Zahlt die Hausratversicherung bei Wasserschäden durch undichtes Dach?

  • Hallo zusammen,


    wir überlegen in eine neue Miet-Wohnung umzuziehen, diese liegt im Dachgeschoss eines Gebäudes mit Flachdach. Im Mietvertrag soll die Haftung des Vermieters für Schäden durch Feuchtigkeit jeder Art explizit ausgeschlossen werden und uns wurde der Abschluss einer Hausratversicherung empfohlen.


    Nun habe ich mal so geschaut und bei den meisten Hausratversicherungen steht sie haften für Schäden durch Leitungswasser. Meine Sorge ist aber eher, dass irgendwann vielleicht mal was mit dem Flachdach ist und dort Regenwasser eintritt. Ich habe mal exemplarisch bei einer Versicherung angerufen und das angefragt und dort wurde mir gesagt in diesem Fall zahlen sie max. 3000€, kann man auch nicht höher versichern.


    Jetzt meine Frage, hatte schonmal jemand so einen Fall oder kennt eine Versicherung die in diesem Fall den kompletten Schaden übernimmt? Oder sollen wir uns weigern einen Mietvertrag mit so einer Klausel zu unterschreiben?


    Vielen Dank schonmal für eure Anregungen!

  • So kann man sich als Vermieter das Leben einfach machen!


    Flachdächer müssen regelmässig überprüft werden. Insbesondere verstopfte Abläufe führen früher oder später zu Schäden in den darunterliegenden Wohnungen. Deine Hausratversicherung wird dann auf den Vermieter zeigen und die Zahlung verweigern.

    Dessen Gebäudeversicherung zahlt nur bei Sturmschäden, ansonsten wäre die Haftpflicht des Besitzers dran. Sollte das Dach nicht fachgerecht gebaut worden sein, eventuell noch die Versicherung der Baufirma.

    Das gibt dann einen schönen Rechtsstreit, den ich mir nicht freiwillig antun würde.

  • Auf so eine telefonische Aussage der Versicherung würde ich nichts geben. Wenn so eine Zusatzklausel nicht ausdrücklich vereinbart wird, ist das von der Hausratversicherung gar nicht gedeckt.


    Mit einem Vermieter, der auf solche Ideen kommt, würde ich keinen Mietvertrag abschließen, sage ich als Vermieter, der niemals auf solche Ideen kommen würde. Der will das übrigens nur deshalb so vereinbaren, weil er weiss, dass er die Gebäudeversicherung für solche Schäden auch nicht ohne weiteres in Anspruch nehmen kann.


    Wer im Ernstfall kampffähig und -willig ist, kann das trotzdem mit gutem Gewissen unterschreiben. So, wie es mitgteilt wurde, ist die Klausel sicherlich unwirksam und der Vermieter haftet ganz normal für Mietmängel und Schäden, die durch ein undichtes Dach hervorgerufen werden.

  • Wer im Ernstfall kampffähig und -willig ist, kann das trotzdem mit gutem Gewissen unterschreiben. So, wie es mitgteilt wurde, ist die Klausel sicherlich unwirksam und der Vermieter haftet ganz normal für Mietmängel und Schäden, die durch ein undichtes Dach hervorgerufen werden.

    Danke! Auf einen evtl. Rechtsstreit habe ich keine Lust, da unterschreibe ich lieber den Mietvertrag so nicht und ziehe halt nicht um ;)