DSL-Datenrate nicht erreicht

  • Guten Tag,


    muß die zugesagte Datenrrate in einem DSL-Vertrag erreicht werden ?

    Ich habe 50 mb laut Vertrag (Dt. Telekom) zugesichert/"gekauft" und nur 38 mb nahzu konstant gemessen.


    Wie ist hier grob die Rechtslage ?


    Gruss

    Wolf



  • Für deinen Vertrag gibt es irgendwo eine Info mit den Daten, also auch mit den Geschwindigkeiten. Die 50 sind das Maximum, was du bekommst. Auf diesem Datenblatt steht auch das, was du normalerweise bekommst. Was wäre das in deinem Fall?

  • Hallo Wolfgang01,


    lies dich hier in dem Artikel von Finanztip mal ein. Dort steht eigentlich alles was man wissen muss, wie man den "Rechtsgültigen Nachweis" erbringt und welche Möglichkeiten man mit dem Ergebniss gegenüber dem Provider hat.


    Die Messungen als Nachweis erfordern aber etwas "Mitarbeit" über einen Zeitraum von ca. 14 Tagen.

    Die Informationen über die Zugesagte Geschwindigkeit und auch die "normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit" findet man eigentlich im Produktinformationsblatt welches dir der Anbieter bei Vertragsabschluss zusenden muss und bindend ist.

  • Muß die zugesagte Datenrate in einem DSL-Vertrag erreicht werden?

    Ja :)


    Dabei liegt der Teufel allerdings im Detail. Der Anbieter verkauft Dir etwa eine Leitung mit "bis zu 50 MBit/s", im Kleingedruckten garantiert er Dir aber nur z.B. 25 MBit/s. Nur auf die hast Du einen rechtlichen Anspruch.

    Ich habe 50 MBit/s laut Vertrag (Dt. Telekom) zugesichert/"gekauft" und nur 38 MBit/s nahezu konstant gemessen.

    Mit guter Wahrscheinlichkeit gibt Deine Leitung technisch nicht mehr her. Prüfe mal an Deiner Adresse, ob man Dir die nächsthöhere Klasse 100 MBit/s überhaupt anbietet. Vermutlich nicht.


    Ich sehe (ohne genaue Kenntnis der Sachlage) einen Minderungsanspruch eher nicht für gegeben an. Regelmäßig sichern die Anbieter allenfalls "bis zu" zu, nicht die nominale Geschwindigkeit.


    Relevant ist das Produktinformationsblatt des Anbieters. Ich nehme hier mal beispielsweise das entsprechende Blatt der Telekom für den Tarif "MagentaZuhause M". Der hat nominal 50 MBit/s, "normalerweise" 47 MBit/s, minimal 27,9 MBit/s. Wenn Du diesen Tarif hast, bist Du mit 38 MBit/s ganz gut dabei.


    Andersherum gefragt: Was möchtest Du erreichen? Vermutlich eine Preisminderung.


    Manche Anbieter haben einen Tarif mit 25 MBit/s, der dann z.B. 5 €/m billiger ist. Ich schaue jetzt nicht nach, ob die Telekom das macht, ich frage Dich trotzdem: Wolltest Du Deine Leitung von 38 MBit/s auf 25 MBit/s zurückschalten lassen, wenn das 5 €/m spart?


    Wenn ja, frag doch mal bei der Telekom, ob sie das macht.


    Ansonsten: Es gibt bei - tataaa! - Finanztip einen Ratgebertext zum Thema:

    https://www.finanztip.de/internetanbieter/internet-langsam/

  • Zur Rechtslage kann und mag ich nichts sagen. Nur so viel: Die Bundesnetzagentur bietet einen Tester für Breitband-Internetanschlüsse an (ich hatte die Software auch bei Chip gefunden). Damit kann man auch Langfristmessungen über mehrere Tage anstellen. Allerdings darf man nicht den Fehler machen, diesen Test über das WLAN laufen zu lassen. Man muss seinen Testrechner mit einem 1Gbit-Kabel direkt an einen Port des Routers anschließen und am Rechner seinen WLAN-Adaper deaktivieren, erst dann sind die gelieferten Werte aussagekräftig und bei einer Auseinandersetzung mit dem Provider auch belastbar.


    Vielleicht reicht ja bei Telekom auch der Wink mit der Verbraucherzentrale, wenn Du sie mit solchen Messergebnissen konfrontierst ...