Abgeltungssteuer

  • Hallo allerseits,
    ich habe 1995 einen BHW-Bausparvertrag abgeschlossen.
    Im letzen Jahr habe ich ide Option gezogen, keinen Kredit in Anspruch zu nehmen, sondern stattdessen die Einzahlungen bzw. das Guthaben seit 1995 mit einem zusätzlichen Zins von einem Prozentpunkt nachzuverzinsen.
    Jetzt habe ich den Konotauszug (selbstverständlich auch mit Kündigung des Bausparvertrages seitens BHW, weil die Bausparsumme ja voll erreicht sei) erhalten. Hier wurde die Abgeltungssteuer auf Basis der kompletten Einmalzinszahlung in 2014 abgeführt. Nun meine Frage:
    Darf die Abgeltungssteuer auf die Zinsen für das jeweilige Guthaben der Jahre 1995 bis 2008 überhaupt abgeführt werden. Mein Verständnis ist, das Abgeltungssteuer nur für die Zinsen für das Guthaben der Jahre 2009 bis 2014 der Abgeltungssteuer unterliegt?


    Vielen Dank für eine Antwort schon einmal im Voraus

  • Bei privaten Vermögenseinkünften kommt es auf den Zufluss an.
    Wenn Dir die Zinsen in 2015 erst gutgeschrieben worden sind, hast Du auch in 2015 erst den Zufluss.


    Dabei spielt es keine Rolle, dass die Bemessungsgrundlage für die Höhe dieses Zuflusses in die Vergangenheit zurückreicht.
    Insoweit erfolgte der Abzug der Abgeltungssteuer zutreffend.


    Etwas anderes würde gelten, wenn Dir die Zinsboni bereits in den zurückliegenden Jahren gutgeschrieben worden wären.
    Dann wären sie davon ausgenommen gewesen. Aber so wie der Fall bei Dir liegt, musst Du den Zufluss in 2015 in voller Höhe versteuern.

  • Danke muc,
    § 11 EStG habe ich auch dran gedacht, aber dann müssten realisierte Gewinne aus Fonds/Aktien, die ich vor 2009, zB 2005 gekauft und in zB 2014 verkauft habe, auch mit der Abgeltungssteuer belegt werden, da das Geld erst in 2014 zugeflossen ist? Dem ist aber doch nicht so, oder?

  • stefan2015: Steuergesetze müssen nicht logisch oder konsistent sein. Sie müssen nur in Kraft sein.


    :)


    Du hast völlig recht, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird. Das hängt jedoch mit der Historie zusammen.
    Früher waren Wertpapier-Kursgewinne dann steuerfrei, wenn der Steuerpflichtige die Papiere im Privatvermögen hatte und sie mindestens über 12 Monate gehalten hat. Das war die sogenannte "Spekulationsfrist". Der "böse Spekulant", der morgens um 09:00 Uhr eine Aktie kauft und gleich um 10:30 Uhr sie mit "Riesengewinn" abstößt, der sollte immer schon besteuert werden.


    Der brave Aktiensparer, der seiner Siemens- oder BMW-Aktie über viele Jahre die Treue gehalten hat, der sollte seinen Kursgewinn - falls er doch eines Tages verkauft - steuerfrei behalten dürfen.


    Wie wir alle wissen, sind die guten alten Zeiten seit 01.01.2009 vorbei.


    Es gibt keine Spekulationsfrist mehr. Jeder Gewinn wird besteuert. Allerdings kennt der Gesetzgeber auch so etwas wie "Vertrauensschutz". Blöd, dass das Verfassungsgericht das so ausgeurteilt hat.


    Und deswegen konnten sie bei der Einführung der Abgeltungssteuer die Regelung nicht sofort flächendeckend einführen. Jetzt gibt es also sogenannte "Altbestände", d.h. Wertpapiere, deren Eigentümer diese VOR dem 31.12.2008 erworben haben. Und es gibt die Wertpapiere mit Anschaffungsdatum ab 01.01.2009.


    Beim Altbestand gilt immer noch die alte Regelung: Kursgewinne sind steuerfrei. Bei späteren Käufen gilt die neue Regelung.

  • Hallo liebe Community,


    ich bin kurz davor für meine Kinder einen Sparplan abzuschließen.
    Nun stellt sich mir bzgl. der Abgeltungssteuer allerdings eine Frage.


    Am Ende des Sparplans würden auf dem Konto, nach aktueller Verzinsung 6966 € zusammenkommen.
    Die Abgeltungssteuer muss laut Beraterangaben erst bezahlt werden, sobald ich eine Auszahlung veranlasse.


    Bei einer Laufzeit von 18 Jahren sollen monatlichen 25€ eingezahlt werden.
    Das heißt also, dass ich 5400€ selber eingezahlt und 1566€ Zinsen erhalten habe.


    Wenn ich das jetzt richtig verstehe, müsste ich dann auf die 1566€ die Abgelltungssteuer zahlen,
    außer ich habe einen Freistellungsauftrag definiert oder?


    Weil die Höhe des Freibetrags bei meiner Frau und mir 1602€ beträgt und wir auch noch andere Geldanlagen haben,
    bei denen diese Grenze schon ausgereizt ist, müsste wir doch die volle Abgelltungssteuer zahlen oder?


    Wie hoch wäre diese?


    Besteht vielleicht auch die Möglichkeit den Sparplan, sobald wir uns dazu entschließen unseren Kindern das Geld zu überlassen,
    auf diese "überschreiben?
    Wenn ja, würde doch der Freibetrag des Kindes greifen oder?


