Privathaftpflicht für Paare vom 13.5.15

  • Hallo,
    einige Gesellschaften bieten auch Versicherungsschutz für "Personenschäden",
    die sich in dem Vertrag mitversicherte Personen untereinander zu fügen,z.B.Eheleute,Kinder,
    Paare.Vorsatz ist natürlich nicht versichert.
    Gruß
    trumpet

  • Hallo trumpet,
    das stimmt, gut beobachtet. Dieser Regressanspruch ist ein wichtiger Aspekt, auf den Paare achten sollten.
    Wir empfehlen deshalb im Text: "Achten Sie daher darauf, dass Ihre private Haftpflichtversicherung
    Regressansprüche wegen Personenschäden zwischen den versicherten
    Personen explizit mitversichert."


    Meintest du das?
    Gruß
    Annika

  • Hallo Annika,
    nein,ich meinte nicht den Regressanspruch sondern den "Personenschaden".
    Beispiel:Ein Paar ist mit den Rädern unterwegs.Wegen Fahrlässigkeit der Partnerin kommt
    es zu einem Unfall und ihr Partner stürzt und wird schwer verletzt.Er fordert Schmerzensgeld,Schadenersatzpp.
    Haben die beiden bei der richtigen Gesellschaft ihre PrivatHV,erhält die Partnerin Versicherungschutz und ihr
    Partner ist der Anspruchsteller,diesem ist natürlich zu empfehlen einen Anwalt einzuschalten.Je nach Schwere
    der Verletzungen und der Folgen kann es um 6 oder 7stellige Summen gehen.
    Es sind schwere juristische Fragen zu klären.Besonders schwierig wird es,wenn der vorgenannte Fall bei
    Eheleuten eintritt. Man versichert "die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts"und bei Eheleuten ist diese
    Haftung gem BGB ein von den Juristen zu klärendes Thema.
    Gruß
    trumpet

  • Vielen Dank,
    darauf sollte man tatsächlich auch achten. Wie du bereits ansprichst, ist diese Klausel in einigen Tarifen mit drin. Z.B ist dies bei Interrisk der Fall, die wir in unserem Ratgeber empfehlen.


    Viele Grüße
    Annika