fehlerhafte Widerrufsbelehrung

  • Hallo , ich habe zusammen mit meinem Bruder im Jahr 2008 einen Darlehensvertrag geschlossen, dessen Widerrufsbelehrung vom Anwalt der Verbraucherzentrale sowie einem weiteren Anwalt für Bankenrecht als fehlerhaft eingestuft wurde und ich den Widerruf erklären kann.
    Leider zahlt meine Rechtschutzversicherung nicht .
    Von meiner Hausbank habe ich nach Bitte um Prüfung des Darlehensvertrages eine Abfuhr erhalten..so nach dem Motto,dass die Widerrufsbelehrung korrekt sei und ich mir einen nicht zustehenden wirtschatlichen Vorteil erzielen will.Die Ausübung des Widerrufsrechtes ist rechtmissbräuchlich und treuwidrig.


    Unabhängig davon habe ich aber ein Angebot für ein Forwarddarlehen ab Beendigung der Zinsbindung in 3 Jahren erhalten, welches sehr interessant war.


    Nun habe ich natürlich die Möglichkeit den Widerruf auf eigene Kosten zu erklären oder lt. Anwalt kann ich diesen erst einmal androhen um zu sehen, wie die Bank darauf reagiert.


    Leider ist die Anschlussfinanzierung derzeit nicht so einfach, obwohl ich auch einen Vermittler mit dieser Angelegenheit beauftragt habe.Lt. diesem weigern sich vielen Banken einen Kunden zu nehmen, der " Stress " durch den Widerrufsjoker verursacht, obwohl wir 2 gute Gehälter dem entgegen setzten können.


    Nun meine Frage : Soll ich erst einmal das günstige Forwarddarlehen annehmen und dann erst einmal gegen die Widerrufbelehrung des jetzigen Vertrages angehen ( Zinsen steigen ja leider wieder ) oder wie würdet ihr da vorgehen ?
    Ich gestehe, dass mir diese Sache doch sehr viele schlaflose Nächte bereitet und ich nicht weiß, wie ich am besten vorgehen.Leider finde ich in der Community keine hilfreichen Tips oder wenig Hinweise auf erfolgreiche Widerrufer.


    Danke für Eure Einschätzung und Antworten

  • Mein Vater hat ungefähr den gleichen Fall. Die Bank will eine Vorfälligkeitsentschädigung von 64.000€ haben. Laut Anwalt ist der Vertrag fehlerhaft. Ich hab mal mit nem Rechner selber ausgerechnet, was die Bank verlangen könnte (54.000€). Er wird jetzt den Weg mit Anwalten gehen, auch wenn 2000€ Kosten auf ihn kommen.


    Ich werde berichten was draus wird. Natürlich bin ich auch über weitere Erfahrungen von Ihnen und anderen gespannt.


    Gruß

  • Leider komme ich bei meiner Bank auf nach dem 2.Schreiben nicht weiter.Die Widerrufsbelehrung wäre korrekt.Da ich keine RSV habe werde ich wohl nicht den gerichtlichen Weg einschlagen und mich gescdhlagen geben in der Hoffnung, daß in naher Zukunft eine Entscheidung vom BGH fallen wird,
    Nun möchte ich nach wie wor von den günstigen Zinsen profitierne und stehe wie anfangs des Jahres da, dass mir meine BAnk ein Angebot für ein weiters Annuitätsdarlehen ab Julii 2018 anbietet.


    Und nun kommt meine Unsicherheit. 2025 wäre alles getilgt


    Angebot 1 : 2018-2025 (Ablauf-alles getilgt zu einem höheren Zinssatz ) --> 2,04 %
    Angebot 2: 2018 - 2023 zu einem festen Zinssatz, der dann für die Restlaufzeit von 20 Monaten bei einer Restsumme von ca. 20.000 € neu verhandelt werden muss --> 1,85 %


    Bei beiden Angeboten habe ich eine 5000 € Sondertilgung.


    Soll ich Angebot 2 mit der Option wählen im ungünstigsten Fall bei einem höhrem Zinssatz nach meinen Berechnungen max. noch ca. 1500 € Zinsen mehr zu zahlen - aber könnte evtl.die " verbleibende " Summe der 20.000 € durch Sonderzahlungen oder evtl. Ersparnisse getilgt haben


    Oder nehme ich das Angebot 1 an und habe ab 2018 in 7 Jahren alles erledigt ?


    Ich freue mich auf Angregungen von Euch da ich doch auch bzgl. Zinsbindung jetzt schon meine negativen Erfahrungen gemacht habe.


    Danke für Eure Unterstützung.