arbeitslos

  • Ich war vor meiner Beschäftigung schon einmal arbeitslos habe damals für 360 Tage Arbeitslosengeld bekommen. Nun bin ich nach 27 Monaten wieder arbeitslos, steht mir noch einmal Arbeitslosengeld zu? Nun bin ich mittlerweile 50 Jahre alt.

  • Hallo,


    Ja – Wenn Sie arbeitslos sind und sich arbeitssuchend gemeldet haben, haben Sie auch Anspruch auf ALG I. Die erforderliche sogenannte Anwartschaftszeit haben Sie erfüllt. Sie waren vor der Arbeitslosigkeit ja innerhalb von 24 Monaten länger als 12 Monate angestellt. Es hat keine Auswirkung, dass Sie in der Vergangenheit schon mal arbeitslos waren.


    Sie haben Anspruch auf 12 Monate Arbeitslosengeld. Schade, dass Sie nicht 3 Monate länger gearbeitet haben – dann hätten Sie Anspruch auf 15 Monate ALG I. Hier können Sie das nochmal nachlesen. http://www.finanztip.de/bezugsdauer-arbeitslosengeld/


    Beste Grüße,
    Britta