Sozialversicherungsbeträge von gesetzlicher Rente

  • Hallo zusammen,


    vermutlich ist das für Euch eine einfache Frage, aber ich finde dazu leider nichts ....


    Durch das Alterseinküftegesetz werden bei meinem Renteneintritt später 90 % meines insgesamt zu erwartenden (Renten)einkommens besteuert werden. Wovon werden dann die prozentualen Sozialversicherungsbeträge, d.h. Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeitrag abgezogen (was ist der rechnerische Bezugspunkt)?

    Vom gesamten Renteneinkommen, also den 100 % "Steuerbrutto"? Oder von den 90 %, die besteuert werden?

  • Durch das Alterseinkünftegesetz werden bei meinem Renteneintritt später 90% meines insgesamt zu erwartenden (Renten)einkommens besteuert werden.


    Wovon werden dann die prozentualen Sozialversicherungsbeträge, d.h. Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeitrag abgezogen?

    Das kommt wesentlich auf Deinen Versicherungsstatus an. :)


    Wenn Du in Deiner Rentenzeit in der GKV pflichtversichert bist, ist die Basis der Beitragsberechnung die Höhe der Rente.


    Wenn Du in der Rentenzeit freiwillig in der GKV versichert bist, wird der Beitrag aus Deinen vollständigen Einnahmen (also auch Kapitaleinkünfte etc.) bis zur Beitragsbemessungsgrenze errechnet.


    So die aktuelle Gesetzeslage.


    Ich halte (als Nichtbetroffener) diesen Unterschied für ungerecht. Ich könnte mir vorstellen, daß er angesichts der notorischen Geldknappheit der gesetzlichen Krankenkassen irgendwann mal verschwindet.


    PS: Das mit der Rentenbesteuerung funktioniert im Detail anders: In Deinem ersten vollständigen Rentenjahr rechnet man Dir einen individuellen Steuerfreibetrag aus, in Deinem Fall 10% der Rente dieses Jahres. Dieser Betrag (nicht Prozentsatz!) bleibt Dir dann für Dein restliches Leben erhalten. Er bleibt gleich, wenn die Rente steigt, wodurch der Prozentsatz langsam sinken wird.

  • Die Beitragsbemessung für Kranken- und Pflegeversicherung hat nicht zwingend etwas mit der Besteuerung zu tun.


    Bei Pflichtversicherung über die Rente (der Regelfall) ist die Rente (+ ggf. Betriebsrente) Beitragsbemessungsgrundlage, ansonsten das Einkommen.

    Die Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung kann man wiederum steuerlich geltend machen.

  • Bei der gesetzlichen Rente werden GKV+PV schon bei der Rentenauszahlung einbehalten, und die Hälfte zahlt die Rentenversicherung selber.


    Solltest du das Pech haben, nicht in die GKV zu kommen, gibt es nur einen Zuschuss in Höhe des Arbeitgeberanteils, und die Krankenkasse hält noch die Hand auf für deine sonstigen Einkünfte. Dann musst du selber das Geld überweisen.


    Steuern musst du selber bezahlen, anders als im Arbeitsleben werden die nicht automatisch einbehalten.

  • Bei der gesetzlichen Rente werden GKV+PV schon bei der Rentenauszahlung einbehalten, und die Hälfte zahlt die Rentenversicherung selber.

    Die deutsche Soziallegende ("Die Hälfte zahlt der Arbeitgeber!") lebt also in der Rentenzeit fort - allerdings nur für diejenigen, die eine gesetzliche Rente bekommen.

    Solltest du das Pech haben, nicht in die GKV zu kommen, gibt es nur einen Zuschuss in Höhe des Arbeitgeberanteils, und die Krankenkasse hält noch die Hand auf für deine sonstigen Einkünfte. Dann musst du selber das Geld überweisen.

    Nicht ganz so.


    Entscheidend ist (wie geschrieben) der Status des Versicherten in der GKV. Ist der Rentner in der GKV pflichtversichert (man nennt das etwas mißweisend: er ist dann Mitglied der KVdR, der Krankenversicherung der Rentner), dann war es das in den meisten Fällen mit der Beitragszahlung. Na ja, nicht ganz, von einer Betriebsrente (haben viele) zahlt er noch Beiträge (davon unten) und einer eventuellen selbständigen Tätigkeit auch (haben nicht viele Rentner).


