Hallo zusammen,
vermutlich ist das für Euch eine einfache Frage, aber ich finde dazu leider nichts ....
Durch das Alterseinküftegesetz werden bei meinem Renteneintritt später 90 % meines insgesamt zu erwartenden (Renten)einkommens besteuert werden. Wovon werden dann die prozentualen Sozialversicherungsbeträge, d.h. Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeitrag abgezogen (was ist der rechnerische Bezugspunkt)?
Vom gesamten Renteneinkommen, also den 100 % "Steuerbrutto"? Oder von den 90 %, die besteuert werden?