Wärmezähler

  • Ich bin Eigentümer einer Wohnung in einem 10-Einheiten-Haus. Bei uns steht der Wechsel der Zähler für Wasser und Wärme an, die in den Wohnungen angebracht sind. Das müssen jetzt Zähler sein, die monatliche Berichte ermöglichen. Wir beobachten, dass Firmen Angebote machen, bei denen man die Zähler mietet und sie die Abrechnung machen. Das ist aus unserer Sicht unnötig teuer.


    Wie erfüllen wir die gesetzlichen Anforderungen zu möglichst geringen Kosten? Können wir Zähler kaufen? Wo am besten? :?:

  • Ja, Gerätemiete und Abrechnungsservice sind unnötig teuer. Aber die Kosten können auf die Mieter umgelegt werden. Wenn du die Geräte kaufst, trägst du die Kosten für die Geräte selbst, musst für die fachgerechte Montage sorgen, trägst auch diese Kosten selbst, und musst die Mühe der Abrechnung auch noch selbst erledigen bzw. organisieren. Macht deshalb kein vernünftiger Vermieter. Das ist eine der Irrungen und Wirrungen der Politkasper, die das wohnen immer teurer machen.


    Ich habe meinen Mietern übrigens die pragmatische Lösung angeboten. Ich habe mitgeteilt, wieviel die monatliche Vebrauchsablesung und -übersicht kosten würde, ich es aber bis auf weiteres nicht machen werde. Außerdem habe ich sogar ausdrücklich auf das Recht zur Kürzung um 3% nach § 12 Abs. 1 Satz 2 HeizkostenV hingewiesen. Sobald davon jemand Gebrauch macht, bekommen alle ordnungsgemäß ihre monatlichen Verbrauchsdaten, das kostet dann mehr als 3% zusätzlich. Und der renitente Mieter würde an anderer Stelle zur Kasse gebeten. Aber letztlich interessiert sich sowieso niemand für die Daten und wenn sich jemand dafür interessieren sollte, könnte er ja selbst seine Werte ablesen und zusammenrechnen. Deshalb wird das mit ziemlicher Sicherheit auf diese Weise im allseitigen Interesse gut funktionieren.

  • Ja, Gerätemiete und Abrechnungsservice sind unnötig teuer. Aber die Kosten können auf die Mieter umgelegt werden. Wenn du die Geräte kaufst, trägst du die Kosten für die Geräte selbst, musst für die fachgerechte Montage sorgen, trägst auch diese Kosten selbst, und musst die Mühe der Abrechnung auch noch selbst erledigen bzw. organisieren. Macht deshalb kein vernünftiger Vermieter. Das ist eine der Irrungen und Wirrungen der Politkasper, die das wohnen immer teurer machen.

    Hmm,

    früher mußte regelmäßig jemand kommen (ein Mensch) der die Heizkostenzähler ablesen und tauschen mußte. Dazu mußte man sich einen halben Tag auf der Arbeit frei nehmen, da der Ableser irgendwann in der Zeit von 8-12 oder 12-16 Uhr vorbeikam.

    Heute muss noch alle paar Jahre die Batterie der Verbrauchszähler getauscht werden. Ich kann Online jeden Monat unseren Heizverbrauch einsehen.


    Also wenn Du mich fragst, ist es gut, dass es endlich Gesetz wird, dass alle Mieter solche Vorzüge genießen dürfen!

    Darüber hinaus glaube ich kaum, dass die neuen elektronischen Zähler langfristig teurer sind als die alten Systeme. Allein der geringere Personalaufwand dürfte langfristig Kosten einsparen. Von den anderen Vorteilen einmal abgesehen.

  • Früher musste einmal im Jahr jemand kommen. Heute muss einmal jeden Monat jemand vor das Haus oder in das Treppenhaus kommen, um die Funkzähler auszulesen. Außerdem muss dann auch noch der Gaszähler abgelesen werden. Insofern sind nicht nur die Geräte deutlich teurer, sondern auch der Personalaufwand ist zwölfmal so hoch. Und dass es außer der Jahresabrechnung auch noch zwölf Monatszwischenabrechnungen geben soll, kostet natürlich auch. Dafür müssen nicht nur die Verbrauchsdaten, sondern monatlich auch die wechselnden Brennwerte ermittelt werden und es sind Steuern, Abgaben, Netzentgelte anzugeben und auszuweisen, die sich gelegentlich auch ändern.

