Zeitwert fondsgebundene Lebensversicherung

  • Hallöchen, ich benötige mal den Rat der Schwarmintelligenz in diesem Forum. ?


    Wir haben nach langem Abwägen die fondsgebundene Lebensversicherung meiner Frau zum 1.6.2023 gekündigt - und fragen uns jetzt, wie und wann genau der Zeitwert/Rückkaufswert von der Versicherungsgesellschaft - es ist die Zurich - ermittelt wird? Nimmt die Versicherung den Netto-Inventarwert (NAV) der Fondsanteile vom 31.5. als Grundlage? Oder werden die Fondsanteile am 1.6. einfach irgendwann verkauft?


    Bei der Versicherung ist derzeit telefonisch kein Durchkommen. Angeblich ist die Abteilung gerade nicht erreichbar. ?


    Die Versicherung läuft seit 1999, der Gewinn wird ganz ordentlich sein (und ist ja in dem Fall nicht zu versteuern, weil die Versicherung vor 2005 abgeschlossen wurde, nicht wahr?).

    Wir haben gekündigt, weil die Börsen derzeit noch in der Nähe der Allzeithochs sind und wir keine Lust mehr auf Kursschwankungen haben. Das Geld lässt sich jetzt ja auch ganz gut anders und sicherer anlegen.


    Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung der Frage.

  • Die Versicherung läuft seit 1999, der Gewinn wird ganz ordentlich sein (und ist ja in dem Fall nicht zu versteuern, weil die Versicherung vor 2005 abgeschlossen wurde, nicht wahr?).

    Wir haben gekündigt, weil die Börsen derzeit noch in der Nähe der Allzeithochs sind und wir keine Lust mehr auf Kursschwankungen haben. Das Geld lässt sich jetzt ja auch ganz gut anders und sicherer anlegen.

    Ja, ist steuerfrei da vor 2005 und mindestens 12 Jahre Laufzeit.

    Aber, hätte man nicht innerhalb der Police auf einen anderen Fonds umschichten können um das Risiko der Aktienmärkte herauszunehmen (z.B. Rentenfonds)?:/

    Jetzt werden halt zukünftig 26,375% Kapitalertragssteuern fällig. Da muss man genau rechnen, was renditetechnisch besser wäre.

  • Zunächst einmal lieben Dank für die Antwort. Ja, eine Umschichtung wäre möglich gewesen, aber meine Frau wollte halt auch Zugriff auf wenigstens einen Teil des Geldes; falls zum Beispiel mal ein neues Auto her muss.

    Die uns erst einmal interessierende Frage ist aber, wie und wann die Versicherung den Zeitwert/Rückkaufswert ermittelt. Der Zeitpunkt kann ja schon einen Unterschied von ein paar hundert oder sogar 1000 Euro machen…je nachdem, wo der Kurs der Fondsanteile gerade steht.

  • Wir haben nach langem Abwägen die fondsgebundene Lebensversicherung meiner Frau zum 1.6.2023 gekündigt - und fragen uns jetzt, wie und wann genau der Zeitwert/Rückkaufswert von der Versicherungsgesellschaft - es ist die Zurich - ermittelt wird?

    Es wird Dir vermutlich nichts anderes übrigbleiben, als auf die Abrechnung der Versicherung zu warten. Parallel dazu magst Du selber eine Kalkulation nach Deiner Vorstellung durchführen, und wenn dann die Abrechnung der Versicherung gar zu sehr von Deiner Vorstellung abweicht, mag es sein, daß Du streiten mußt.

    Bei der Versicherung ist derzeit telefonisch kein Durchkommen. Angeblich ist die Abteilung gerade nicht erreichbar. ?

    Papier bleibt. Du wirst die Abrechnung wohl schon in absehbarer Zeit bekommen. Wenn nicht, kannst Du dann immer noch nachhaken. Von einer telefonischen Auskunft hättest Du ohnehin nichts (außer, daß Deine Neugier spontan befriedigt wird).

    Die Versicherung läuft seit 1999, der Gewinn wird ganz ordentlich sein (und ist ja in dem Fall nicht zu versteuern, weil die Versicherung vor 2005 abgeschlossen wurde, nicht wahr?).

    Normalerweise ist das so.

