Ehegattensplitting - Werbekostenpauschale

  • Hallo,


    Ich habe eine Frage bzgl des Ehegattensplittings (Gemeinsame Veranlagung). Ist es hier möglich, dass meine Ehefrau ihre tatsächlichen Kosten angibt und ich lediglich die Pauschale nutze? (Meine tatsächlichen Kosten liegen knapp unter der Pauschale und würde sich ja dann weniger lohnen, falls die Pauschale anwendbar ist)


    Vielen Dank,
    Daniel

  • Ja natürlich geht das. Das Finanzamt prüft von Amts wegen was günstiger ist.


    Machen Sie Angaben und es reicht nicht für die 1.000 Euro setzt das FA die Pauschale an. Mit Ihrer Frau hat das nichts zu tun. Die kann dann trotzdem ihre tatsächlichen Kosten ansetzen.