  • Früher musste einmal im Jahr jemand kommen. Heute muss einmal jeden Monat jemand vor oder in das Haus kommen, um die Funkzähler auszulesen.

    Das läßt sich technisch sicherlich auch anders lösen (z.B. Mobilfunk). Und selbst wenn ein MA einmal im Monat vor das Haus kommen müsste, hat er alle Heizkostenzähler des gesamten Hauses in kurzer Zeit erfasst. Und zwar ganz ohne dass ein Mieter anwesend sein muss.


    PS: Die Kosten werden nicht ausgewiesen (zumindest nicht bei uns). Nur die gezählten Einheiten pro Raum im Vergleich zum Vormonat und Vorjahresmonat. Also eine gute Übersicht um frühzeitig zu sehen, wenn etwas aus dem Ruder läuft.

  • Früher musste einmal im Jahr jemand kommen. Heute muss einmal jeden Monat jemand vor das Haus oder in das Treppenhaus kommen, um die Funkzähler auszulesen.

    Also unsere Zaehler speichern das und einmal im Jahr kommt jemand vor die Wohnungstuer und laedt die Daten...

  • Heute muss einmal jeden Monat jemand vor das Haus oder in das Treppenhaus kommen, um die Funkzähler auszulesen.

    Nö, dafür werden LoRaWAN-Gateways installiert, welche die Daten sammeln und "weitergeben". Es muss niemand mehr kommen - außer um die Zähler nach Ablauf der Eichfrist auszutauschen.

  • Ja, es gibt Geräte, die per Mobilfunk senden. Das müssen dann aber glaube ich zertifizierte Smart-Meter sein. Jedenfalls verlangen die Anbieter für die Verbrauchserfassung und Abrechnung mit solchen Geräten deutlich mehr als mit Geräten, die nur die sog. "walk-by"-Auslesung ermöglichen. Es ist wohl für die Anbieter günstiger, einmal im Monat einen Mindestlöhner durch die Stadt fahren zu lassen. Und auch die per Mobilfunk versandten Daten müssen ja irgendwo erfasst und ausgewertet werden.


    Wie detailliert die Monatsinformationen sein müssen, ist zweifelhaft und noch nicht geklärt. Die Verordnung schreibt nur "Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen" vor. Für Abrechnungen ist dann ein ganzer Katalog von Pflichtangaben und Daten vorgeschrieben. Aber selbst wenn das nur für die Jahresabrechnung gelten soll, ist aber zumindest ausdrücklich und unmissverständlich vorgeschrieben, dass die monatlichen Verbrauchsinformationen in kWh zu liefern sind (§ 6a Abs. 2 HeizkostenV). Wenn monstermania also nur die gezählten Einheiten pro Raum mitgeteilt bekommt, darf er die nächste Heizkostenabrechnung deswegen um 3% kürzen. :) Und das ist aus meiner Sicht das schlimmste denkbare Ergebnis. Entweder ignoriert man den Unfug mit der Monatsabrechnung ganz oder man macht es richtig. Und richtig machen ist es eben mit einigem Aufwand verbunden, den letztlich die Mieter zahlen.

  • Also unsere Zaehler speichern das und einmal im Jahr kommt jemand vor die Wohnungstuer und laedt die Daten...

    Dagegen sagt ja niemand etwas. Dafür ist die Fernauslesung natürlich sinnvoll. Aber wenn es bei euch solche Zähler gibt, ist durch § 6a HeizkostenV zwingend vorgegeben, dass ihr seit 01.01.2022 auch monatliche Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen bekommen müsstet. Dafür muss der Mensch dann einmal monatlich kommen, nicht mehr einmal im Jahr. Scheint euer Vermieter also auch zu ignorieren.

  • Dagegen sagt ja niemand etwas. Dafür ist die Fernauslesung natürlich sinnvoll. Aber wenn es bei euch solche Zähler gibt, ist durch § 6a HeizkostenV zwingend vorgegeben, dass ihr seit 01.01.2022 auch monatliche Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen bekommen müsstet. Dafür muss der Mensch dann einmal monatlich kommen, nicht mehr einmal im Jahr. Scheint euer Vermieter also auch zu ignorieren.

