Hallo,
ich lege regelmäßig Festgeld für 5 Jahre bei der PBB an.
Bis jetzt habe ich alles immer so angelegt, dass die Zinserträge nicht jährlich ausgezahlt werden, sondern immer wieder mit angelegt werden (Zinseszinseffekt).
Jetzt habe ich das erste mal folgenden Satz gesehen, als ich wieder Festgeld anlegen wollte:
"die zinszahlung für den gesamten anlagezeitraum sowie die steuerliche erfassung erfolgt erst bei fälligkeit der festgeldbeträge am ende des anlagezeitraums (zinseszinseffekt)"
Beispiel: wenn ich im Jahr 2022 1-malig 50.000€ für 3% für 5 Jahre anlege, habe ich wenn ich mir jährlich die Zinsen auszahlen lasse pro Jahr 1.500€ Zinserträge, d.h. 1.000€ sind steuerfrei und 500€ muss ich versteuern.
Wenn ich den Zinseszinseffekt nutzen möchte und die Zinserträge mir nicht auszahlen lasse, sondern immer wieder anlegen lasse, habe ich dann im ersten Jahr 0€ Zinserträge die ich bei der Steuer angeben muss?
Ich verstehe es so: 2022 0€ Zinserträge, 2023 0€ Zinserträge, 2024 0€ Zinserträge, 2025 0€ Zinserträge, 2026 0€ Zinserträge und 2027 7.963,70€ Zinserträge, nur die 1.000€ Freibetrag für die ganzen Jahre 2022-2026 habe ich ja laut meiner Meinung nicht in Anspruch genommen, d.h. die sind weg und in 2027 habe ich nur 1.000€ Freibetrag und 6.963,70€ muss ich versteuern?
Oder habe ich einen Denkfehler?
Danke und Grüße
Chris