Festgeld PBB

  • Hallo,


    ich lege regelmäßig Festgeld für 5 Jahre bei der PBB an.

    Bis jetzt habe ich alles immer so angelegt, dass die Zinserträge nicht jährlich ausgezahlt werden, sondern immer wieder mit angelegt werden (Zinseszinseffekt).

    Jetzt habe ich das erste mal folgenden Satz gesehen, als ich wieder Festgeld anlegen wollte:

    "die zinszahlung für den gesamten anlagezeitraum sowie die steuerliche erfassung erfolgt erst bei fälligkeit der festgeldbeträge am ende des anlagezeitraums (zinseszinseffekt)"

    Beispiel: wenn ich im Jahr 2022 1-malig 50.000€ für 3% für 5 Jahre anlege, habe ich wenn ich mir jährlich die Zinsen auszahlen lasse pro Jahr 1.500€ Zinserträge, d.h. 1.000€ sind steuerfrei und 500€ muss ich versteuern.

    Wenn ich den Zinseszinseffekt nutzen möchte und die Zinserträge mir nicht auszahlen lasse, sondern immer wieder anlegen lasse, habe ich dann im ersten Jahr 0€ Zinserträge die ich bei der Steuer angeben muss?

    Ich verstehe es so: 2022 0€ Zinserträge, 2023 0€ Zinserträge, 2024 0€ Zinserträge, 2025 0€ Zinserträge, 2026 0€ Zinserträge und 2027 7.963,70€ Zinserträge, nur die 1.000€ Freibetrag für die ganzen Jahre 2022-2026 habe ich ja laut meiner Meinung nicht in Anspruch genommen, d.h. die sind weg und in 2027 habe ich nur 1.000€ Freibetrag und 6.963,70€ muss ich versteuern?

    Oder habe ich einen Denkfehler?


    Danke und Grüße

    Chris

  • Das stimmt im Prinzip schon.

    Wenn Du 2022-2026 keine anderen Erträge hast, verschenkst Du den Freibetrag.

    dann ist ja eigentlich das sich jährlich Auszahlen lassen, besser. Das mit dem Zinseszins ist ja dann absoluter Schwachsinn....

    1365€ ca. wären das wenn man sich die Zinsen jährlich auszahlen lässt, nach Steuern.

    1365x5=ca. 6825€

    Wenn man den Zinseszins nutzt:

    6.083€ ca. nach Steuern

  • Der Zinseszinseffekt lohnt sich, wenn man seinen Freibetrag schon anderweitig ausgeschöpft hat.

    Oder wenn du bei der Auszahlung arbeitslos oder Rentner bist, und die Auszahlung mit einem geringen Einkommen steuerlich ausgleichen kannst.

  • Bist du sicher, dass du dich nicht einfach verklickt hast. Laut Bedingungen kann man ab 2 Jahren Laufzeit wählen.


    Oh sorry. Frage falsch gelesen.


    Ja. das ist so, dass alles erst zum Ende der Laufzeit ausgezahlt wird. Und ja, dadurch kannst du nur im Jahr der Auszahlung den Freibetrag nutzen.

  • Zinseszins ist eins.

    Freibetrag ist etwas anderes.


    Du hast eine Anlage gekauft, bei der der Zinseszins quasi eingebaut ist. Wenn das Deine einzige Zinsanlage ist, verschenkst Du den Freibetrag.


    Es gibt auch Festgeldanlagen, bei denen der Zins jährlich ausbezahlt (und versteuert oder verfreibetragt wird) wird. Wenn Du diesen Zins dann nicht verbrauchst, sondern selber wieder anlegst, bekommst Du natürlich auch einen Zinseszins. Das ist aber halt eine gewisse Mühe, denn Du mußt die Zinszahlungen jährlich selber weiter anlegen.


    Bei Leuten, die auf "Festgeldtreppe" stehen, erfolgt das quasi automatisch. Die kaufen immer Festgelder (mit Zinsauszahlung) für 5 Jahre, die Zinsen, die jährlich anfallen, werden dem Geld zugeschlagen, das gerade fällig war und mit diesem dann verlängert. So hast Du dann auch einen Zinseszins.

  • Ich hatte bei NIBC-direct auch Festgeld angelegt. Da war es so, das jedes Jahr die Zinsen den Anlagebetrag zugeschlagen wurden. Diese Zinsen werden jedes Jahr steuerpflichtig. Also wurden auch jedes Jahr Freibetrag verbraucht.

