Steht uns Wohngeld zu?

  • Hallo ihr Lieben,


    Ich hab eine Frage und zwar habe ich einige Jahre alg2 bekommen. 2020 wurde ich dann schwanger und das jobcenter meinte zu mir ich solle Wohngeld und kinderzuschlag für meine zwei anderen Kinder beantragen und habe dies von der schwangerschaft bis jetzt, fast 3 Jahre, bekommen. Nun ist meine Elternzeit vorbei und meine Frage ist, bekomme ich trotzdem noch Wohngeld obwohl ich nicht arbeiten gehe, mein Mann aber schon?. (versichert sind wir alle über ihn)


    Wir sind verheiratet, haben 3 Kinder, ich keine Arbeit (mal dahin gestellt warum ich jetzt nicht arbeite), mein Mann hat vollzeit Arbeit. Rutsche ich jetzt wieder in alg2/Bürgergeld rein?

  • Janine 92

    Hat den Titel des Themas von „Steht und Wohngeld zu?“ zu „Steht uns Wohngeld zu?“ geändert.
  • Damals hat das jobcenter mich aufgefordert Wohngeld und kinderzuschlag zu beantragen, obwohl ich arbeitslos auch da schon war, aber schwanger. Nun weiß ich nicht was das jobcenter sagt.

  • Bis wann ist das Wohngeld denn noch bewilligt?

    Ich würde einfach die Weitergewährung beantragen.


    Wenn die einen ans Jobcenter verweisen, dann muss man weitersehen.

    Ja das haben wir jetzt auch gemacht, weil das Wohngeld jetzt neu beantragt werden musste. Wir warten jetzt auf Antwort von der Wohngeld Stelle. Ich dachte nur das jemand ahnung hat bei unserer aktuellen Situation.

  • Weil jeder von uns Eure Einkommensituation genau kennt, oder wie kommst Du darauf, dass Jemand einfach so aus der Hüfte weiß ob Euch Wohngeld zusteht?:rolleyes:

    Es geht um die Situation, verheiratet, einer davon vollzeit arbeiten, einer arbeitslos, 3 Kinder. Wusste nicht das dass finanzielle da ausschlaggebend ist. Weil finanziell hatten wir das volle Wohngeld und den vollen Satz kinderzuschlag bekommen. Dachte einer weiß ob die mich, weil ich arbeitslos bin und nun aus der elternzeit raus bin wieder ans Jobcenter zurück geschickt werde oder wir trotzdem Wohngeld und KiZu bekommen.

  • Eine Ehe ist eine Bedarfsgemeinschaft. Da zählt das gesamte Familieneinkommen. Könnte ja (theoretisch) sein, dass Dein Mann so gut verdient, dass Euch gar kein WG mehr zusteht.

    Bei den Kindern kommt es auch noch darauf an, ob es Eure gemeinsamen Kinder oder ob da noch ein anderer Vater eine Rolle spielt (Unterhaltspflicht gegenüber den Kindern, ggf. muss das Jugendamt in Vorleistung gehen).

    All das gehört zum Familieneinkommen dazu. So einfach mal eben eine pauschale Aussage zu treffen ist es eben nicht.

    Woher soll das hier Jemand genau wissen, wie sich Eure Situation genau darstellt?:/

    Daher war der Rat von Referat Janders schon ganz richtig.

    Erstmal weiter beantragen und dann sehen was dabei herauskommt.

  • Ohne konkrete Angaben zum Brutto-Einkommen des Mannes und zur Miete kann man tatsächlich nichts Konkretes dazu sagen.


    Mit der jüngsten Wohngeldreform ist die Leistungshöhe vielerorts deutlich gestiegen. Da Ihr bis dato bereits mit Wohngeld und Kinderzuschlag "gut" ausgekommen zu sein scheint, würde ich annehmen, dass das auch weiterhin der Fall ist.


    Das bloße Ende der Elternzeit ist m. E. egal für einen etwaigen Wohngeldanspruch.