    Diese Interpretation ist mir neu. Wenn jemand vorbeikommen muss um die Zählerdaten per Funk zu laden dann sind ja die Zähler gerade nicht fernablesbar und man muss es auch nicht monatlich zur Verfügung stellen, oder?

  • Doch, es ist klar definiert, was mit "fernablesbar" im Sinne der Verordnung gemeint ist:

    " ... Fernablesbar ist eine Ausstattung zur Verbrauchserfassung, wenn sie ohne Zugang zu einzelnen Nutzeinheiten abgelesen werden kann. ..." (§ 5 Abs. 2 Satz 2 HeizkostenV).

    Entscheidend ist also, ob jemand zur Ablesung in die Wohnungen muss.


    Und wenn solche Geräte vorhanden sind, müssen den Mietern nach § 6a HeizkostenV monatliche Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen geliefert werden. Auch das ist eindeutig:

    "Wenn fernablesbare Ausstattungen zur Verbrauchserfassung installiert wurden, ... " (§ 6a Abs. 1 Satz 1 HeizkostenV).


    Das gilt also nicht nur, wenn Smart-Meter-Gateways, die künftig dann auch vorgeschrieben sind (mit Fristen bis 2026/2031), oder mobilfunkende Geräte vorhanden sind, sondern bei jeder Ausstattung, für deren Ablesung es nicht erforderlich ist, die Wohnungen zu betreten.


    Es gilt nicht für Geräte, die per "Augenschein" oder sonstwie direkt am einzelnen Gerät abgelesen werden müssen. Bei diesen Auslaufmodellen (die dürfen inzwischen nicht mehr neu montiert werden) genügt weiter die jährliche Abrechnung.

  • [Zählerablesung] läßt sich technisch sicherlich auch anders lösen (z.B. Mobilfunk). Und selbst wenn ein [Mitarbeiter] einmal im Monat vor das Haus kommen müsste, hat er alle Heizkostenzähler des gesamten Hauses in kurzer Zeit erfasst. Und zwar ganz ohne, dass ein Mieter anwesend sein muss.

    Wenn es um Verbräuche geht, ist es sicherlich sinnvoll, daß der Verbraucher diese Zahlen zeitnah einsehen kann. Nur so weiß er, wann er viel verbraucht und wann wenig. Eine Messung pro Jahr bringt da nichts. Meinen "eigenen" Strom- und Gaszähler habe ich immer gehabt, seit ich eine eigene Wohnung habe. In einem Haus gabs mal einen gemeinsamen Wasserzähler, da wollte eine Partei immer mal wieder den Berechnungsschlüssel von Personen auf Quadratmeter umschalten und umgekehrt.


    Wenn ich dann andererseits sehr, was Techem und Co. für ihre Dienste berechnen, zöge ich eine gewisse Ungenauigkeit der Messung der ohne Wärmeentwicklung verlorenenen Techem-Meßgebühr vor.


    YMMV.

  • Und auch die per Mobilfunk versandten Daten müssen ja irgendwo erfasst und ausgewertet werden.

    Ich frage mich ernsthaft ob Du schon mal was vom Schlagwort 'Digitalisierung' gehört hast? Die empfangenen Daten in eine Datenbank zu kippen aus der dann automatisch die Auswertungen generiert und abgerufen werden können ist ja 2023 eine gaaanz neue Technologie. Sozusagen das neue Neuland von Frau Merkel.

    Wie detailliert die Monatsinformationen sein müssen, ist zweifelhaft und noch nicht geklärt. Die Verordnung schreibt nur "Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen" vor. Für Abrechnungen ist dann ein ganzer Katalog von Pflichtangaben und Daten vorgeschrieben. Aber selbst wenn das nur für die Jahresabrechnung gelten soll, ist aber zumindest ausdrücklich und unmissverständlich vorgeschrieben, dass die monatlichen Verbrauchsinformationen in kWh zu liefern sind (§ 6a Abs. 2 HeizkostenV).

    Hab eben nochmal nachgesehen.

    Es werden tatsächlich die Einheiten in kWh angegeben.

    Und richtig machen ist es eben mit einigem Aufwand verbunden, den letztlich die Mieter zahlen.