    Hat der Rentner diesen Status aber nicht, ist aber dennoch Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse, so ist er dort freiwillig gesetzlich versichert, und alle Einkünfte unterliegen der Beitragspflicht (bis zur Kappungsgrenze). Die GKV fragt dazu nach, und der Rentner muß der Kasse gegenüber quasi eine zweite Einkommenserklärung abgeben. So ein Mist! Ist die Erklärung der Kapitaleinkünfte mit der Abgeltungssteuer für viele entfallen, müssen sie nun ihre diesbezüglichen Einkünfte eben doch wieder erklären, nun nicht dem Finanzamt gegenüber, sondern der Krankenkasse.


    Für eine Menge böses Blut hat die Tatsache gesorgt, daß die GKV auch von Betriebsrenten Beiträge sehen wollte, angeblich sogar in doppelter Höhe (angeblich "Doppelverbeitragung"). Hier zeigt sich, wie tief die Soziallegende bereits in den Köpfen steckt. Die Betriebsrenten wurden mit 15% oder so verbeitragt, also dem üblichen Krankenkassenbeitrag. Aber zur Betriebsrente gibt es eben keinen Krankenkassen-Zuschuß, so daß der Versicherte den vollen Krankenkassenbeitrag bezahlt. Man hat das neuerdings sozial dergestalt gemildert, daß von Betriebsrenten 164,50 € (Stand 2021) beitragsfrei sind.


    Freiwillig versicherte bezahlen ihren Krankenkassenbeitrag üblicherweise selber. Gesetzliche Rentner bekommen in diesem Fall von der Deutschen Rentenversicherung den entsprechenden Krankenkassenzuschuß mit der Rente ausbezahlt.


    Wer als Rentner Mitglied einer privaten Krankenkasse ist, bekommt (mit Nachweis) von der Deutschen Rentenversicherung auch einen entsprechenden Zuschuß ausbezahlt. Der Beitrag eines PKV-Versicherten ist von der Rentenhöhe allerdings unabhängig, was so manchen PKV-versicherten Rentner nennenswert drückt.

    Steuern musst du selber bezahlen, anders als im Arbeitsleben werden die nicht automatisch einbehalten.

    ACK.

  • Ich hänge mich hier mal ran und habe eine Verständnisfrage:


    Wenn man während des Arbeitslebens über der Beitragsbemessungsgrenze verdient und z.B. in einer BKK ist, dann ist man freiweillig gesetztlich versichert, oder?


    Was passiert dann, wenn man in Rente geht? Ist man dann immer noch freiwillig gesetzlich versichert oder "normal" gesetzlich versichert, da man ja jetzt unter der Beitragsbessungsgrenze Rente erhält?

  • Ich hänge mich hier mal ran und habe eine Verständnisfrage:


    Wenn man während des Arbeitslebens über der Beitragsbemessungsgrenze verdient und z.B. in einer BKK ist, dann ist man freiweillig gesetztlich versichert, oder?


    Was passiert dann, wenn man in Rente geht? Ist man dann immer noch freiwillig gesetzlich versichert oder "normal" gesetzlich versichert, da man ja jetzt unter der Beitragsbessungsgrenze Rente erhält?

    Kommt darauf an. Tendenziell wird man pflichtversichert sein, ggf. aber auch freiwillig versichert.


    Mal "DRV" und "R0815" in die Suchmaschine des Vertrauens eintippen, das Merkblatt schafft einen vernünftigen Überblick.

  • Kommt darauf an. Tendenziell wird man pflichtversichert sein, ggf. aber auch freiwillig versichert.


    Mal "DRV" und "R0815" in die Suchmaschine des Vertrauens eintippen, das Merkblatt schafft einen vernünftigen Überblick.

    Zitat

    5 Wann werde ich nicht in der KVdR versichert?
    Die KVdR ist ausgeschlossen, wenn und solange
    [...]

    - Krankenversicherungsfreiheit (zum Beispiel [...] wegen einer Beschäftigung mit einem Entgelt
    oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze) vorliegt.

    Das klingt aber so, als ob man gerade nicht in die KVdR kommt, wenn man über Beitragsbemessungsgrenze verdient? :/

  • Das klingt aber so, als ob man gerade nicht in die KVdR kommt, wenn man über Beitragsbemessungsgrenze verdient? :/

    Dem Grunde nach wäre man pflichtversichert, jedoch ist die Versicherung als freiwilliges Mitglied vorrangig. Sobald der Rentner kein Großverdiener mehr ist oder die hauptberufliche Selbstständigkeit endet, greift wieder die KVdR.

