Hallo,
ist ein Kombikredit (Bausparvertrag + Vorausdarlehen) ein "verbundenes Geschäft"?
Wenn ja, muss in der Widerrufsbelehrung explizit darauf hingewiesen werden?
Danke und viele Grüße
Hallo,
ist ein Kombikredit (Bausparvertrag + Vorausdarlehen) ein "verbundenes Geschäft"?
Wenn ja, muss in der Widerrufsbelehrung explizit darauf hingewiesen werden?
Danke und viele Grüße
Hi,
die Frage ist m.E. ja eher, will man so etwas machen oder will man so etwas nicht machen? Ob das ein verbundenes Geschäft ist, ist doch zweitrangig!?
Gruß