    Die Mieter müssen es ohnehin zahlen. Wir müssen z.B. auch den Kabelanschluss in der Wohnung zahlen, den wir gar nicht mehr nutzen.

    In unserer Baugenossenschaft wurde bereits vor der Umstellung auf elektronische Heizkostenzähler ein deutschlandweit tätiger DL zur Ablesung genutzt. Dieser hat halt jetzt komplett auf Elektronik umgestellt und das Ergebnis finden wir nicht schlecht.

    Wir hätten das jetzt auch noch gern für den Stromzähler.;)

  • Realistisch betrachtet sind von den 12 Heizungsabrechnungen die Hälfte ohnehin für die Katz, da im Sommer nicht geheizt wird. Und ganz realistisch sind auch die restlichen Monatsabrechnungen nicht viel besser, denn die Heizkosten werden im Wesentlichen von 3 Variablen bestimmt: Gebäude, Nutzer und Wetter. Zwei davon sind fix, bleibt noch das Wetter.

    Dass der Nutzer sein Verhalten anpasst, glaube ich kaum. Entweder man interessiert sich bereits für seine Verbräuche und ist sparsam, dann braucht es keine Zwischenabrechnungen. Oder man gehört zu der Gruppe, die jedes Jahr über die Nachzahlung schimpft. Dann ist bezweifle ich stark, dass diese Leute willens oder in der Lage sind, wechselnde monatliche Verbräuche mit 12 gleichen Abschlägen zu verheiraten.


    PS: wir hatten damals mit dem Hausmeister die Absprache, dass er einfach zur Ablesung aufschließt

  • Wir müssen z.B. auch den Kabelanschluss in der Wohnung zahlen, den wir gar nicht mehr nutzen.

    Nicht mehr lang. Das sog. "Nebenkostenprivileg*" fällt zum 01. Juli 2024 weg.


    * Das ganze Mehrfamilienhaus bekommt Kabelfernsehen zu ermäßigtem Tarif, der über die Nebenkosten abgerechnet wird. Aber es müssen dann alle Wohnungen im Haus sein.

  • Monster, du hast garantiert noch niemals etwas mit Techem und Co zu tun gehabt. :)


    Wir verwalten knapp 350 Einheiten, da passieren die dollsten Dinge und man muss wirklich alles prüfen. Ich denke nicht, dass die Digitalisierung die Dummheit der Techem-Leute ausbügeln wird.

  • Ich denke nicht, dass die Digitalisierung die Dummheit der Techem-Leute ausbügeln wird.

    If you pay peanuts you get monkeys. Insofern ist eine Technisierung eigentlich als Vorteil zu sehen, weil die Fehlerquellen sinken.

    Ich befürchte aber auch, dass es nicht lange dauert bis es die ersten Angriffe auf die Infrastruktur geben wird. Gerade weil viel von großen Dienstleistern zentral übernommen wird, lohnt sich ein solcher Angriff besonders. Und ohne gutes Personal...:rolleyes:

  • Bei Koppers entsprach ein Peanut 50 Millionen DM. So viel gibt techem nicht für Personal aus.


    Trotzdem stimmt der Spruch bezogen auf techem nicht, denn techem gibt sich nicht mit Peanuts zufrieden, arbeitet aber trotzdem mit Billigpersonal und liefert schlechte Ergebnisse. Wir waren bis 2017 bei techem, zumindest bis dahin wurden die Daten auf jeden Fall noch manuell verarbeitet. Das war deutlich daran zu ekennen, dass gelegentlich Daten, die man selbst korrekt im Onlineportal eingegeben hat, dann trotzdem fehlerhaft in die Abrechnung übernommen wurden. Da muss also jemand die vom Kunden gelieferten und gespeicherten Daten, dann noch manuell "aufbereitet" haben. Bei dem regionalen Anbieter, bei dem wir jetzt sind, weiß ich, dass die von Hand arbeiten. Dafür sind sie ein Drittel billiger als techem, arbeiten schneller und machen weniger Fehler. Und in der Hinsicht ist mir völlig egal, ob die digitalisiert sind, mit KI arbeiten oder auf die alte Art "Fachkräfte" einsetzen. Aus Kundensicht muss es funktionieren und der Preis muss akzeptabel sein, alles andere ist deren Sache.