  • Ah, verstehe. Das "Oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze" bezieht sich auf Einnahmen während der Rente und nicht auf Arbeitsentgeld vor der Rente??


    Also ich verdiene mein Leben lang 100.000 Eur / Jahr in abhängiger Beschäftigung und bin freiwillig in der GKV, gehe dann in Rente, habe eine Rente von 50.000 (und Einnahmen aus Vermietung & Kapital in beliebiger Höhe) und lande dann in der KVdR?

  • Ah, verstehe. Das "Oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze" bezieht sich auf Einnahmen während der Rente und nicht auf Arbeitsentgeld vor der Rente??


    Also ich verdiene mein Leben lang 100.000 Eur / Jahr in abhängiger Beschäftigung und bin freiwillig in der GKV, gehe dann in Rente, habe eine Rente von 50.000 (und Einnahmen aus Vermietung & Kapital in beliebiger Höhe) und lande dann in der KVdR?

    1. Es geht um die Zeit während der Rente.


    2. Ja


    Im Erwerbsleben kann egal wie versichert sein (pflichtig, freiwillig, familiär), Hauptsache versichert, dann greift (dem Grunde nach) die KVdR.

  • Im Erwerbsleben kann egal wie versichert sein (pflichtig, freiwillig, familiär), Hauptsache versichert, dann greift (dem Grunde nach) die KVdR.

    Hauptsache in einer GKV versichert. Denn PKV-Versicherte sind leider raus. Auch, wenn man es sich kurz vor Toresschluß noch anders überlegt.

  • Vielen Dank Euch allen für den wertvollen Input, das Thema trifft wohl doch einige.


    Das Merkblatt "R0815" hatte ich schon gefunden, genau zu dem Punkt hatte es sich nur leider ausgeschwiegen. Ich habe inzwischen noch etwas weitergesucht und jetzt bei ein paar Nettorentenrechnern gelesen, dass die Sozialversicherungsbeträge (in meinem Fall) tatsächlich (wie befürchtet) sowohl vom steuerfreien als auch vom zu versteuernden Teil der Rente abgezogen werden, und nicht nur vom zu versteuernden Teil.

  • Also ich verdiene mein Leben lang 100.000 Eur / Jahr in abhängiger Beschäftigung und bin freiwillig in der GKV, gehe dann in Rente, habe eine Rente von 50.000 (und Einnahmen aus Vermietung & Kapital in beliebiger Höhe) und lande dann in der KVdR?

    Eine Rente von 50.000 €/Jahr ist recht stolz. Wie erreicht man die?


    Der Unterschied zwischen KVdR-Mitgliedern und freiwillig gesetzlich versicherten Rentnern liegt darin, daß die ersten "nur" von Rente, Betriebsrente und selbständiger Tätigkeit Krankenkassenbeitrag zahlen, die zweiten aber von allen Einkünften, etwa Kapitaleinkünften und Mieterträgen.


    Für beide Gruppen gilt aber: die Beitragsbemessungsgrenze ist der Deckel. Wer ohnehin schon Maximalbeitrag zahlt, für den stellt sich die Frage nicht, ob zusätzliche Einkünfte eventuell auch noch beitragspflichtig sind.

  • Schlicht Unwissenheit, oder die Hoffnung stirbt zuletzt:-) Ich habe versucht, mir für meine drei Renten (leider alle nicht so hoch und dummerweise auch alle unterschiedlich hinsichtlich der Sozialversicherungsbeiträge) eine Tabelle zu erstellen, und hatte zwar befürchtet, dass die Sozialversicherungsbeträge von beiden Teilen abgehen, aber wollte sichergehen. Es macht für die Rentenlücke einen Unterschied...

  • Eine Rente von 50.000 €/Jahr ist recht stolz. Wie erreicht man die?

    Ich habe nur Phantasiezahlen genannt die unter/über der Grenze liegen


    Der Unterschied zwischen KVdR-Mitgliedern und freiwillig gesetzlich versicherten Rentnern liegt darin, daß die ersten "nur" von Rente, Betriebsrente und selbständiger Tätigkeit Krankenkassenbeitrag zahlen, die zweiten aber von allen Einkünften, etwa Kapitaleinkünften und Mieterträgen.

    Danke, aber meine Frage (oder eigentlich die von loennermo ) war wie man da rein kommt und nicht was das bedeutet.