    Ich fand das so ok. Bei mir war es also so, dass bei Auszahlung nur die Zinsen des letzten Jahres

    steuerlich lelevant waren.

    Gruß


    Altsachse

  • So müsste es auch in dem geschilderten Fall sein. Maßgeblich ist der Zufluss und das ist der Zeitpunkt, in dem die Zinsen gutgeschrieben werden. Steuerlich also gehupft wie gesprungen.

  • Aber du bestätigst doch in Beitrag #9 selbst, dass das gar nicht der Fall ist.


    Zinseszinseffekt setzt voraus, dass die Zinsen nach einem Jahr gutgeschrieben und dann mitverzinst werden. In der Konstellation sind die Zinsen im Jahr der Gutschrift zu versteuern, nicht am Ende der Laufzeit. So ist das bei pbb, so kennst du das von NIBC und so handhabt es z. B. auch die ING, wo auch bei einjährigen Anlagen zum Jahresende die bis dahin aufgelaufenen Zinsen gutgeschrieben (und versteuert) werden.

  • Es wird sich bei dem von der pbb angebotenen Festgeld wie mit einem abgezinsten Sparbrief verhalten. Die Zinsen und Zinseszinsen werden ermittelt und am Ende der Laufzeit gutgeschrieben bzw. ausgezahlt, sodass diese tatsächlich nur in diesem Jahr zu versteuern sind.


    edit: wenn der TE das jetzt so schon länere Zeit betreibt sollte er ja eigentlich auch schon die ersten Steerbescheinigungen der pbb erhalten haben. Wenn er die thes. Variante gewählt haben sollte, dürften keine Kapitalerträge angefallen sein, da die Zinsen bisher nicht gutgeschrieben wurden, sofern die Anlagen noch nicht ausgelaufen sind.

  • Nein, die Zinsen werden auch in der zweiten Variante dem Festgeldkonto jährlich gutgeschrieben. Der Unterschied ist, dass die Zinsen in der einen Variante dem Tagesgeldkonto gutgeschrieben werden und darüber verfügt werden kann, in der anderen Variante werden sie dem Festgeldkonto gutgeschrieben, erhöhen den Anlagebetrag, werden für die restliche Laufzeit mitverzinst und sind erst am Ende der Laufzeit verfügbar. In beiden Fällen fließen die Zinsen steuerlich zum jährlichen Zinstermin zu und werden zu diesem Zeitpunkt versteuert. Steuerlich macht es keinen Unterschied.

  • Nein, die Zinsen werden auch in der zweiten Variante dem Festgeldkonto jährlich gutgeschrieben. Der Unterschied ist, dass die Zinsen in der einen Variante dem Tagesgeldkonto gutgeschrieben werden und darüber verfügt werden kann, in der anderen Variante werden sie dem Festgeldkonto gutgeschrieben, erhöhen den Anlagebetrag und werden für die restliche Laufzeit mitverzinst und sind erst am Ende der Laufzeit verfügbar. In beiden Fällen fließen die Zinsen zum jährlichen Zinstermin zu und werden zu diesem Zeitpunkt versteuert. Steuerlich macht es keinen Unterschied.

    Ich verstehe nicht wieso du dich so dagegen stellst dass es auch anders sein kann.

    Ja, ein normales Festgeld arbeitet wie von dir beschrieben.

    Die pbb weist aber ganz klar selbst in ihren Bedingungen darauf hin, dass erst zum Ende der Laufzeit Steuern fällig werden.


    edit: vielleicht wird in Wirklichkeit sogar ein abgezinster Sparbrief von der pbb hinterlegt.

  • Sorry, habe ich nicht gelesen. Aber dann machen die es schlicht und einfach falsch. Die Zinsen gelten mit Gutschrift als zugeflossen, nicht erst bei Verfügbarkeit oder Auszahlung, und zu diesem Zeitpunkt muss die Kapitalertragsteuer einbehalten und abgeführt werden. Es liegt nicht in der Macht der Bank, das anders zu machen.

  • Aber dann machen die es schlicht und einfach falsch. Die Zinsen gelten mit Gutschrift als zugeflossen, nicht erst bei Verfügbarkeit oder Auszahlung

    Das ist es ja. In dem eingefügten Auszug der Bedingungen steht ja ebenfalls, dass die Zinsen erst zum Laufzeitende gutgeschrieben werden.