Santander Bank Kreditgebühren

  • Hallo zusammen. Nun habe ich mich endlich, nach intensiven Lesen, hier angemeldet und hoffe auf eine beruhigende Antwort.


    Es geht um die Kreditgebühren der Santander Bank. Im November letzten Jahres schickte ich das erste Musterschreiben dort hin. Kurze Zeit später bekam ich ein Schreiben das sie aus Kulanz die bis dato nicht verjährten Gebühren zurückzahlen, ich sollte mich aber noch gedulden und bräuchte keinen Anwalt einschalten. Da man überall las, dass dieses Schreiben mit Vorsicht zu genießen sei, schaltete ich Mitte Dezember einen Anwalt ein. Der war auch der Meinung das dies ganz nach Verzögerungstaktik aussähe, schrieb eine letzte Aufforderung an die Bank und forderte bei nicht Einhaltung des Termins die Erklärung über den "Verzicht der Einrede der Verjährung".
    So und dann tat sich nichts mehr. Ein paar Tage vor dem 31.12.2014 rief ich den Anwalt nochmals an und der sagte mir dann plötzlich, was die Bank mir geschickt hätte würde ausreichen. Bis heute ist allerdings nichts zurück gezahlt worden. Nun hat der Anwalt Klage eingereicht, bezeichnete in der Klageschrift dieses Kulanzschreiben als "Verzicht der Einrede der Verjährung" und sagte mir ich hätte im Dezember noch kein Rechtsschutzbedürfnis gehabt.



    Hat so etwas vergleichbares hier schon jemand gehabt, ich fürchte dauernd der Anwalt hat einen Fehler gemacht. Was könnte ich in einem solchen Fall tun?

  • Zwischen "Verzögerungstaktik" und "Standardschreiben ist/war ausreichend" sowie "Klage jetzt" besteht ja zunächst kein Widerspruch:


    a)"Verzögerungstaktik" ist eine reine Behauptung ohne juristischen Wert,da so etwas nicht verboten ist.
    b)"Standardschreiben ist/war ausreichend" ist juristisch umstritten:ich habe diesbezüglich über meine Rechtsschutzversicherung mit drei(!!) Anwälten gesprochen.Zwei bejahten,daß das Standradschreiben ausreiche,einer verneinte dies.
    Meine eigene --seit Dezember tätige Fachanwältin--hat ebenfalls verneint,daß das Standardschreiben ausreiche!!
    c)die "Klage jetzt" erscheint mir sinnvoll und bei der Argumentation Deines Anwalts mußt Du IMMER an den Adressaten denken,denn die Santander wird(das hat sie bei mir auch getan) ihrerseits Dir gegenüber immer sagen,daß ihr Schreiben ausgereicht habe und Du kein Rechtsschutzbedürfnis generell(wird die Bank sagen)bzw.bis zum 31.12.2014(hat Dein Anwalt Dir gesagt)gehabt hättest.


    Fazit:Du und ich sind keine Juristen,wir können diese eher formalen Aspekte nicht zuverlässig beurteilen.
    Ich habe gestern in diesem Zusammenhang in dem "dicken langen"(fast 630 Seiten)Thread einen Mitbetroffenen auf ein dazu passendes Urteil und die Anwaltskanzlei,die dieses erstritten hat,hingewiesen.Schau dort nach,kopiere den diesbezüglichen Text von der Homepage der Kanzlei(Lenne in Leverkusen)und laß dies Deinem Anwalt zukommen,wenn es notwendig wird.

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort, dann gehe ich mal auf die Suche nach dem Text . Werde wenn es erwünscht ist hier weiter berichten.

  • @IanAnderson2
    Vielen Dank, habe es gefunden. Das einzige was mich noch beunruhigt ist dieser Satz:


    "In dem zugrundeliegenden Fall hatte die Targobank gegenüber unseren Mandanten mit Schreiben von November 2014 auf die Einrede der Verjährung verzichtet"


    Das hat ja die Santander Bank bei mir nicht gemacht, es sei denn im obigen Satz ist der Kulanzbrief gemeint.
    Das erkenne ich daraus jetzt nicht. Vielleicht bin ich aber auch einfach nur begriffsstutzig.

  • Diese Frage kann ich Dir beim besten Willen nicht beantworten,daher würde ich an Deiner Stelle mal bei RA Krohn von RAe Lenne anrufen.


    Ich meine mich aber entsinnen zu können,daß die Targo Bank ein dem der Santander sehr ähnliches "Standardschreiben" zu diesem Thema verschickt hat.


    Als dessen Inhalt ob seiner Verbindlichkeit für den einzelnen angezweifelt wurde,haben Sie öffentlichkeitswirksam den Inhalt auf ihrer Homepage wiederholt,was natürlich juristisch ohne Wert für den einzelnen Betroffenen ist.


    Wie gesagt:auf meine diesbezüglichen Nachfragen haben zwei(von vier)Anwälten die Verbindlichkeit des so erklärten Verzichts auf die Einrede der Verjährung bejaht und zwei nicht.


    Mache es doch so wie von mir angeregt:kopiere den Text von der Homepage und schicke ihn als Frage(!!!) an Deinen Anwalt.Es ist dessen Aufgabe,dies für Dich zu klären,aber erst dann,wenn es relevant wird,was es ja (noch)nicht ist.


    DU bist NICHT der Jurist.Dazu kommt noch,daß viele Anwälte sich wie Gott und Kaiser fühlen und gebärden und es nicht mögen,wenn der Mandant sich in IHRE Mandatsführung einmischt.


    Also immer sachte...........

  • Okay Du hast ja Recht ist aber gar nicht so leicht wenn es um so viel Geld geht . Ich trinke dann mal noch einen Tee und warte ab. Melde mich aber wieder wenn es Neues zu berichten gibt.


    Vielen Dank nochmals

  • Kurze Info: Santander hat laut Anwalt 1 von 3 KG Gebühren gezahlt ohne Zinsen. Anwalt hat seine Gebühren abgezogen, da bleibt erstmal nicht wirklich viel übrig.Bin ja gespannt wie es weiter geht.