    Ich hoffe es kann mir von euch jemand weiterhelfen.


    LG
    MM_1984

  • Hallo,


    zunächst mal müssten wir wissen um welches Produkt es sich hier handelt. Sparplan ist etwas allgemein.


    Abgeltungssteuer nur bei Auszahlung kommt mit etwas komisch vor. Meinst Du vielleicht einen Banksparplan mit einer geringen laufenden Verzinsung und einem großen Bonus am Laufzeitende?
    Dann käme der Großteil der Abgeltungssteuer tatsächlich erst bei Auszahlung des Bonus am Laufzeitende zum tragen.


    Die Abgeltungssteuer beträgt 25% zzgl. Soli und eventueller Kirchensteuer.
    Ist der persönliche Steuersatz niedriger, kann diese Steuer über eine Steuererklärung zurück geholt werden, auch wenn die 801 € überschritten sind oder wenn kein Freistellungsauftrag vorhanden war.


    Wenn Ihr die 1.602 € schon überschritten habt, wäre eine Anlage des Kontos auf das Kind empfehlenswert, da hier der Freibetrag noch ausgenutzt werden kann. Ihr gebt zwar dann zunehmend die Kontrolle über das Geld ab, weil es zivilrechtlich dem Kind gehört, bei den von Dir beschriebenen Beträgen finde ich das aber nicht so schlimm.


    Ob solche speziellen Kindersparprodukte eine unter Kosten/Renditegesichtspunkten sinnvolle Investion sind, steht allerdings auf einem anderen Blatt (siehe den Beitrag von @muc )

  • Hallo Raphael und weiterhin auch liebe Community


    wenn Du dir das mal anscheun möchtest, es geht um dieses Produkt.


    https://angebot.cosmosdirekt.d…/der-kinder-sparplan.html



    Man hat mir an der Hotline gesagt, dass ich einen Freistellungsautrag erst unmittelbar vor der Auszahlung beantragen muss. Die Abgeltungssteuer soll erst zu diesem Zeitpunkt greifen, also nicht auf die laufenden Zinsen.


    Leider kann ich diesen Sparplan nur auf mich und nicht auf den Namen meiner Kinder abschließen.


    Ist meine Annahme den richtig, dass wenn ich keinen Freistellungsauftrag definiere, bzw. das Limit schon ausgeschöpfte habe, auf die Zinsen die sich in den 18 Jahre angesammelt habe, die volle Abgestellungssteuer von 25% zzgl. Soli zahlen muss? Also würden von den 1566€ Zinsen schonmal mindestens 25 % (391,50€) flöten gehen?


    Ich hoffe auf eine guten Austausch.


    LG
    MM_1984

  • Jetzt ist es mir klar, es handelt sich um eine private Rentenversicherung und die läuft natürlich auf denjenigen der es abschliesst.


    Ich frage mich allerdings warum man das unter dem Deckmantel des Kindersparens macht. Vermutlich ein Marketinggag weil eine private Rentenversicherung eher "langweilig" ist und Kindersparen total in.


    Ich persönlich finde das Produkt nicht so wahnsinnig "knusper" aber habe schon schlimmeres gesehen. Die Verzinsung ist nur die ersten 3 Jahre gut, danach variabel. D.h. die kann nach 4 Jahren bei 0,01% sein (reine Fiktion).
    Ich vermute, dass der Vertrag unter § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG fällt und somit tatsächlich erst bei Auszahlung versteuert wird, bzw. nach Vollendung des 60. Lebensjahres und 12 Jahren Laufzeit der Gesamtertrag nur zur Hälfte.


    Aber wer weiß schon wie in 18 Jahren hier die Rechtslage ist und wie Ihre Kapitalerträge im Jahr der Auszahlung dann aussehen.

  • besten Dank Raphael !


    Ist den, nach aktueller Rechtslage, die Rechnung die ich oben aufgestellt habe richtig (mit der Abgeltungssteuer auf die angenommen Zinsen) ?


    Sollte. dein fiktives Szenario nach den drei Jahren passieren, habe ich ja noch die Möglichkeit den Sparplan zu kündigen und das Geld anderweitig anzulegen.


    Bin gespannt auf das Feedback !

  • Hallo, wie verhält es sich mit ausschüttungsgleichen Erträgen bei einem ausländischem ETF, wie dem LU0322253906.



    Besteuerung bei Kauf bis 31.12.2008:
    Vor 2008 gekauft, gilt ja folgendes: "Seit 2009 wird die Abgeltungssteuer auf Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne fällig. Davon behält das Finanzamt 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und seit Januar 2015 auch Kirchensteuer ein."
    Q: http://www.finanztip.de/abgeltungsteuer/


    Muss man dann also nichts angeben in der Lohnsteuererklärung? Selbst wenn ausschüttungsgleiche Erträge angefallen sind, wie im vergangenem Geschäftsjahr?
    [Blockierte Grafik: http://i.imgur.com/rF4d5XV.png]


    Dankesehr!

  • Kapitalerträge sind steuerpflichtig. Privilegiert sind nur noch Kursgewinne aus vor 2009 erworbenen Wertpapieren. Hier geht es um Ausschüttungen, die sind steuerpflichtig.


    Meiner Meinung nach steht ist das was oben steht nicht von der angegebenen Seite zitiert bzw. der zitierte Satz in einen anderen Zusammenhang gestellt.