Pilotenstreik - Muss die Fluggesellschaft die Hotelkosten übernehmen?

  • Durch einen angekündigten Streik der eigenen Piloten hat sich unser Rückflug mit FlyTAP aus Lissabon um einen Tag verzögert.
    Ein Streik wird soweit ich mit kundig gemacht habe als "höhere Gewalt" eingestuft; ein Entschädigungsanspruch steht mir offenbar damit nicht zu.
    Wie verhält es sich aber mit meinem "Betreuungsanspruch" gegenüber der Fluggesellschaft? Muss sie zumindest meine Hotel- u. Taxikosten übernehmen? Oder ist mit Betreuungsanspruch nur die reine Fürsorge vor Ort am Flughafen selbst (Getränke ect.) gemeint?

  • Ich habe gehört dass die Kosten erstattet werden. jedoch ist es sicherlich von gesellschaft zu gesellschaft anders


    Ein Streik, auch in der eigenen Flotte, zählt als 'außergewöhnlicher Umstand (im Volksmund: 'höhere Gewalt') im Sinne der 'Europäischen Fluggastrechteverordnung, der VO (EG) 261/2004. Daraus lassen sich zwei Sachen ableiten:
    1. Die Airline muß keine entfernungsabhängige Ausgleichsleistung an den Passagier zahlen, wenn es zu einer entsprechenden großen Verspätung von über drei Stunden, einer Annullierung oder einer Nichtbeforderung kommt.
    2. Auch in Fällen 'außergewöhnlicher Umstände' sind alle Airlines gem. der vorgenannten Rechtsovrschrift verpflichtet, den Passagieren Betreuungs- und Unterstützungsleistungen zu gewähren, wozu u. a. auch Hotelübernachtungen gehören.
    Und dieses Recht ist nicht von Gesellschaft zu Gesellschaft anders.

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)