Wohngeld trotz Bezug von Übergangsgeld?

  • Hallo,
    ich hoffe, ich bin hier im richtigen Forum.

    Ich beziehe von der Rentenversicherung Übergangsgeld aufgrund einer Umschulung aus gesundheitlichen Gründen, komme mit diesen 1250.- bei den explodierenden Kosten aber bei weitem nicht aus und gehe jeden Monat nur aufgrund der Fixkosten immer mehr ins finanzielle Minus. Bin jetzt schon bei etwa 1000.- im Minus und es wird von Monat zu Monat mehr (logisch). Diese Fixkosten sind aber alles Kosten, die ich wirklich brauche und sie sind schon alle auf das niedrigste Niveau optimiert! Unterm Strich bleibt mir zum Leben wesentlich weniger, als ein Bürgergeld-Empfänger.
    Meine Frage: Habe ich als Bezieher von Übergangsgeld das Recht auf Wohngeld oder muss ich, um aufzustocken, zum Arbeitsamt?

    Für eine kurze Info wäre ich sehr dankbar, denn lange geht es nicht mehr so weiter bis mir die Bank das Konto sperrt.
    Ich weiss, für manche Menschen sind 1250.- echt eine Menge Geld und vielleicht Jammern auf hohem Niveau, aber die haben vielleicht auch nicht die Lebensumstände, die ich habe. Ohne irgendwie aufzustocken weiß ich echt nicht mehr weiter.

    Vielen Dank vorab,
    Oliver

  • Ich würde zuerst checken ob sogar Anspruch auf Bürgergeld zur Aufstockung besteht, laut https://www.caritas.de/glossar…ergergeld-aufstockende-sg gibt es die Möglichkeit beim Bezug von Übergangsgeld. Finanztip empfiehlt diesen Rechner: https://www.buerger-geld.org/rechner/

    Auch wenn dort angezeigt wird, das es knapp nicht geht, würde ich trotzdem zum Jobcenter gehen und den Antrag auf Bürgergeld stellen.


    Einen von Finanztip empfohlenen Wohngeldrechner findest du hier: https://ssl.stadtentwicklung.b…hngeld/diwoformular.shtml


    Scheinbar ist es so, dass "Übergangsgeld in Höhe des Betrages des Bürgergeldes" den Wohngeldbezug ausschließt. Wenn du da nicht sicher bist, würde ich zusätzlich zum Antrag beim Jobcenter zeitgleich einen formlosen Antrag auf Wohngeld stellen. Einfach einen Brief an das örtliche Wohngeldamt schreiben, dass du ab sofort Wohngeld beantragst, aber gleichzeitig Bürgergeld beantragst und bei Ablehnung von Bürgergeld dann die Unterlagen für den Wohngeldantrag nachreichst (wenn du auf die Ablehnung vom Jobcenter wartest, verlierst du ansonsten möglicherweise einige Monate an Wohngeld).

  • Hallo ichbindasauge, vielen Dank für die umfangreiche und schnelle Antwort. Das hört sich alles sehr interessant an und ich werde das mal so versuchen.
    Danke dir nochmal.
    Oliver