Test private Haftpflichtvers vom 13.5.15 Saidi Sulilatu

  • Hallo,
    das aufgeführte Beispiel mit der Doppelhaushälfte die nach schwerem Unwetter in Bewegung
    gerät und teilweise auch das Gebäude des Nachbarn schädigt und dann meine PHV den Schaden
    des Nachbarn reguliert ist erklärungs bedürftig.Wo liegt denn mein Verschulden für eine Haftung?
    Soltte mein Nachbar entsprechende Ansprüche stellen wird mein Versicherer prüfen ob und warum ich
    hafte oder die ungerechtfertigten Ansprüche ablehnen,denn auch das gehört zum Versicherungsschutz der HV.
    Die Schäden an den Gebäuden oder an Hausrat wären über die erweiterte ElementarschadenVers der Wohn-,
    bzw. Hausratvers abgedeckt
    Gruß
    trumpet

  • Hallo trumpet,


    da die Autoren nicht antworten, will ich es versuchen.


    Leider wird in vielen Diskussionen und auch im Finanztip- Artikel die private Haftpflichtversicherung (PHV) nur unter dem Aspekt "Was zahlt die Versicherung?" betrachtet. Dabei sollte besser danach beurteilt werden, "Was leistet die Versicherung?"
    Nach den unverbindlichen Empfehlungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) umfasst der Versicherungsschutz (in etwas altertümlicher Sprache):
    ".. die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche und die Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen." (Ziff. 5.1 AHB 2012)


    Man beachte die Reihenfolge; als erstes ist die PHV eine Teil- Rechtsschutzversicherung für gegen mich erhobene Ansprüche. Die Versicherung führt und bezahlt im Bedarfsfall den Prozess. Und nur, wenn die Ansprüche berechtigt sind, zahlt die Versicherung dem Geschädigten den Schadenersatz. Über die angemessene Höhe streitet sie dann auch mit dem Geschädigten, das muss ich nicht selbst machen.


    Die gesetzlichen Schadenersatzansprüche nach § 823 BGB sind zwar die häufigste Anspruchsgrundlage wegen fahrlässiger Schadenverursachung. Es gibt aber einen ganzen "Zoo" weiterer gesetzlicher Bestimmungen, u.a. auch verschuldensunabhängige Anspruchsgrundlagen, wo die reine Kausalität zwischen meinen Handlungen oder Unterlassungen und dem Schaden für eine Haftung ausreichen.


    Das inzwischen im Artikel wohl gelöschte Beispiel mit der Doppelhaushälfte könnte(!) so ein Beispiel sein, wo verschuldensunabhängig nach § 906 BGB gehaftet werden muss. Da kommt es aber sehr auf den Einzelfall an. Ich muss aber als Versicherungsnehmer einer PHV nicht einige Semester Jura studieren, um dass zu verstehen. Hier greift die wichtigste Leistung des PHV- Versicherers (s.o.).


    Es würde den Rahmen eines Forenbeitrages sprengen, hier eine sachgerechte und für Laien verständliche Darstellung aller wichtigen Leistungen einer PHV aufzuführen. Deshalb hier nur noch einige Bemerkungen zu gröberen Schnitzern im Artikel vom 13.05.2015 (in der heutigen Fassung):


    Das Beispiel mit dem Ball spielenden Kind und der Glasscheibe ist sehr komplex, m.E. für den Einstieg in das Thema zu komplex. Es könnte z.B. auch sein, dass nach der reinen Rechtslage der Nachbar auf seinem Schaden sitzen bleibt. Wer das um der lieben Nachbarschaft willen vermeiden will, sollte eine sog. Deckung für nicht deliktfähige Kinder mit kaufen. Um das verständlich auszuführen, wäre aber ein extra Beitrag sinnvoll.


    Das Laufen über eine rote Ampel kann als (bedingt) vorsätzlich betrachtet werden Beim (vollendeten) Vorsatz leistet der Versicherer garantiert nicht. Alles andere ist wieder Frage des Einzelfalles. Also besser nicht bei Rot über die Ampel gehen und für den Artikel ein sehr schlechtes Einstiegsbeispiel.


    Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt in aller Regel nicht die Schäden ab, die der Inhaber oder ein Arbeitnehmer dem Unternehmen als Rechtssubjekt zufügen. Für die Arbeitnehmer gilt das sog. Haftungsprivileg - ein ganz anderes Thema. Wenn aber Privatpersonen mit einer PHV nebenberuflich gewerblich oder freiberuflich tätig sind, sind die Haftungsansprüche aus diesen Tätigkeiten im Regelfall - es gibt Ausnahmen - nicht über die PHV gedeckt.


    "Sie fahren mit dem Auto einen Familienvater an..." Wie weiter unten richtig ausgeführt, deckt die PHV keine Schäden aus dem Gebrauch eines KfZ ab. Liebe Autoren, was soll also dieses Beispiel?


    Aber trotz aller Kritik am Artikel; eine private Haftpflichtversicherung ist ein absolutes Muss.


    Gruß Pumphut

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    Saidi ist derzeit im Urlaub. ich gebe ihm gerne Bescheid, wenn er wieder da ist.