten Jahres (!) genau beziffern, wie sich die Rückstufung in der SF-Klasse auf den Beitrag auswirken würde (so die wiederholte Auskunft einer Sachbearbeiterin).

    Wir möchten natürlich gern frühzeitig einkalkulieren, ob wir den Schaden selbst regulieren oder über die Versicherung regeln möchten. Aber dafür fehlen uns nun entsprechend die notwendigen Informationen. Wie schätzt ihr diese Situation ein? Was ist sinnvoller?


    Vielen Dank!

  • siehe hier bei Finanztip

    "In der Haftpflicht - In einer relativ niedrigen SF-Klasse solltest Du Schäden in der Regel von der Ver­si­che­rung regulieren lassen. Wir haben anhand von Stufungstabellen dafür die Klassen bis SF-Klasse 6 ausgemacht. Grund: Durch eine Rückstufung gehen nicht so viele Klassen und damit Rabatt verloren."

    "In der Vollkasko - In einer relativ niedrigen SF-Klasse kannst Du auch in der Vollkasko einen Schaden von der Ver­si­che­rung regulieren lassen. Bis einschließlich SF-Klasse 6 sind Deine Rückstufungskosten im Fall einer Schadenregulierung durch die Ver­si­che­rung relativ niedrig."

  • Da muss man nichts einschätzen, das lässt sich ausrechnen und die meisten Versicherungen sind sogar so freundlich und erledigen das für dich. Natürlich nicht jetzt, sondern erst zum Jahresende, denn du könntest ja in den nächsten sieben Monaten noch jede Menge weitere Schäden produzieren. Und das genügt ja auch, denn bis dahin hast du Zeit, der Versicherung den für die Schadensregulierung gezahlten Betrag zu erstatten. Dann wirst du so gestellt, als ob nichts gewesen wäre. Aber bei 3.000 € bis 5.000 € Fremdschaden kannst du die Überlegungen eigentlich einstellen, da ist schon pi mal Daumen geschätzt ziemlich sicher, dass es sich nie lohnt, den Schaden selbst zu übernehmen. Und SF5 ist nicht niedrig, sondern ziemlich hoch. Da wirst du sowieso nur in SF1 zurück gestuft und wegen vier Stufen lohnt sich die Eigenleistung bei dem genannten Schaden sicherlich nicht. Ich bin in SF32 da ginge es zurück in SF16, also quasi um 16 Jahre. Da lohnen sich solche Überlegungen eher. Aber auch da wäre der genannte Schaden zu hoch.


    Davon abgesehen, musst du den Haftpflichtschaden sowieso der Versicherung melden, dazu bist du verpflichtet. Auch wenn du den Schaden im Verhältnis zur Versicherung selbst tragen willst.

  • Danke für die Einschätzung. Mit "niedrig" meinte ich die Stufe, nicht den zugehörigen Beitrag. Und die Versicherung wurde natürlich unmittelbar nach dem Unfall informiert. Mir ist bislang nur nicht klar, inwiefern es hier für die Behebung des "Fremdschadens" eine Rolle spielt, ob man teil- oder vollkaskoversichert ist. Aber mit der von mir vermuteten Schadenshöhe wird es wohl dann in der Tat ohnehin keine große Überlegung geben.

  • Das spielt keine Rolle und ist auch für die künftige SF-Klasse unabhängig zu beurteilen. D.h., bei einem Haftpflichtschaden und keinem Vollkaskoschaden, geht es nächstes Jahres für die Haftpflicht in SF1 und für die Vollkasko in SF6.

  • Alles klar, danke für die Rückmeldung. Dann wird es aufgrund der ohnehin nur geringfügigen Rückstufung (6 auf 1) und der (vermuteten) Höhe des Schadens wohl nur Sinn machen, die Regulierung über die Versicherung laufen zu lassen. Dennoch finde ich es etwas seltsam, dass die Versicherung noch nicht einmal eine Prognose des künftigen Beitrags auf Grundlage der Annahme keiner weiteren Unfälle abgeben kann.

  • Ich habe es mal interessehalber mit der calc-Tabelle durchgerechnet, die ich für eigene Zwecke angelegt habe, was übrigens nicht viel Mühe macht. Bei einem Basisbeitrag (100%) von 1.500,00 € und mit der Rabattstaffel von Cosmos Direkt auf 25 Jahre hochgerechnet, ergeben sich Mehrbeiträge durch den einen Schaden von 705,00 €. 1.500,00 € Basisbeitrag ist schon relativ viel, jeder VW Golf dürfte überall deutlich weniger als 1.000,00 € kosten. Die Rabattstaffel kann von Versicherung zu Versicherung etwas unterschiedlich sein. Wenn überhaupt, kann es sich aber bei der angenommenen Schadenshöhe nur für Fahrzeuge in den allerteuersten Typklassen und auf extrem lange Zeiträume berechnet lohnen.