    Wir haben gekündigt, weil die Börsen derzeit noch in der Nähe der Allzeithochs sind und wir keine Lust mehr auf Kursschwankungen haben. Das Geld lässt sich jetzt ja auch ganz gut anders und sicherer anlegen.

    Ich habe ziemlich große Lust auf Kursschwankungen, speziell wenn die nach oben gehen. Ich persönlich schätze die Unsicherheit des Gewinns an der Börse für mich höher ein als die Sicherheit des Geldverlusts durch einen negativen Realzins. Das muß aber jeder selber wissen.


    Ich sehe die Börsen auch nicht "derzeit noch in der Nähe des Allzeithochs" (was einen größeren Absturz in näherer Zukunft suggeriert). Auch das aber mögen verschiedene Leute verschieden sehen.


    Im Grunde kommst Du zu spät mit Deiner Anfrage:


    Du hast die Versicherung gekündigt, das kannst Du nun nicht mehr rückgängig machen. Die Versicherung wird das Kapital ausschütten nach Maßgabe der Vertragsbedingungen, und ich gehe davon aus, daß die Versicherungsgesellschaft das auch korrekt machen wird.

  • Die Versicherung wird das Kapital ausschütten nach Maßgabe der Vertragsbedingungen, und ich gehe davon aus, daß die Versicherungsgesellschaft das auch korrekt machen wird.

    Das dürfte der entscheidende Satz sein!

    In den Vertragsbedingungen dürfte genau stehen, wann die Fondsanteile im Falle einer Kündigung konkret verkauft werden.

    Und da die Police gekündigt wurde, werden mit ziemlicher Sicherheit auch noch Stornokosten anfallen (steht ebenfalls in den Vertragsbedingungen).

  • Hallo Achim, lieben Dank für die Antwort. Dann warten wir mal geschmeidig die Abrechnung ab.

    Mit der Entscheidung, zu kündigen, sind wir nach wie vor sehr zufrieden. ? Es geht mir mit der Anfrage tatsächlich nur darum, herauszufinden, wie eine Versicherungsgesellschaft in so einem Fall agiert - das finde ich nämlich weder im Versicherungsschein/in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen noch im Versicherungsvertragsgesetz noch irgendwo im Internet. ?

  • Das dürfte der entscheidende Satz sein!

    In den Vertragsbedingungen dürfte genau stehen, wann die Fondsanteile im Falle einer Kündigung konkret verkauft werden.

    Und da die Police gekündigt wurde, werden mit ziemlicher Sicherheit auch noch Stornokosten anfallen (steht ebenfalls in den Vertragsbedingungen).

  • Hallöchen, lieben Dank für die Antwort.

    Wann und wie konkret verkauft wird, steht eben leider nicht genau in den Vertragsbedingungen. Dort ist lediglich festgehalten:

    1. Wir erstatten nach § 169 VVG den Rückkaufswert. Der Rückkaufswert ist der nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik zum Kündigungstermin berechnete Zeitwert der Versicherung. Der Zeitwert ergibt sich als Marktwert der Fondsanteile zum Kündigungs-termin.
  • Hallöchen, lieber Horst, vielen Dank für Deine Antwort. Ja, das haben wir alles - und wir haben von der Versicherung sogar schon den Rückkaufswert vom Zeitpunkt 1.5.2023 schriftlich mitgeteilt bekommen. Aber das ist eben schon einen Monat her…und bei so hohen Summen machen ein paar Prozent weniger oder mehr eben schnell mal die Kosten für einen Urlaub aus. ?

  • Kleines Update: Wir haben jetzt endlich doch jemanden telefonisch bei Zurich erreicht. Der Mitarbeiter meinte, es wird der Börsenwert der Fonds von heute genommen und dann eben mit der Anzahl der Fondsanteile multipliziert. Das bildet dann den Rückkaufswert. Mit dem Begriff Nettoinventarwert (NAV) konnte der Mann nichts anfangen, meinte aber, dass die Fondsgesellschaft (in dem Fall DWS) ihnen den Wert in den nächsten Tagen bekannt gibt. Abschlusskosten zieht die Versicherung nicht ab, da es sich um einen Altvertrag handelt. Das Geld sollte in zwei bis drei Wochen auf dem Konto sein.

    Danke an alle, die geantwortet haben.