Hallo,
einige Gesellschaften bieten auch Versicherungsschutz für "Personenschäden",
die sich in dem Vertrag mitversicherte Personen untereinander zu fügen,z.B.Eheleute,Kinder,
Paare.Vorsatz ist natürlich nicht versichert.
Gruß
trumpet
Privathaftpflicht für Paare vom 13.5.15
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Hallo trumpet,
das stimmt, gut beobachtet. Dieser Regressanspruch ist ein wichtiger Aspekt, auf den Paare achten sollten.
Wir empfehlen deshalb im Text: "Achten Sie daher darauf, dass Ihre private Haftpflichtversicherung
Regressansprüche wegen Personenschäden zwischen den versicherten
Personen explizit mitversichert."Meintest du das?
Gruß
Annika -
Hallo Annika,
nein,ich meinte nicht den Regressanspruch sondern den "Personenschaden".
Beispiel:Ein Paar ist mit den Rädern unterwegs.Wegen Fahrlässigkeit der Partnerin kommt
es zu einem Unfall und ihr Partner stürzt und wird schwer verletzt.Er fordert Schmerzensgeld,Schadenersatzpp.
Haben die beiden bei der richtigen Gesellschaft ihre PrivatHV,erhält die Partnerin Versicherungschutz und ihr
Partner ist der Anspruchsteller,diesem ist natürlich zu empfehlen einen Anwalt einzuschalten.Je nach Schwere
der Verletzungen und der Folgen kann es um 6 oder 7stellige Summen gehen.
Es sind schwere juristische Fragen zu klären.Besonders schwierig wird es,wenn der vorgenannte Fall bei
Eheleuten eintritt. Man versichert "die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts"und bei Eheleuten ist diese
Haftung gem BGB ein von den Juristen zu klärendes Thema.
Gruß
trumpet -
Vielen Dank,
darauf sollte man tatsächlich auch achten. Wie du bereits ansprichst, ist diese Klausel in einigen Tarifen mit drin. Z.B ist dies bei Interrisk der Fall, die wir in unserem Ratgeber empfehlen.Viele Grüße
Annika